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Hinweisgeberschutzgesetz: Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen Meldestellen!
09.08.2022Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will die Regierung auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen: Bereits ab 17.12.2023 brauchen Betriebe ab 50 Mitarbeitern eine Hinweisgebermeldestelle; Unternehmen mit über 249 Mitarbeitern schon ab Inkrafttreten des HinSchG. Ecovis-Rechtsanwältin Janika Sievert in Würzburg rät zur Eile: „Es droht ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro.“
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entdecken Straftaten in Unternehmen häufig als Erstes. Doch oft trauen sie sich nicht, ihre Erkenntnisse persönlich an Vorgesetzte weiterzugeben. „Dabei könnten solche Whistleblower dafür sorgen, dass Unternehmen Rechtsverstöße rechtzeitig aufdecken, untersuchen und beseitigen können, bevor größere Schäden entstehen oder die Staatsanwaltschaft ermittelt“, sagt Rechtsanwältin Janika Sievert. In solchen Situationen will der Gesetzgeber die hinweisgebenden Personen schützen. Verankert ist der Hinweisgeberschutz im Hinweisgeberschutzgesetz. Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Welche Hinweise können für Unternehmen nützlich sein?
Missstände und Straftaten gibt es nicht nur in großen Unternehmen. Steuerhinterziehung, Verstöße gegen den Arbeitsschutz, Bestechung, Betrug, Datenschutzverstöße oder auch sexuelle Belästigung kommen in Unternehmen aller Größenordnungen vor.
Deutschland bringt Gesetz auf die Zielgerade
Seit dem 27.07.2022 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. „Ich rechne damit, dass das Gesetz nach der Sommerpause in Berlin verabschiedet wird und vielleicht schon zum Ende dieses Jahres in Kraft tritt. Damit bleibt nicht mehr viel Zeit, sich sinnvoll vorzubereiten“, sagt Rechtsanwältin Sievert.
Was ist für private Unternehmen zu tun?
- Unternehmen über 249 Mitarbeitern müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes Hinweisgeberschutzstellen haben.
- Unternehmen ab 50 Beschäftigte brauchen ab 17.12.2023 eine unabhängige interne Meldestelle.
- Hinweisgeber müssen Meldungen sowohl mündlich als auch schriftlich abgeben können. Auf Bitte der hinweisgebenden Person muss auch eine persönliche Meldung möglich sein.
- Weitere Pflichten der internen Meldestellen sind genau geregelt: angefangen mit der Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber bis zur Ergreifung von Folgemaßnahmen und der Frage, wie sich solche Verstöße in Zukunft vermeiden lassen, inklusive Dokumentationspflichten.
- Jede oder jeder kann eine Meldung abgeben, die oder der im beruflichen Zusammenhang von einer Straftat erfahren hat.
- Die interne Meldestelle sollte auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Allerdings haben nichtanonyme Meldungen Vorrang. Dass Hinweisgeber Meldungen anonym abgeben können, ist kein Muss. Somit müssen die Meldekanäle auch nicht zwingend auf die Abgabe von anonymen Meldungen ausgerichtet sein.
Bußgeld bei Nicht-Umsetzung
Wichtig: Der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf sieht vor, dass Unternehmen, die keine geeignete Meldestelle einrichten, die den Vorgaben des Gesetzes entspricht, mit Bußgeld bis zu 20.000 Euro rechnen müssen.
Übergangsfrist für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
Unternehmen ab 50 und bis 249 Beschäftigten möchte der Gesetzgeber ausreichend Zeit geben, damit sie funktionierende und den Anforderungen des Gesetzes genügende interne Meldestellen einrichten. Kleinere Unternehmen können überlegen, ob sie eine eigene interne Meldestelle betreiben oder gemeinsam mit anderen Unternehmen. Die Übergangsfrist läuft aber am 17.12.2023 ab.
Frühzeitiges Handeln lohnt sich
„Wir empfehlen kleinen und mittelgroßen Unternehmen bereits jetzt die Einrichtung eines individuellen Hinweisgeberschutzsystems“, sagt Rechtsanwältin Janika Sievert.
Ecovis stellt speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen Lösungen bereit, die den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen.
