Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht
Ab 2024 treten in Österreich neue steuerliche Begünstigungen für virtuelle Beteiligungsprogramme in Kraft. Diese bieten Unternehmen die Möglichkeit, virtuelle Anteile (Phantom Shares) zu vergeben, die steuerlich vorteilhaft gestaltet sind.
Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit, virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Start-up-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 % des Exitgewinnes sind mit 27,5% (ohne Lohnnebenkosten) und 25% des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rd. 35% resultiert).
von David Gloser und Christoph Puchner