Personal- und Lohnverwaltung

Personal- und Lohnverwaltung

Wir übernehmen die Lohnverwaltung sowie die Führung der Personalakten der Mitarbeiter eines Mandanten unabhängig von der Beschäftigungsform. Dabei helfen wir dabei, die Personalverwaltungskosten zu senken, indem wir die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse einer Firma berücksichtigen.

Personalverwaltung

Im Rahmen der Personalverwaltung bieten wir an:

  • Führung und Bereitstellung von Personalakten,
  • Erfassung und Kontrolle der Abrechnung von Abwesenheitszeiten aufgrund von Urlaub, ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und aus anderen Gründen,
  • Überwachung der Gültigkeitsfristen ärztlicher Atteste sowie Überweisung zu ärztlichen Untersuchungen, und zwar Erstuntersuchungen, regelmäßigen und Kontrolluntersuchungen,
  • Kontrolle der Dokumentation von Pflichtschulungen,
  • Anmeldung und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherungsanstalt,
  • Vorbereitung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Eingehung sowie Beendigung eines Arbeitsverhältnisses,
  • Ausfertigung von Bescheinigungen über Beschäftigungszeiten, Lohnbescheinigungen und Arbeitszeugnissen,
  • Berechnung des Beitrags an den Staatlichen Fonds zur Rehabilitation behinderter Personen sowie Vorbereitung und Versand der Meldungen,
  • Erstellung von Meldungen an das Hauptstatistikamt,
  • Vertretung gegenüber externen Kontrollbehörden (Staatliche Arbeitsinspektion),
  • Übermittlung von Informationen an befugte Institutionen, u. a. Gerichtsvollzieher und Banken,
  • Erstellung von Berichten für das Personalmanagement, z. B. Arbeitszeitanalysen.

Lohnverwaltung

Im Rahmen der Lohnverwaltung bieten wir an:

  • Lohnabrechnung und Erstellung der Lohnlisten unter Berücksichtigung verschiedener Lohnbestandteile, unter anderem betrieblicher Zusatzleistungen,
  • Erstellung der sog. „Lohnzettel“ für die Mitarbeiter,
  • Überweisung der Löhne auf die Konten der Mitarbeiter,
  • Erstellung von Abrechnungserklärungen für das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt,
  • Abrechnung des betrieblichen Sozialleistungsfonds,
  • Abrechnung zivilrechtlicher Verträge,
  • Überstundenabrechnung,
  • Vervollständigung von Dokumenten zur Feststellung des Anfangskapitals zum Zwecke der Übermittlung an die Sozialversicherungsanstalt,
  • Kontakt mit externen Kontrollbehörden (Sozialversicherungsanstalt),
  • Vorbereitung von Personal- und Lohnberichten für interne sowie externe Zwecke, z. B. für das Hauptstatistikamt,
  • Lohnabrechnung für Ausländer.