Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo
08.04.2024
Mit dem „Start-up-Paket“ wurde neben einem neuen steuerlichen Mitarbeiterbeteiligungsmodell auch eine neue Gesellschaftsform (FlexCo) eingeführt. Mit der FlexCo soll Startups mehr Flexibilität gegeben werden (zB vereinfachte Anteilsübertragungen, neue Finanzierungsmöglichkeiten, stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile, etc…). Aus diesem Grund überlegen bestehende Startups derzeit, ob eine Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexCo mit negativen steuerlichen Konsequenzen verbunden ist. Nachfolgend sollen daher die steuerlichen Aspekte iZm einer derartigen Umwandlung beleuchtet werden.
von David Gloser und Christoph Puchner