Tipp: Bei Fragen informieren die Ecovis-Rechtsanwälte gerne über die Ecovis-Hinweisgeberstelle und weitere Leistungen. Ecovis übernimmt beispielsweise bei Bedarf die Funktion der internen Meldestelle, bereitet eingehende Meldungen auf und prüft diese auf strafrechtliche Relevanz. Zudem kümmert sich Ecovis um die Einhaltung aller Formalitäten, die das Gesetz den Unternehmen vorschreibt. Und: Das Ecovis-Team schult Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führungsebene im korrekten Umgang mit der Hinweisgeberstelle und den Meldungen.
„So können Unternehmen Hinweisen zunächst intern nachgehen und diese aufklären, bevor sich zum Beispiel die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens damit beschäftigt. So bleibt vielleicht noch genügend Zeit für die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige. Auch Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden bei Unternehmen vor Ort lassen sich so unter Umständen verhindern.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen müssen Meldestellen einrichten (ecovis.com)

Erfolgsgeschichte B-Horizon: Neuartige Sensoren für viele Anwendungen
08.08.2022Innerhalb von fünf Jahren hat Mohammad Kabany mit B-Horizon ein hochinnovatives Halbleiter-Entwicklungsunternehmen aufgebaut, das seine Dienstleistungen mit Fokus auf die Autoindustrie anbietet. Nun hat der Unternehmer die nächste Wachstumsphase gezündet und diversifiziert in andere Branchen.
Als Mohammad Kabany 2017 in Regensburg das Halbleiter-Unternehmen B-Horizon gründete, hatte er bereits eine längere Karriere in der Autoindustrie hinter sich. Nun wollte er seine Leidenschaft für die Mikroelektronik, sein Know-how und seine Erfahrungen in der Entwicklung selbst in den Dienst der Kunden stellen.
Der Ein-Mann-Betrieb wuchs schnell. Gerade hat B-Horizon den Innovationspreis der „Wirtschaftszeitung“ sowie die Auszeichnung als einer der TOP 100 innovativsten Mittelständler Deutschlands erhalten. Das Unternehmen hat inzwischen rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wichtige Autohersteller und -zulieferer gehören zu den Kunden. Mit dem neuartigen Sensorensystem „B-Neo“ will Geschäftsführer Kabany in neue Branchen vorstoßen.
Bei den extrem flachen neuen Sensoren handelt es sich um eine Eigenentwicklung. Installiert in Autositzen sollen sie ein sicheres Monitoring von Autoinsassen in autonom fahrenden Fahrzeugen sicherstellen. Doch die Sensoren lassen sich in verschiedenen Bereichen wie in der Medizin, der Gaming-Industrie und Sportartikelbranche einsetzen. „B-Neo funktioniert wie eine zweite Haut, die misst und Bewegungen und Anstrengungen erkennt. Das erlaubt etwa Funktionssteuerungen im Bereich der Virtual und Augmented Reality“, erklärt Kabany. „Wir wollen uns strategisch breiter aufstellen, diversifizieren und dadurch größer werden“, formuliert er das Ziel. Die Autoindustrie soll aber im Zentrum der Aktivitäten bleiben.
Ecovis war von Anfang an dabei und begleitet das junge Unternehmen auch in der nächsten Wachstumsphase. „Wir haben mit Thomas Schinhärl, Stefanie Striegan und dem Ecovis-Tax-Strategy-Team eine Holding- Struktur erarbeitet, mit der wir für die geplante Diversifizierung gut aufgestellt sind und die den Weg für neue Partnerschaften eröffnet. Das Vertrauen ist im Laufe der Zeit gewachsen. Es ist für mich deshalb selbstverständlich, dass wir auf dieser Basis weiter mit Ecovis zusammenarbeiten“, sagt Kabany.
Über B-Horizon
Mohammad Kabany gründete 2017 den Halbleiter-Experten B-Horizon in Regensburg. Hauptkunden sind Unternehmen der Autoindustrie. Künftig sollen die Produkte auch in der Medizin oder Sportartikelbranche eingesetzt werden. 2020 wurde ein neuer Hightech-Firmensitz in Sinzing eröffnet. Bei dem vielfach ausgezeichneten Betrieb arbeiten rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mehr Informationen lesen Sie hier: https://b-horizon.com/de/

Unberechtigte Mängelrüge: Wer zahlt für die Fehlersuche?
