Weinbau

Weinbau

Sie sorgen für einen guten Tropfen - wir dafür, dass Ihre Zahlen stimmen

Wir wissen, wo Ihnen der Schuh drückt

Der Gesetzgeber macht es Weinbaubetrieben nicht leicht. Beispielsweise werden ihnen durch das sogenannte Hofladenurteil in dem Bereich Umsatzsteuer oder bei der Behandlung von osteuropäischen Saisonarbeitern laufend neue Regelungen aufgezwungen, die Sie in der Praxis rasch umsetzen müssen.

Unser Ziel ist es, Sie von außerhalb Ihres Kerngeschäfts liegenden Problemen und Fragestellungen zu entlasten.

Auf Ecovis können Sie sich verlassen. Ob beim Jahresabschluss oder bei der Umsetzung neuer Regelungen – Sie können jederzeit auf die Hilfe von erfahrenen und kompetenten Experten zugreifen.

Wir bringen die nötige Erfahrung mit

Die Ecovis-Berater arbeiten eng mit dem Fränkischen Weinbauverband sowie mit Weinbausachverständigen zusammen. Ein Ergebnis dieser Kooperation ist beispielsweise die Mitarbeit bei der alljährlichen amtlichen Weinbauverfügung.

Mit der Forschungsanstalt für Weinbau in Geisenheim pflegen wir seit langem einen regen Informations- und Erfahrungsaustausch.

Branchenbezogenes Know-how haben wir durch die langjährige Betreuung einer Vielzahl großer und kleiner Weinbaubetriebe (Selbstvermarkter/ Ablieferer) und durch die Beratung von Winzerzusammenschlüssen in den unterschiedlichsten Rechtsformen erworben.

Aktuelle Beiträge

(Tipps und Tricks aus unserem Weinbau-Blog www.steuerberater-weinbau.de)

Korrekte Kassenführung kann teure Betriebsprüfungen verhindern!

16.06.2023 | Seit 01.01.2023 gilt „Ganz oder gar nicht“ Getreu dem alten Schlager von Wolfgang Petry ist es seit dem 01.01.2023 soweit, dass das 2016 beschlossene Kassengesetz seine endgültige Wirkung...


Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner PV-Anlagen

16.06.2023 | Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurden eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72) für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender Nullsteuersatz für die...


Grundsteuer: Anzeigepflichten bei veränderten Verhältnissen

16.06.2023 | Mit der Grundsteuerreform ist eine neue Anzeigepflicht für Eigentümer von Grundstücken eingeführt worden. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse dem Finanzamt gemeldet werden. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse Anzeigepflichtig...


Ansprechpartner

Michael Sabisch
Steuerberater
Tel.: +49 9381-80 83 0