Wirtschaftsprüfer, Transfer Pricing und M&A Berater in Madrid
Über uns
Das Audit & Advisory, Transferpreis- und M&A Büro ECOVIS Audit Madrid Grosclaude & Partners begann ihre Tätigkeiten im 1990. Es ist eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf in- und ausländische Unternehmen mit Sitz in Spanien konzentriert.
Zum fünften Mal in Folge: Ecovis ist „Top Company“ 2026
12.02.2026
Ecovis darf sich auch in diesem Jahr wieder über das kununu-Top-Company-Siegel freuen – und das zum fünften Mal in Folge. Damit gehört Ecovis erneut zu den am besten bewerteten Arbeitgebern Deutschlands. Die kontinuierliche Auszeichnung zeigt, dass eine wertschätzende Unternehmenskultur und gute Arbeitsbedingungen bei Ecovis nicht nur Schlagworte sind, sondern täglich gelebt werden.
„Diese Auszeichnung fünf Mal hintereinander zu gewinnen, erfüllt uns mit großer Dankbarkeit und gleichzeitig mit dem Anspruch, diese hohe Qualität nicht nur zu halten, sondern kontinuierlich weiterzuentwickeln“, sagt Bernd Dobmann, Personalleiter bei Ecovis. „Unser Team und unsere Kultur sind das Herz von Ecovis. Dieses Siegel bestätigt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.“
Über die Auszeichnung
Auf kununu bewerten Mitarbeitende und Bewerbende Unternehmen nach Kriterien wie Arbeitsatmosphäre, Kollegenzusammenhalt, Kommunikation oder Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Nur etwa fünf Prozent der bewerteten Unternehmen schaffen es jedes Jahr, das begehrte Siegel zu erhalten. Dass Ecovis seit 2022 ununterbrochen dazugehört, zeigt: Die Arbeitgeberqualität ist nicht das Ergebnis eines glücklichen Zufalls, sondern das Resultat einer nachhaltigen Entwicklung.
Ein funktionierendes Konzept
In den vergangenen Jahren hat Ecovis seine Arbeitgebermarke bewusst weiterentwickelt. Im Fokus steht ein Arbeitsumfeld, das Gemeinschaft und individuelle Freiheit miteinander verbindet, klare Strukturen bietet, ohne einzuengen, und Sicherheit mit Entwicklungsspielräumen kombiniert. Ziel ist es, die Stärken, die intern seit Jahren gelebt werden, auch nach außen klarer sichtbar zu machen: authentisch, menschlich und differenzierend. „Wir wissen sehr genau, wofür Ecovis als Arbeitgeber stehen soll: für ein starkes Miteinander, ohne das Persönliche zu verlieren“, sagt Dobmann.
Für Bewerbende ist das Siegel ein sichtbares Zeichen, dass sich Engagement und Miteinander bei Ecovis lohnen. Für das Unternehmen selbst ist es ein Ansporn, weiter zuzuhören, zu verbessern und neue Ideen einzubringen. Denn das Ziel ist klar: „Auch 2027 soll Ecovis wieder zu Deutschlands besten Arbeitgebern gehören“, stellt Dobmann klar.
Steuerliche Verschärfung bei Betriebsveranstaltungen: Pauschalsteuer nur noch für offene Feiern
09.02.2026
Mit dem Steueränderungsgesetz hat der Gesetzgeber zum Jahresbeginn eine spürbare Neuregelung bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen eingeführt. Die Pauschalbesteuerung von 25 Prozent gilt seit 2026 nur noch dann, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmenden eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Die Änderung betrifft Arbeitgeber aller Branchen und erhöht deren Steuerlast und den Verwaltungsaufwand. Was genau sich ändert und welche Folgen das für Unternehmen hat, erklärt Steuerberaterin Gabriele Busch bei Ecovis in Nürnberg.