05.08.2022Wer zahlt, wenn Kosten für eine unberechtigte Mängelrüge entstehen? Diese Frage müssen wir häufig beantworten. Die Antwort ist nicht ganz so einfach.
Der Fall
Der Auftragnehmer führt bei der Neuerrichtung einer Demenzstation die Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung aus. Nach der Abnahme rügt der Bauherr verschiedene Mängel. Der Auftragnehmer teilt dem Besteller schriftlich mit, dass er das Thema vor Ort überprüft und gegebenenfalls nachbessert. Findet er keinen Mangel, dann „stelle er dem Besteller die Kosten für die Überprüfung einschließlich der Fahrtkosten in Rechnung“. Der Besteller ignoriert das Schreiben, und der Auftragnehmer geht auf Fehlersuche vor Ort. Da er keine Mängel findet, schickt er dem Besteller eine Rechnung für die Prüfung in Höhe von 1.200 Euro. Dieser verweigert die Zahlung.
Die Entscheidungen des Oberlandesgericht Koblenz
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz spricht dem Unternehmer auch in zweiter Instanz die Kosten der Überprüfung zu. Zwar stellt das Schweigen des Bestellers keine Zustimmung dar. Er hat aber in schlüssiger Weise zu erkennen gegeben (§§ 133, 157 BGB), dass er den in dem Begehren des Unternehmers liegenden Antrag auf Abschluss eines (bedingten) Werkvertrages annehmen wollte. Gegenteiliges hat der Besteller auch während der Überprüfungsarbeiten an den verschiedenen Terminen nicht zum Ausdruck gebracht. Es liegt daher „ein konkludenter Vertragsschluss vor“ (OLG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2015 – 3 U 1042/14).
Bedeutung für die Praxis
„Auftragnehmer dürfen eine Fehlersuche nicht davon abhängig machen, dass ein Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Ronert in München.
Sollte der Unternehmer aber daran zweifeln, dass ein Mangel vorliegt, dann sollte er auf die Inrechnungstellung der Kosten für die ergebnislose Fehlersuche schriftlich hinweisen. Aber Achtung: „Widerspricht der Besteller diesem „Angebot“ vor oder während der Fehlersuche, scheidet ein konkludenter Vertragsschluss aus“, so Ronert. In dem Fall steht dem Besteller unter Umständen nur ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser setzt jedoch voraus, dass der Besteller die fehlende Berechtigung der Mängelrüge pflichtwidrig nicht festgestellt hat, obwohl ihm dies möglich war (LG Essen, Urteil vom 27.04.2010 – 12 O 393/08).

EuGH: Vermietungsportale müssen Vermieterdaten herausgeben
05.08.2022Wer eine Privat- oder Dienstwohnung untervermietet und seine Einnahmen bei der Steuer nicht angibt, der kann bald Post vom Finanzamt bekommen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Plattformbetreiber Vermieterdaten preisgeben müssen. „Für das Finanzamt sind Daten über regelmäßige Wohnungsvermietungen besonders interessant“, weiß Ecovis Rechtsanwalt Alexander Littich in Landshut.
Wer Betriebs- oder Privatwohnungen über Vermietungsplattformen wie zum Beispiel Airbnb vermietet, sollte die Einnahmen im Jahresabschluss und bei der privaten Steuererklärung erfassen. „Wenn das Finanzamt an die Daten kommt, kann es wegen Steuerhinterziehung ermitteln“, warnt Steuerstrafrechtsexperte Alexander Littich.
Der Fall: Die Stadt Brüssel hatte geklagt
Ob das Finanzamt einen Anspruch auf solche Daten hat, war lange umstritten. Dass Plattformbetreiber Daten herausgeben müssen, hat der EuGH in seinem Urteil vom 27.04.2022 nun im Rahmen einer Klage der Stadt Brüssel gegen Airbnb klargestellt. Schon im Jahr 2018 hatte die Deutsche Finanzverwaltung ein Auskunftsersuchen an Irland gerichtet und um Herausgabe der Vermieterdaten deutscher Wohnungen gebeten.
