Steuerberatung für Kryptowährungen
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Steuerberatung für Kryptowährungen

Ihr Steuer-Experte in Schwerin. Steuerliche Behandlung von Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Bitcoin Cashs werden immer populärer. Gründe dafür gibt es mehrere: Zum einen sind sie dezentralisiert und werden nicht von Regierungen oder Finanzinstituten kontrolliert, was den Nutzern mehr Kontrolle und Privatsphäre bietet. Zum anderen nutzen Kryptowährungen die sichere und transparente Blockchain-Technologie, die Betrug und Cyberkriminalität erschwert. Darüber hinaus sind Krypto & Co. unabhängig, also nicht an traditionelle Währungen wie den US-Dollar oder Euro gebunden und können daher eine Alternative darstellen, um Vermögenswerte zu schützen. Darüber hinaus bieten sie Potential für hohe Renditen: Kryptowährungen haben in der Vergangenheit zeitweise hohe Gewinne erzielt, was das Interesse von Anlegern angekurbelt hat.

Allerdings herrscht bei rechtlichen und steuerlichen Fragen noch viel Unklarheit. Ist Bitcoin eine Währung? Wie sollen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden? Wo liegen die steuerlichen Freigrenzen? Unsere Steuerberatung für Kryptowährungen in Schwerin bietet Klarheit und Rechtssicherheit. Unsere Experten sind im steuerrechtlichen Bereich auf dem neuesten Stand und helfen Ihnen, steuerliche Vorteile zu erzielen.

Sonderfall:Gewerbsmäßiger Handel mit Kryptowährungen

Sollten Sie regelmäßig Kryptowährungen kaufen und verkaufen, könnte die Finanzbehörde diesen Handel als Gewerbe einstufen. Dann würde das Krypto-Vermögen zum Betriebsvermögen und entsprechend besteuert werden. Sie sollten Ihre Transaktionen deshalb stets dokumentieren, damit Sie gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis erbringen können.

Sonderfall: Gewinne aus Mining

Falls die Gewinne aus der Kryptowährung durch Mining entstanden sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommenssteuergesetz hier überhaupt zur Anwendung kommen kann. Dieses Themengebiet ist sehr komplex. Lassen Sie sich in diesem Fällen unbedingt steuerlich beraten! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Sind Einnahmen aus Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja, Einnahmen aus Kryptowährungen können steuerpflichtig sein. Es hängt jedoch von der Art der Einnahmen und dem jeweiligen Land ab, in dem sie erzielt werden. In einigen Ländern gelten Kryptowährungen als Kapitalanlage und die daraus resultierenden Gewinne sind steuerpflichtig. In anderen Ländern werden Kryptowährungen als Währung oder Ware betrachtet und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen. Es ist wichtig, sich in steuerlichen Fragen abzusichern. Da helfen wir Ihnen Ecovis in Schwerin gern.

Steuerliche Behandlung von Bitcoin & Co.

Bundesfinanzministerium: Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich steuerliche Folgen
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, dass Kryptowährungen, einschließlich Bitcoins, als alternative Zahlungsmittel angesehen werden, wenn sie als solche von den Beteiligten akzeptiert werden und keinem anderen Zweck dienen. Der Umtausch von Kryptowährungen in konventionelle Währungen ist umsatzsteuerfrei, aber kann bei der Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft gelten, dessen Gewinne steuerpflichtig sind, wenn der Rücktausch innerhalb eines Jahres erfolgt. Mining von Kryptowährungen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, aber kann als Einkommen aus sonstigen Leistungen oder gewerbliche Tätigkeit einkommensteuerpflichtig sein. Die Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel ist umsatzsteuerlich gleichgestellt mit konventionellen Zahlungsmitteln, aber Gebühren für Plattformen, die für Transaktionen mit Kryptowährungen erforderlich sind, sind umsatzsteuerpflichtig.

Sind Erlöse aus Kryptowährungen steuerfrei? – Gibt es eine Freigrenze?

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, einschließlich Kryptowährungen, unterliegen einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Überschreitet man diese Freigrenze, müssen Steuern auf den Gesamtgewinn gezahlt werden, nicht nur auf den über die Freigrenze hinausgehenden Betrag. Bei einem Verkauf der Kryptowährung innerhalb eines Jahres sind die erzielten Gewinne versteuerbar. Wer die Kryptowährung jedoch mindestens 12 Monate hält, muss keine Steuern auf die Gewinne zahlen.

Woher weiß das Finanzamt von Bitcoin-Transaktionen?

Das Finanzamt kann über Bitcoin-Transaktionen informiert werden, wenn die entsprechenden Daten von Kryptobörsen oder -wallet-Anbietern bereitgestellt werden, die ihrerseits bestimmte gesetzliche Meldepflichten haben. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch Informationen aus anderen Quellen wie Zoll- und Strafverfolgungsbehörden erhalten, um potenzielle Steuerverstöße zu untersuchen.

Welche Rolle spielt dabei das FIAT-System?
Das FIAT-System, bestehend aus staatlich ausgegebenen Währungen wie Euro, Dollar oder Yen, ist in Bezug auf Kryptowährungstransaktionen von großer Bedeutung, da viele Kryptowährungen über Kryptobörsen in FIAT-Währungen gekauft und verkauft werden. Wenn eine Person Kryptowährungen in FIAT-Währungen tauscht, kann diese Transaktion von den betreffenden Banken und Finanzinstituten überwacht werden, die ihrerseits bestimmte Meldepflichten haben. Diese Meldungen können dann an das Finanzamt weitergeleitet werden, wodurch das Finanzamt Kenntnis von der Kryptowährungstransaktion erhält. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kryptowährungstransaktionen über das FIAT-System laufen und dass Kryptowährungen auch direkt von Person zu Person oder auf andere Weise übertragen werden können, ohne dass das FIAT-System beteiligt ist.

Ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich?

Unsere Kryptowährungs-Steuerberater in Schwerin machen Ihnen die komplexen rechtlichen Entscheidungen rund um digitale Zahlungsmittel verständlich. Obwohl Kryptowährungen in vielen Ländern nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2015 entschieden, dass Bitcoins den staatlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt werden. Dies ermöglicht umsatzsteuerfreie Devisengeschäfte. Unsere Bitcoin Steuerberatung unterstützt Sie dabei, bei gewerblichen Umsätzen aus dem Bitcoin-Umtausch in staatliche Währungen die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.

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