Prüfung und Betreuung von EU-Projekten

Prüfung und Betreuung von EU-Projekten

Prüfungen von EU-Projekten  führen wir nach den in der Europäischen Union und in Polen geltenden Rechtsvorschriften durch, wie z.B.:

  • Wirtschaftsprüfungsstandards der Nationalen Wirtschaftsprüferkammer (Krajowa Rada Biegłych Rewidentów),
  • Internationale Grundsätze zur Abschlussprüfung – International Standards on Auditing der IFAC,
  • Internationale Prüfungsstandards IIA,
  • Richtlinien für die Prüfungsstandards und die Finanzkontrolle hinsichtlich der einzelnen EU-Hilfsprogramme, die von den EU-Institutionen und anderen nationalen Einrichtungen erlassen werden.

Den Prüfungsumfang legen wir in Absprache mit dem Auftraggeber fest. Je nach Bedarf konzentrieren wir uns auf folgende Bereiche:

  • Überprüfung der Effizienz der Management- und internen Kontrollsysteme unter besonderer Berücksichtigung einer Kontrolle der Projektumsetzung und der Mittelverwendung,
  • Analyse und Bewertung des mit der Projektumsetzung verbundenen Risikos,
  • Überprüfung der Projektumsetzung unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit dem Vertrag, den Programmrichtlinien sowie den gesetzlichen Vorschriften,
  • Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung öffentlicher Vergabeverfahren,
  • Überprüfung der Vereinbarkeit der ergriffenen Maßnahmen mit der Projektbeschreibung sowie dem Sach- und Finanzplan,
  • Bewertung des Grads der Erreichung der Sach- und Finanzziele des Projekts (der direkten und indirekten sowie der langfristigen Wirkungen),
  • Prüfung und Bewertung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungssystems und des Berichtswesens in Hinblick auf die Projektumsetzung, unter anderem genaue Bewertung der ordnungsgemäßen Erstellung des Finanzberichts für das ausgeführte Projekt,
  • Analyse der ordnungsgemäßen Dokumentation der getätigten Ausgaben,
  • Überprüfung der Ausgaben unter dem Gesichtspunkt ihrer Förderfähigkeit,
  • Überprüfung der Umsetzung der Regeln für Information und PR.

Das Prüfungsverfahren wird den Besonderheiten des Fonds, dem Projektcharakter, dem Grad der Projektumsetzung, der Funktion der internen Kontrolle sowie den besonderen Anforderungen des Vertrags über die Durchführung der Prüfung angepasst.

Evaluation von EU-Projekten

In jeder Phase der Projektumsetzung führen wir Evaluationen von Projekten durch, die mit EU-Fördermitteln kofinanziert werden. Zur Evaluation können folgende Punkte gehören:

  • Beurteilung des Projektdurchführungssystems,
  • Analyse von Faktoren, die eine Auswirkung auf die Umsetzung und die Wirksamkeit der gesetzten Projektziele haben können,
  • Bewertung der Projekteffektivität und -effizienz,
  • Bewertung des Qualitätsmanagements,
  • Analyse, inwieweit die ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele beitragen,
  • Bewertung der Vereinbarkeit der durchgeführten Maßnahmen mit den Erwartungen und den Bedürfnissen der Empfänger.

In die Evaluation von mit EU-Mitteln kofinanzierten Projekten werden Berater für EU-Fonds, interne Prüfer und Evaluationsexperten einbezogen, die mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von EU-Projekten vertraut sind.

Betreuung von EU-Projekten

Wir übernehmen die Abrechnung von mit EU-Mitteln kofinanzierten Projekten. Dabei garantieren wir professionelle Hilfe, die unseren Mandanten Sicherheit sowohl im Bezug auf den finanziellen Projektfortschritt als auch die Erreichung der Projektziele bietet.

Insbesondere bieten wir an:

  • Vorbereitung von Berichten über die Projektumsetzung,
  • Erstellung von Zahlungsanträgen,
  • Führung der vollständigen Projektbuchhaltung,
  • Überprüfung der Förderfähigkeit von Ausgaben,
  • Hilfe bei der Einrichtung eines Systems zur Projektkostenerfassung,
  • Überwachung des finanziellen Projektfortschritts,
  • Beratung in Situationen, in denen die Erreichung der Projektziele gefährdet ist.