„Ein bisschen erinnert der Weg der Finanzverwaltung an die Vorgehensweise beim Kauf von CDs mit Daten Schweizer Banken, bei denen deutsche Steuerpflichtige Konten eröffnet und Geld angelegt hatten“, sagt Rechtsanwalt Littich. Fanden die Ermittler dann Namen von Personen auf der CD, die keine solchen Kapitaleinkünfte in ihrer Steuererklärung erklärt hatten, war oftmals ein Steuerstrafverfahren die Folge.
Expertentipp: Einnahmen nacherklären
Daher rät Littich: „Wer Einnahmen aus Vermietung über Vermietungsplattformen erzielt und nicht steuerlich erklärt, sollte schnellstens mit seinem Steuerberater besprechen, wie sich die Einkünfte straffrei nacherklären lassen.“ Dafür muss man alle in den letzten zehn Jahren nicht erklärten Einkünfte angeben, was ziemlich aufwendig sein kann. „Nur so lässt sich ein mögliches Steuerstrafverfahren rechtssicher verhindern“, so Alexander Littich.

Sozialversicherungspflicht nicht abhängig vom Willen der Vertragsparteien
05.08.2022Ob jemand sozialversicherungspflichtig ist, entscheiden objektive Kriterien und nicht die Wünsche und Vorstellungen von selbstständigen Auftragnehmern oder Auftraggebern. Was das Urteil des Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen bedeutet, lesen Sie hier.
Welchen Fall hatte das Landessozialgericht zu beurteilen?
Eine GmbH, hatte vier freie Mitarbeiter. Alle hatten jeweils ein eigenes Gewerbe angemeldet, wie zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten, Veranstaltungsservice Messebau. Die GmbH beauftragte sie als „Helfer“. Die Mitarbeiter stellten der GmbH ihre erbrachten Leistungen in Rechnung und waren noch für weitere Auftraggeber tätig. Im Rahmen einer Finanzkontrolle stellte das Hauptzollamt fest, dass die Helfer nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt seien. Die Folge: Die Deutsche Rentenversicherung forderte Sozialversicherungsbeiträge nach.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern gelangte ebenfalls zu der Auffassung, dass es sich in dem Fall um abhängig Beschäftigte handelte (Urteil vom 14.02.2022 – L 4 BA 21/9). Die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgte demnach zu Recht. Ausschlaggebend für die Bewertung des LSG war, dass die Mitarbeiter keinerlei Unternehmerrisiko trugen. „Dies ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit“, sagt Ecovis-Rentenexperte Andreas Islinger in München. Zudem seien die Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert gewesen und führten die gleichen Arbeiten durch, wie die im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Dass die Auftragnehmer für weitere Auftraggeber tätig gewesen seien und sich als Selbstständige gefühlt hätten, schließt das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.
Was gilt es in der Praxis zu beachten?
„In der Praxis wird häufig übersehen, dass bei der Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht nur die vertraglichen Regelungen maßgebend sind“, warnt Islinger. „Die Bezeichnung „freier Mitarbeiter“, „Subunternehmer“ oder „Werkvertrag“ hat keine Auswirkung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status.“
Zudem ist nicht relevant, ob der beauftragte Unternehmer selbstständig sein will, oder nicht. Für jedes Auftragsverhältnis ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, der sozialrechtliche Status festzustellen.
„Auftraggeber sollten daher vorab oder zu Beginn des Auftragsverhältnisses mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen, ob die Tätigkeit als selbstständig oder abhängig beschäftigt zu beurteilen ist. Das schützt vor finanziellen Risiken und rechtlichen Konsequenzen“, rät Islinger.

Auto im Betriebsvermögen: Wann ist der Verkauf steuerpflichtig?
03.08.2022Ob ein Auto zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört, können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen selbst entscheiden. Aber Achtung: Das hat auch Auswirkungen darauf, ob ein späterer Verkauf steuerpflichtig ist. Was gilt und was beim Verkauf zu beachten ist, das erklärt Veronika Angermeier, Steuerberaterin bei Ecovis in Kirchheim.
Wann gehört ein Auto zum Betriebsvermögen?
