So wandeln Startups Phantom Shares in echte Mitarbeiterbeteiligungen auch 2026 um
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So wandeln Startups Phantom Shares in echte Mitarbeiterbeteiligungen auch 2026 um

Die Wahl des „richtigen“ Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes (virtuelle Anteile vs. echte Anteile) ist nicht immer einfach, und mitunter kann in weiterer Folge auch ein Programmwechsel gewünscht sein.

Im Jahr 2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, an Mitarbeiter gewährte virtuelle Anteile (Phantom Shares) in eine Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG umzuwandeln, ohne dass es zu einer sofortigen Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommt.

von Christoph Puchner und David Gloser