Warum der Gesetzgeber jetzt eingreift
Auslöser der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), die der Gesetzgeber nun bewusst korrigiert hat. Der BFH hatte entschieden, dass auch Veranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis als Betriebsveranstaltungen gelten können. Dadurch ließ sich die Pauschalsteuer von 25 Prozent auch auf geschlossene Veranstaltungen anwenden. „Der BFH hat den Begriff der Betriebsveranstaltung sehr weit ausgelegt“, sagt Steuerberaterin Busch. „Nach dieser Rechtsprechung konnten auch exklusive Feiern pauschal besteuert werden, obwohl nur ein kleiner Kreis eingeladen war.“
Nach Auffassung des Gesetzgebers widerspricht diese Auslegung jedoch dem ursprünglichen Zweck der Pauschalierung. Die Pauschalsteuer nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll eine Vereinfachung darstellen und einen realitätsnahen Durchschnittssteuersatz abbilden. Das gelingt nach Ansicht des Gesetzgebers nur dann, wenn Arbeitnehmer aller Einkommensgruppen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Was nun als offene Betriebsveranstaltung gilt
Nach der geplanten Neuregelung dürfen Unternehmen die Pauschalsteuer nur noch anwenden, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder zumindest eines klar abgegrenzten Betriebsteils offensteht. Maßgeblich ist dabei nicht, wer tatsächlich teilnimmt, sondern wer teilnehmen dürfte.
„Entscheidend ist die Offenheit der Einladung“, erläutert Gabriele Busch. „Sobald eine Veranstaltung von vornherein nur für bestimmte Personen gedacht ist, entfällt die steuerliche Begünstigung.“
Ziel der Änderung ist es insbesondere, exklusive Veranstaltungen wie reine Führungskräfteevents von der Pauschalbesteuerung auszunehmen. Die Regelung betrifft jedoch nicht nur solche Fälle.
Auch Veranstaltungen für einzelne Gruppen betroffen
Die Neuregelung wirkt sich auch auf Feiern für bestimmte Arbeitnehmergruppen aus. Dazu zählen zum Beispiel reine Auszubildendenveranstaltungen. „Solche Feiern bleiben zwar weiterhin Betriebsveranstaltungen im lohnsteuerlichen Sinne“, sagt Steuerberaterin Busch. „Die günstige Pauschalbesteuerung von 25 Prozent entfällt jedoch vollständig.“ Damit müssen Arbeitgeber genau prüfen, ob die Voraussetzungen für die Pauschalierung noch erfüllt sind. Andernfalls drohen unerwartete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Höhere Steuerlast und deutlich mehr Verwaltungsaufwand
Der größte Vorteil der bisherigen Pauschalierung lag in der Vereinfachung. Bei Anwendung der Pauschalsteuer galten die Aufwendungen zugleich als beitragsfrei in der Sozialversicherung. Arbeitgeber mussten die Kosten nicht einzelnen Arbeitnehmern zuordnen, und die Beträge tauchten in der Regel nicht in der individuellen Lohnabrechnung auf. „Dieser Vereinfachungseffekt fällt künftig bei exklusiven Veranstaltungen weg“, betont Busch. „Den geldwerten Vorteil müssen Betriebe dann jedem teilnehmenden Arbeitnehmer einzeln zurechnen.“
Das führt nicht nur zur Sozialversicherungspflicht, sondern auch zu einem deutlich höheren administrativen Aufwand. Zusätzlich werden die anteiligen Veranstaltungskosten über die Lohnabrechnung für die Beschäftigten sichtbar, was in der Praxis bislang häufig vermieden wurde.
Fazit: Frühzeitig prüfen und Veranstaltungen neu denken
Die Neuregelung bedeutet eine klare Verschärfung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie konterkariert den bisherigen Vereinfachungsgedanken der Pauschalbesteuerung und erfordert eine sorgfältige Planung von Betriebsveranstaltungen.
„Arbeitgeber sollten bestehende Konzepte für Betriebsfeiern überprüfen und rechtzeitig anpassen“, empfiehlt Steuerberaterin Gabriele Busch bei Ecovis in Nürnberg. „Nur so lassen sich unerwartete Steuern und Sozialversicherungskosten vermeiden.“
„Alte Prozesse müssen konsequent abgeschaltet werden“ – Warum sich die Investition in die Digitalisierung lohnt
06.02.2026
Digitalisierung kostet Zeit, Geld und Nerven – zumindest auf den ersten Blick. Doch langfristig entscheidet sie über Qualität, Effizienz und die Zukunftsfähigkeit von Kanzleien. Im Interview erklärt Johannes Steiger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Leiter der Ecovis Niederlassungen in Haag und Mühldorf, warum Abwarten keine Option ist, wo Digitalisierung Zeit spart und wie strukturierte Prozesse den Arbeitsalltag spürbar erleichtern.