Ob ein Auto zum Betriebsvermögen gehört oder nicht, hängt von seiner Nutzung ab:
Betriebliche Nutzung | Zuordnung |
unter 10 % | notwendiges Privatvermögen |
über 10 %, aber unter 50 % | gewillkürtes Betriebsvermögen |
über 50 % | notwendiges Betriebsvermögen |
„Der Begriff gewillkürtes Betriebsvermögen bedeutet, dass Unternehmen wählen können“, erklärt Steuerberaterin Angermeier. Im Fall eines PKWs heißt das: Nutzen Unternehmen ein Auto zwar überwiegend privat, aber mehr als zehn Prozent für betriebliche Zwecke, kann sie sich entscheiden, ob es zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehören soll. „Diese Entscheidung hat natürlich steuerliche Auswirkungen“, sagt die Steuerberaterin.
Welche Bedeutung hat die Zuordnung steuerlich?
Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, dann gilt: Unternehmen dürfen laufende Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen. Allerdings müssen sie dafür in der Steuererklärung für den privaten Nutzungsanteil eine gewinnerhöhende Entnahme ansetzen. „Die Höhe dieses Betrags können Unternehmen anhand eines Fahrtenbuchs berechnen oder pauschaliert mit der Ein-Prozent-Methode“, erläutert Steuerberaterin Angermeier. „Bleibt der PKW im Privatvermögen, können wir lediglich die anteiligen Kosten für die betriebliche Nutzung steuermindernd ansetzen.“
Was gilt, wenn Unternehmen das Auto verkaufen?
„Auch hier kommt es darauf an, ob das Auto zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört“, erläutert Veronika Angermeier. Gehört das Auto zum Privatvermögen, dann sind beim Verkauf keine Steuern auf einen eventuell erzielten Gewinn fällig. Anders ist es, wenn der PKW zum Betriebsvermögen gehört. Dann müssen Unternehmen einen Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Und zwar in vollem Umfang, egal wie hoch der private Nutzungsanteil war. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 (BStBl 2020 II S. 845). Als Gewinn gilt dabei der den Buchwert des PKW übersteigende Verkaufserlös.
Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, wie groß der Anteil der betrieblichen Nutzung ist.
- Achten Sie bei Verkauf darauf, ob Sie Steuern zahlen müssen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – besonders, wenn Sie bei geringer betrieblicher Nutzung von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen.
Keine Lust auf Lesen?
Hier geht es zu unserem Erklär-Video: https://youtu.be/6eHYm9JF_5I

Ausbildungsstart bei Ecovis mit 83 Berufsanfängern
01.08.2022Steuern sind langweilig und öde? Die 83 Berufsanfängerinnen und -anfänger bei Ecovis sind da offenbar anderer Meinung. Mit dem Azubistart 2022 verzeichnet das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen einen neuen Höchststand bei den Ausbildungszahlen. Ob Steuerfachangestellte, dual Studierende oder Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker – Ecovis bietet viele Einsatzmöglichkeiten und Berufsanfängern eine optimale Ausbildung mit Mehrwert, vor allem auch in Digitalisierungsfragen.
Digital arbeiten, aber die Menschen dürfen nicht zu kurz kommen
Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Digitale Arbeitsprozesse sind bei Ecovis fester Bestandteil der Ausbildung. „Für die individuelle Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten und ein umfassendes Dienstleistungsspektrum sind optimierte Prozesse sowie motivierte und hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Schlüsselfaktoren“, sagt Ecovis-Vorstand Tom Streicher. Ecovis legt großen Wert auf Aus- und Weiterbildung sowie moderne Arbeitsplätze. „Aktuelle Technik und zeitgemäße Arbeitsmittel sind heute selbstverständlich, doch die Menschen dürfen dabei nicht zu kurz kommen“, betont Streicher. „Unsere Stärke als Beratungsunternehmen beruht vor allem auf dem fachlichen Austausch der Kolleginnen und Kollegen untereinander. So vergrößern wir unseren Wissenspool, von dem alle in ihrer täglichen Arbeit in der Kanzlei profitieren.“
Azubi-Starterwochen bereiten auf Ausbildung vor
Vernetzung beginnt bei Ecovis schon während des Berufsstarts. Bei den zentralen Einführungsveranstaltungen in Rostock und München bekommen die Neulinge einen fachlichen Crash-Kurs. So sind sie optimal auf den Einsatz in den Kanzleien vorbereitet, von denen es deutschlandweit mehr als 100 gibt. Zudem lernen sie sich bei gemeinsamen Aktivitäten und Team-Trainings untereinander kennen.
