COVID-19: Fixkostenzuschuss Phase II 800.000 – Aktuelles zur neuen Richtlinie
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COVID-19: Fixkostenzuschuss Phase II 800.000 – Aktuelles zur neuen Richtlinie

Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen betreffend des Fixkostenzuschuss Phase II, der seit 23. November 2020 von betroffenen Unternehmen beantragt werden kann. Basis dafür ist die entsprechende Richtlinie, die seit 23. November 2020 vorliegt. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Fixkostenzuschuss Phase II
2. Änderungen des FKZ 800.000 gegenüber dem FKZ I
2.1. Antragsvoraussetzungen

a.) Allgemeines
b.) Besonderheiten iZm Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
c.) Sonstiges
2.2. Betrachtungszeiträume
a.) Anzahl und Ausgestaltung der Betrachtungszeiträume
b.) Besonderheiten bei gleichzeitiger Beantragung eines Lockdown Umsatzersatz
2.3. Höhe der Ersatzrate
2.4. Berücksichtigungsfähige Fixkosten

a.) Änderungen bei den förderbaren Fixkosten
b.) Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung
2.5. Besonderheiten für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
2.6. Pauschalierter Fixkostenzuschuss
2.7. Anträge und Auszahlung
3. Ausblick

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