Förderrichtlinie zum Ausfallsbonus veröffentlicht
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Förderrichtlinie zum Ausfallsbonus veröffentlicht

Vor kurzem wurde die Verordnung zum Ausfallsbonus für Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall veröffentlicht und eine Homepage mit weiterführenden Informationen eingerichtet. Ziel ist, mit dem Ausfallsbonus den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie zu geben. Der Ausfallsbonus kann seit 16. Februar 2021 beantragt werden. Im Rahmen dieses Newsletters haben wir die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Begünstigte Unternehmen
a.) Wer ist begünstigt?
b.) Was sind Ausschlusskriterien für die Förderung?
2. Ermittlung der Höhe des Ausfallsbonus
a.) Ausgestaltung des Ausfallsbonus und Betrachtungszeiträume
b.) Ermittlung des Vergleichsumsatzes
c.) Ermittlung des Umsatzes im Betrachtungszeitraum
d.) Höhe des Ausfallsbonus
3. Zusammenspiel von Ausfallsbonus und anderen Fördermaßnahmen
4. Antragstellung und Auszahlung

a.) Wann bzw wie ist eine Antragstellung möglich?
b.) Wann und wohin erfolgt die Auszahlung?
5. Ausblick

Newsletter – Förderrichtlinie zum Ausfallsbonus veröffentlicht