Öffentliche Unternehmen

Öffentliche Unternehmen

Kommunale und staatliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen

Wir geben differenzierte Antworten auf differenzierte Fragen

Die Anforderungen an die öffentliche Hand sowie deren Unternehmen sind hoch – und oft kontrovers. Auf der einen Seite sollen sie gemeinwohlorientiert arbeiten, auf der anderen Seite wirtschaftlich und effizient sein. Hinzu kommt, dass Bund und Länder andere Problemstellungen haben als Verwaltungen der Kreise und Kommunen, Krankenhäuser andere als Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen. Es gibt also viele Fragen, auf die Antworten zu finden sind:

  • Wie lassen sich mehrere Einheiten zielorientiert steuern?
  • Können öffentliche Leistungen auch in Kooperation mit Privaten angeboten werden?
  • Welche Konsequenzen hat die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben?
  • Wie kann das Rechnungswesen so gestaltet werden, dass es modernen Controlling- und Steuerungsaspekten entspricht?
  • Wie können Bereiche steuerlich und betriebswirtschaftlich optimiert werden?

Wir haben uns auf die differenzierten Bedürfnisse des Mandantenkreises eingestellt. Aufgabenbezogen stellen wird das jeweils passende Team aus verschiedenen Experten zusammen. Dabei ist es immer unser Ziel, eine Lösung nicht nur zu präsentieren, sondern sie gemeinsam zu erarbeiten, sie den entsprechenden Gremien vorzustellen und auch die Umsetzung zu begleiten.

Steuerberatung kommunaler Unternehmen in Schwerin

Öffentliche Unternehmen haben für den Standort Schwerin eine besondere Bedeutung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Darüber hinaus erfüllen sie wichtige Aufgaben in den Bereichen der Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung, Kultur und Soziales.

Durch ihre Präsenz und ihre Leistungen tragen öffentliche Unternehmen somit maßgeblich zur Stärkung des Standorts Schwerin bei und sind ein wichtiger Bestandteil der lokalen Wirtschaft und Gesellschaft.

Im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsverfahren sind öffentliche Auftraggeber sind dazu verpflichtet, sich umfassend und sachkundig beraten zu lassen, um eine wirtschaftliche und effiziente Beschaffung sicherzustellen. Die Beratung unterliegt dabei bestimmten Anforderungen und Regelungen, die in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften geregelt sind. Dazu zählen:

  1. Unabhängigkeit: Berater dürfen keine Interessenkonflikte haben und müssen unabhängig und neutral sein.
  2. Fachliche Kompetenz: Berater müssen über ein fundiertes Fachwissen verfügen und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der aktuellen Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung sein.
  3. Transparenz: Die Beratung muss transparent und nachvollziehbar sein, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens sicherzustellen.
  4. Wirtschaftlichkeit: Die Beratung muss sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz orientieren und darf nicht zu unnötigen Kosten führen.
  5. Datenschutz: Berater müssen den Datenschutz und die Vertraulichkeit von Informationen sicherstellen.

Im Rahmen der Beratung öffentlicher Auftraggeber achten wir selbstverständlich auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und der Vergabevorschriften.
Die Steuerberater von Ecovis in Schwerin stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Dirk Stern
Steuerberater
Tel.: +49 385-731 48 0