Wirtschaftsprüfer, Transfer Pricing und M&A Berater in Madrid
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Das Audit & Advisory, Transferpreis- und M&A Büro ECOVIS Audit Madrid Grosclaude & Partners begann ihre Tätigkeiten im 1990. Es ist eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf in- und ausländische Unternehmen mit Sitz in Spanien konzentriert.
Personal Income Tax Deduction in Vietnam: An Increase in 2026
11.12.2025
Vietnam is introducing updated personal income tax deductions to better reflect current living costs and support taxpayers. The experts from ECOVIS AFA Vietnam provide an overview of the key changes and their implications for individuals and families.
The National Assembly has recently approved Resolution No. 110/2025/UBTVQH15 on adjusting the family circumstance-based deduction level of personal income tax. Specifically:
The deduction level for taxpayers has increased to 15.5 million VND per month (186 million VND/year). Under current regulations, individuals without dependents must pay personal income tax if their total income from salary and wages exceeds 11 million VND per month (132 million VND/year).
Additionally, the deduction for each dependent has been increased to 6.2 million VND per month. Under current regulations, individuals with dependents receive a deduction of 4.4 million VND per dependent per month.
Resolution No. 110/2025/UBTVQH15 takes effect from January 1, 2026 and will apply to the 2026 tax period. At the same time, the National Assembly Standing Committee’s Resolution No. 954/2020/UBTVQH14 dated June 2, 2020, on adjusting the family deduction level of personal income tax, will cease to be effective.
With the new deduction rates, individuals can retain a larger portion of their income, especially households with small children or elderly family members to support. This decision has been positively received by the public, who believe the adjustment is timely and aligned with actual living conditions, ensuring that the policy provides fair and reasonable incentives, contributes to improving taxpayers’ living standards, and creates motivation to encourage work and productivity.
The above contents are researched and summarized by ECOVIS AFA Vietnam from widely published legal documents and articles. If you would like to discuss any issues in more in-depth, please contact us via the information below:
Starting a Business in Japan?: Meet Akiyoshi Akasaki, Your Local Expert
08.12.2025
Starting a business in Japan can seem complicated, especially for foreign investors. Akiyoshi Akasaki, Managing Partner of ECOVIS AKIA Tax Consultants in Yokohama, Japan, has built his career around helping foreign-affiliated companies and multinational clients navigate Japan’s complex tax and business landscape. A Certified Tax Accountant, Certified Labor and Social Security Consultant, and Certified Administrative Scrivener, Akiyoshi leads a multidisciplinary team that provides seamless support for foreign investors entering the Japanese market.
Akiyoshi’s firm focuses on tax and corporate advisory for foreign companies entering or operating in Japan, with his own expertise lying in corporate taxation, international tax advisory and business structuring for inbound investment. “We provide comprehensive one-stop support covering accounting, payroll, legal, and administrative matters,” Akiyoshi explains. “We focus on helping international clients establish a strong and compliant foundation for their operations in Japan.” ECOVIS AKIA’s clients include subsidiaries of European and Asian corporations, technology startups, trading firms and manufacturers. The firm also works closely with the global finance and HR teams of parent companies to ensure smooth communication and consistent compliance across borders.
Japan’s business environment offers strong opportunities but can be challenging for newcomers. “Foreign clients often find it difficult to navigate Japan’s detailed administrative procedures and documentation requirements,” Akiyoshi notes. “Language barriers, complex regulations, and strict compliance standards can make daily operations cumbersome.” He adds that digitalization is reshaping how companies manage compliance. For instance, the introduction of the Qualified Invoice System (QIS) and revisions under the Electronic Bookkeeping Act (Dencho-ho) require firms to maintain secure digital records and adapt internal systems accordingly.
Akiyoshi highlights several trends shaping Japan’s business landscape. Annual tax law revisions and complex consumption tax rules, particularly around the QIS and cross-border electronic services, continue to affect foreign investors. Japan’s strong employee protection laws mean dismissals require careful legal compliance, while a shrinking labour pool has made skilled recruitment increasingly competitive. Meanwhile, tighter Financial Services Agency (FSA) regulations have made it more difficult for newly established foreign-owned companies to open bank accounts, often requiring a Japan-resident director.
“These challenges make early coordination between tax, legal, labour and banking professionals essential,” Akiyoshi advises. “Planning carefully can significantly reduce risks and ensure smooth market entry.”
Akiyoshi takes great satisfaction in helping foreign companies establish and grow their presence in Japan. “It is deeply rewarding to see clients expand successfully and become part of the Japanese business community,” he says. “I also value collaboration within the Ecovis network, where we combine global expertise and local insight to deliver high-quality, practical solutions for our clients.”
The work of Akiyoshi and his firm reflects Ecovis’s broader mission – to connect international experience with local expertise, helping businesses thrive wherever they operate. Through this commitment, ECOVIS AKIA continues to play an important role in supporting international companies to establish, grow and succeed in Japan.
