Achtung: Neue WiEReG-Meldeverpflichtung iZm Treuhandschaften (auch „Mini-Treuhandschaften“)
20.11.2025
Mit 1.10.2025 wurde eine WiEReG-Meldeverpflichtung für sogenannte „Nominee-Vereinbarungen“ (Treuhandschaften) eingeführt. Dadurch sind auch Treuhandschaften auf Ebene eines meldepflichtigen Rechtsträgers zu melden, selbst wenn diese für das wirtschaftliche Eigentum nicht relevant sind (dh unabhängig vom Beteiligungs- bzw Stimmrechtsausmaß).
von David Gloser und Christoph Puchner