„Die gemeinsamen zwei Wochen vor dem offiziellen Start in den Kanzleien haben bei Ecovis Tradition. Durch die fachlichen Schulungen starten alle mit einem einheitlichen Wissensstand in den Beruf. Auch zwischenmenschlich schweißt die erste gemeinsame Zeit zusammen“, erläutert Tom Streicher. Während Ausbildung oder Studium nehmen die angehenden Steuerprofis zudem an kanzleiübergreifenden Planspielen, Schulungen und Firmenevents teil. Sogar ein Aufenthalt bei Ecovis-Kanzleien im Ausland ist während der Ausbildung möglich. „Wir bilden nicht nur fachlich aus, sondern wollen die jungen Leute auch optimal aufs Berufsleben vorbereiten“, erklärt Streicher. Das zahlt sich aus: Es zeigt sich zum einen in guten Berufsschulnoten der Ecovis-Azubis. Um anderen bekommt Ecovis regelmäßig bescheinigt, dass seine Ausbildungsleistung besonders hervorsticht. So hat beispielsweise das FAZ Institut Ecovis jetzt im Juli 2022 zum wiederholten Mal als Ausbildungs-Champion ausgezeichnet.
Ausbildungsberufe bei Ecovis
Die Aufgabengebiete in der Beratung sind vielfältig. Das spiegelt sich auch in der Vielfalt der Ausbildungsberufe und Studienangebote bei Ecovis wider. Von einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder zur Rechtsanwaltsfachangestellten über Kaufleute für Büromanagement bis hin zu Fachinformatikern und dual Studierende – deutschlandweit schreiben die Kanzleien viele verschiedene Stellen aus und freuen sich über frischen Wind im Team.
Ein Berufseinstieg bei Ecovis klingt spannend?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Einstieg und unsere aktuellen Stellenangebote: https://www.ecovis.com/stellenangebote/
Einblicke in unsere Azubi-Starterwochen erhalten Sie hier: https://youtu.be/zzaRIeqUucA
Übersicht
Azubi Steuerfachangestellte | 58 |
Azubi Kaufleute für Büromanagement | 4 |
Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte | 1 |
Azubi Fachinformatiker für Systemintegration | 1 |
Dual Studierende | 10 |
BA-Studierende | 9 |
Summe | 83 |

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nur noch Geld für Sanierungen
29.07.2022Die Bundesregierung passt das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ an. Die geänderten Förderrichtlinien bei einer Komplettsanierung gelten seit dem 28.07.2022. Welche Förderungen es noch für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt, weiß Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.
Damit möglichst viele Gebäudebesitzer vom Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) profitieren, setzt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die zur Verfügung stehenden Bundesmittel dort ein, wo der Klimaschutzeffekt oder die Fördereffizienz am höchsten ist – bei der Gebäude-Sanierung.
Was sich für Gebäudebesitzer ändert
Seit 28.07.2022 können Gebäudebesitzer nur noch zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen bei einer Komplettsanierung bei der KfW beantragen. Im Vergleich zum BEG-Vorgängerprogramm sind jetzt sowohl der maximale Kreditbetrag als auch die Fördersätze niedriger.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung können Gebäudebesitzer zukünftig nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aber Achtung: Ab 15.08.2022 gelten auch für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen neue Förderbedingungen und abgesenkte Fördersätze.
Die bislang bestehenden Kreditprogramme für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und das Zuschussportal (ohne Kredit) stellt die KfW ein. Zudem entfällt die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 100 sowie der iSFP-Bonus.
Ab 22.09.2022 können Besitzer von „Worst Performing Buildings“ (WPB) in bestimmten Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen Fördermittel beantragen. WPB sind Gebäude, die aufgrund des energetischen Sanierungsstands zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehören.
Bonus für Heizungs-Austausch
Wer seine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauscht, bekommt einen Heizungs-Tausch-Bonus. Er wird zusätzlich zum regulären Fördersatz bezahlt.
