Sollen Azubis eine Steuererklärung abgeben?

Sollen Azubis eine Steuererklärung abgeben?

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Wer in der Ausbildung steckt, freut sich über jeden Euro. Ecovis hat seine Azubis gefragt, ob Auszubildende schon eine Steuererklärung abgeben sollen. Hier die wichtigsten Tipps von Ralph Potempa (21 Jahre alt), Azubi Steuerfachangestellter bei Ecovis in Kirchheim.

Ob sich eine Steuererklärung für Azubis lohnt, lässt sich leider pauschal weder mit „ja“ noch mit „nein“ beantworten. Wie so häufig gilt hier: „Es kommt darauf an!“ Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn Azubis auch Steuern gezahlt haben. Eine Steuererklärung für Auszubildende rentiert sich also, sobald Lohnsteuer oder Kirchensteuer angefallen sind. Dies ist normalerweise nur bei Ausbildung innerhalb eines Betriebs der Fall. Die unterschiedlichen Ausgaben, die Auszubildende während ihrer Ausbildung in einem Betrieb haben, lassen sich bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese Kosten verrechnet das Finanzamt dann mit den Einnahmen des Auszubildenden. Wer dann bereits gezahlte Steuern komplett oder teilweise zurückerstattet bekommt, kann sich freuen.

Wie viel Geld kann man im Jahr steuerfrei verdienen?

Auszubildende müssen keine Steuern zahlen, wenn ihr Jahresbruttogehalt in 2022 unter 10.347 Euro bleibt. Das ist der aktuelle Grundfreibetrag. Daneben können Auszubildende noch vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro (bis 2021: 1.000 Euro) profitieren. Das bedeutet sie können sogar 11.547 Euro verdienen, ohne Steuern zu zahlen.

Der Grundfreibetrag gilt für sämtliche Einkünfte, die der Auszubildende hat. Zum Beispiel auch, wenn er neben der Ausbildung noch einer Tätigkeit als Kellner oder als Hilfe im Impfzentrum nachgeht. Oder er oder sie verdienen sich oder durch selbstständige Tätigkeiten (zum Beispiel Grafikgestaltung oder Webdesign) oder Mieteinnahmen etwas dazuverdient.

Tipp: Belege gut aufbewahren!

Wem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro nicht reicht, der sollte alle Belege über Ausgaben während der Berufsausbildung sorgfältig aufheben. Nur so kann er dem Finanzamt seine Kosten nachweisen. Denn das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur Kosten an, die jemand auch tatsächlich hatte. Manche Finanzämter verlangen jedoch nicht für alle angesetzten Werbungskosten Belege. So lassen sich bei bestimmten Werbungskosten, wie zum Beispiel für Kontoführungsgebühren, pauschale Werte absetzen. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen des Auszubildenden, dann führt dies zu einem sogenannten Verlustvortrag. Diesen kann er in künftigen Jahren verrechnen und dann gegebenenfalls Steuern sparen.

Neben Werbungskosten kann ein Auszubildender auch sogenannte Sonderausgaben in seiner Steuererklärung absetzen. Zum Beispiel Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Spendet der Auszubildende für eine Wohltätigkeitsaktion, kann er auch diese Kosten steuerlich absetzen.

Wie gebe ich eine Steuererklärung ab?

Die Steuerklärung muss man elektronisch abgeben. Dazu erstellt man seine Steuererklärung mit einer Software, aus der man die Erklärung dann direkt elektronisch über das Internet ans Finanzamt schicken kann. Man kann seine Steuererklärung zum Beispiel über das Programm der Finanzverwaltung ELSTER online einreichen. Dazu meldet man sich online an und füllt dann seine Formulare aus.

Werbungskosten: Was können Auszubildende steuerlich absetzen?
Fachliteratur Kosten von Fachbücher für die Berufsschule oder Praxis können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Arbeitsmittel Wie auch bei der Fachliteratur, lassen sich Papier, Stifte, Block oder Ordner steuerlich geltend machen.
Kontoführungsgebühren Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 16 Euro.
Bewerbungskosten Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien  oder Beglaubigungen von Zeugnissen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Es kommt nicht darauf an, ob die Bewerbung Erfolg hatte.
Umzugskosten Voraussetzung: Nur, wenn der Umzug berufsbedingt oder durch die Ausbildung bedingt ist.
Renovierung der alten Wohnung, Maklerprovision, Gebühren für behördliche Ummeldungen.
Verpflegungsmehraufwendungen Unter bestimmten Umständen können Azubis Mehraufwendungen für Verpflegung an den Berufsschultagen absetzen. Die Pauschalen betragen hier 14 Euro (bei Abwesenheit von der Wohnung für mehr als 8 Stunden oder An- und Abreisetagen bei mehrtätiger Auswärtstätigkeit) oder 28 Euro (bei Abwesenheit von 24 Stunden).
Fahrtkosten Für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb gibt es eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro) einfache Fahrt (Kilometerentfernung der kürzesten Strecke von Wohnung zum Ausbildungsbetrieb). Bei Fahrten zur Berufsschule können Hin- und Rückweg mit jeweils 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen.
Alternativ können Azubis die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel absetzen.
Oder
Kosten für Homeoffice-Tage In den Jahren 2020/2021 gibt es die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro je Tag, an dem der Auszubildende im Homeoffice gearbeitet hat. Die Pauschale ist bis zu 600 Euro im Jahr möglich.

Die Tipps in der Übersicht können Sie hier downloaden.