Stellen Sie sich bitte kurz vor: Wer sind Sie und was machen Sie bei Ecovis? Mein Name ist Johannes Steiger, ich bin Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und leite gemeinsam mit Dr. Gerhard Kurz die Ecovis Niederlassungen in Haag und Mühldorf. Darüber hinaus engagiere ich mich bei Ecovis intensiv für das Thema Digitalisierung.
Was fasziniert Sie persönlich an der Digitalisierung?
Mich begeistert vor allem der messbare Qualitätsgewinn. Digitalisierung reduziert Fehler, sorgt für jederzeit verfügbaren Zugriff auf Belege und Dokumente und liefert schneller verlässliche Ergebnisse. Und ganz ehrlich: Eine digitale und automatisierte Buchführung macht deutlich mehr Spaß als Belege abzutippen.
Viele sagen: „Durch Digitalisierung dauert alles viel länger“ – stimmt das? Kurzfristig ja. Am Anfang braucht Digitalisierung Zeit für Datenbereinigung, Schnittstellen, Systemeinrichtung und Schulungen. Langfristig kehrt sich dieser Effekt aber um: In der täglichen Routine spart Digitalisierung verlässlich Zeit, senkt Fehlerquoten und entlastet Mitarbeitende spürbar.
Wo entstehen die gefühlten Zeitverzögerungen bei der Digitalisierung – und wie lassen siesich minimieren? Zeitverluste entstehen häufig durch zu viele parallele Tools ohne klare Einbindung in die Prozesse. Digitalisierung funktioniert nur dann effizient, wenn Standards, Zuständigkeiten und Abläufe klar definiert sind.
Lohnt es sich auch für kleinere Kanzleien, die Zeit für die Digitalisierung zu investieren? Absolut. Unabhängig von der Kanzleigröße gelten dieselben regulatorischen Anforderungen. Gleichzeitig sind Kapazitäten überall knapp. Digitalisierung hilft gerade kleineren Kanzleien, Zeit zurückzugewinnen und Ressourcen gezielter einzusetzen.
Sollte man mit der Digitalisierung warten, bis es leichter integrierbare Technologien gibt?
Nein. Digitalisierung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die Technologien werden zwar besser, aber nicht leichter zu integrieren. Wer auf die perfekte Lösung wartet, baut Rückstände auf, die später nur schwerer aufzuholen sind.
Wie lässt sich verhindern, dass sich die Umstellung nicht endlos hinzieht? Durch klare Ziele, feste Deadlines und eindeutig bestimmte Verantwortliche. Und ganz wichtig: Alte Prozesse müssen konsequent abgeschaltet werden.
Inwiefern kann Digitalisierung helfen, effizienter zu arbeiten? Der entscheidende Punkt ist die Kombination aus digitalen Tools und klar strukturierten Prozessen. Wer beides zusammendenkt, profitiert von kürzeren Bearbeitungszeiten, automatisierten Abläufen, geringeren Fehlerquoten und einer deutlich besseren Datenqualität.
Haben Sie Beispiele aus der Praxis, wo sich die zeitlichen Investitionen und die Fortbildung der Kollegen schnell amortisiert haben? Ja, die gibt es. Ein sehr anschauliches Beispiel ist die elektronische Signatur: Sie verkürzt die Dauer der Abschlussfreigabe – das hat früher oft eine ganze Woche gedauert, heute sind es nur noch wenige Stunden.. Auch der digitale Posteingang mit elektronischen Bescheiden zeigt schnell Wirkung, da sich die Bearbeitungszeit pro Vorgang deutlich reduziert. Besonders spürbar ist der Effekt zudem bei der digitalen Erfassung und Verknüpfung von Belegen in der Buchführung. Der physische Austausch von Unterlagen, etwa über Pendelordner, entfällt vollständig – das spart nicht nur Zeit, sondern vereinfacht die Zusammenarbeit erheblich.