Die Förderung von fossilen Heizungen, also Öl- oder Gasheizungen, fällt komplett weg. Das betrifft insbesondere die Förderung von Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wie schon im Frühjahr 2022 nimmt die Ampel-Koalition beim BEG-Programm kurzfristig wesentliche Programmänderungen vor und überrascht Sanierungswillige. „Wer sanieren will und noch von den derzeitigen Fördersätzen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen profitieren möchte, muss schnell sein. Denn Anträge dafür sind bis zum 14. August 24 Uhr bei der BAFA zu stellen. Anschließend gelten auch hier die neuen und niedrigeren Fördersätze“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger.
Und was ist mit Förderung für Neubauten?
Die Gebäudeförderung für Neubauten will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ab dem Jahr 2023 neu regeln.

GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) lassen sich künftig in zehn Tagen online gründen
28.07.2022Seit dem 1. August 2022 lassen sich eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) online gründen. Geregelt ist das im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Kapitalgesellschaften lassen sich damit in zehn Tagen gründen. Derzeit ist die Online-Gründung auf Bargründungen beschränkt, wofür die Gesellschafter das Stammkapital bar einzahlen müssen. Die Details kennt Thomas Schinhärl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in Regensburg.
Ablauf der Online-Gründung
- Videokonferenz: Die Online-Gründung erfolgt in einer Videokonferenz durch ein Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.
- Identitätsnachweis: Die Beteiligten identifizieren sich über ein Zwei-Faktor-Verfahren: mit einem elektronischen Identitätsnachweis wie Personalausweise/Aufenthaltstitel mit eID-Funktion. Hierzu muss die Online-Funktion aktiviert sein. Zudem brauchen die Beteiligten eine sechsstellige PIN, die man im Rahmen der Aktivierung erhält. Das Auslesen erfolgt über eine App der Notarkammer. Der Notar vergleicht dann das ausgelesene Lichtbild mit dem Erscheinungsbild der Beteiligten.
Zulässig sind allerdings derzeit nur Ausweisdokumente von Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Identifikation von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, etwa der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA, ist nicht möglich.
Statt des bisherigen Papier-Gründungsprotokolls gibt es künftig eine elektronische Niederschrift. Der Notar liest das Protokoll vor und kann es auf Wunsch der Beteiligten vor der Genehmigung elektronisch zur Durchsicht übermitteln. Am Schluss unterschreiben alle Beteiligten und der Notar oder die Notarin die elektronische Niederschrift mittels qualifizierter elektronischer Signatur.
Gemischte Beurkundung möglich
Neben der rein digitalen Beurkundung der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist auch eine gemischte Beurkundung möglich. Dabei nimmt ein Teil der Beteiligten per Videokonferenz an der Beurkundung teil. Die anderen Beteiligten sind persönlich vor Ort beim Notar. In diesem Fall ist zusätzlich zur elektronischen Niederschrift eine inhaltsgleiche Niederschrift in Papierform mit den beim Notar anwesenden Beteiligten aufzunehmen.
Innerhalb von zehn Werktagen vollständig angemeldet
Gibt es keine Einwände, dann sind die Online-Gründungen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der vollständigen Anmeldung einzutragen.
Keine Anwendung findet das Online-Verfahren derzeit auf die Beurkundung von sonstigen beurkundungspflichtigen Willenserklärungen, beispielsweise der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die weiterhin ausschließlich in Präsenz beurkundet werden müssen.
Was kostet die Online-Gründung?
Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung der Gründungsurkunde und Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung sind 25 Euro pauschal pro Beurkundungsverfahren und acht Euro pro Beglaubigungsverfahren fällig.
„Die Online-Gründung ist vor allem für Gründerinnen und Gründer interessant, die an verschiedenen Orten in Deutschland, aber auch in der EU ansässig sind und für die ein gemeinsamer Notartermin nicht möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Schinhärl. Aber auch Zweigniederlassungen bestehender Unternehmen lassen sich seiner Meinung nach so künftig ebenfalls schneller und günstiger gründen. „Nach wie vor ist eine Satzung notwendig“, schränkt der Experte die niedrigen Kostenerwartungen ein. „Ob die Online-Gründung die Gründung vor Ort beim Notar ablösen wird, wird die Praxis zeigen.“