Vorläufige Steuerbescheide wegen anhängigem Verfahren: Schutz für Steuerpflichtige
15.12.2025
Das Finanzamt darf Steuerbescheide, die aufgrund eines anhängigen Verfahrens vorläufig sind, nicht einfach zu Lasten von Steuerpflichtigen ändern – auch wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Gesetzeslage bestätigt. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass im Fall eines Vorläufigkeitsvermerks aufgrund eines anhängigen Verfahrens Änderungen grundsätzlich nur zulässig sind, wenn das BVerfG ein bestimmtes Steuergesetz für nicht verfassungsgemäß hält. Das Urteil erklärt Ecovis-Steuerberaterin Stefanie Striegan in Regensburg.
Vorläufige Bescheide: Was erlaubt ist und was nicht
Grundsätzlich gilt: Wenn das Finanzamt eine Steuer zunächst nur vorläufig festsetzt, z.B. aufgrund von Liebhaberei Verdacht, kann es diese Festsetzung später aufheben oder ändern. Davon abzugrenzen ist der vorliegende Vorläufigkeitsvermerk aufgrund eines Verfahrens, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
Der Fall: Ausbildungskosten im Fokus
Die Klägerin absolvierte eine dreimonatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin und machte die Kosten hierfür als Werbungskosten für eine Zweitausbildung geltend. Das Finanzamt erkannte die Ausbildungskosten zunächst (fälschlicherweise) an, setzte die Steuerbescheide jedoch mit einem Vorläufigkeitsvermerk fest. Das Problem: Das Finanzamt hätte den Bescheid so festsetzen müssen, dass es der aktuellen Rechtslage entspricht. Das heißt die Kosten wären lediglich als Sonderausgaben absetzbar. Tatsächlich hat das Finanzamt aber die Kosten als Werbungskosten anerkannt.
Das BVerfG bestätigte in einem Urteil aus 2019, dass die bestehende Rechtslage mit der Verfassung vereinbar ist. Das bedeutet, dass Kosten für die Erstausbildung (mindestens 12 Monate) als Sonderausgaben in demselben Jahr abziehbar sind, wohingegen Kosten der Zweitausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Vorteil hierbei ist, dass dabei auch bei vorhandenen Verlusten auch in die Folgejahre vortragsfähig sind. Die Sonderausgaben sind allein mit ihrem Ansatz im laufenden Jahr verbraucht.
In diesem Fall hätte das Finanzamt mit Bearbeitung der Erklärung erkennen müssen, dass die dreimonatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin nicht den erforderlichen Mindestumfang von zwölf Monaten erfülle und somit nicht als Erstausbildung anzuerkennen sei. Striegan erklärt: “Das Finanzamt muss den Steuerbescheid auf aktueller Grundlage prüfen und festsetzen. Wird wie im Urteilsfall nicht richtig geprüft und gewürdigt, so kann das Finanzamt nicht willkürlich anschließend wieder zuungunsten ändern.“
BFH stellt klar: Kein Änderungsrecht zulasten des Steuerpflichtigen
Der BFH entschied eindeutig: Das Finanzamt durfte die Steuerbescheide nicht nachträglich ändern und die Kosten als Sonderausgaben umqualifizieren. Dieses Urteil zeigt: „Vorläufigkeitsvermerke sind kein Freibrief für nachträgliche Änderungen zu Ungunsten des Steuerzahlers. Bei einer Bestätigung besteht kein Korrekturbedarf – eine Änderung der Steuerfestsetzung ist ausgeschlossen”, sagt Steuerberaterin Striegan.
Neuer Kontrollrahmen gegen Schwarzarbeit: Welche Pflichten jetzt auf Unternehmen zukommen
12.12.2025
Der Bundestag hat am 13. November 2025 den Gesetzesentwurf zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ beschlossen (BT-Drucksachen 21/1930, 21/2670). Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls deutlich stärken. Für Unternehmen kann das bedeuten: mehr Kontrollen, mehr Meldepflichten und mehr digitale Anforderungen. Ecovis-Rechtsanwältin Luljeta Krasniqi in Landshut erklärt, worauf sich Betriebe einstellen sollten.
Erweiterte Befugnisse des Zolls
Der Zoll wird zur zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde ausgebaut. Er darf künftig unangekündigt Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und Beschäftigte befragen. Die Behörde kann Verstöße nach den neuen Paragrafen 14a bis 14c Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) selbst ermitteln, ahnden und vollstrecken. Darüber hinaus ist die eigene Beteiligung der Zollverwaltung im Strafverfahren vorgesehen. Damit nimmt sie eine Rolle ein, die grundsätzlich nur der Staatsanwaltschaft zusteht.
Neue Branchen im Fokus
Neu im Katalog der besonders anfälligen Branchen nach Paragraf 2a SchwarzArbG sind Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste.
Fleischerhandwerk und Forstwirtschaft fallen dagegen weg. Für die neuen Branchen gelten jetzt Mitführ- und Vorlagepflichten für Ausweise und eine schriftliche Hinweispflicht an Beschäftigte. Zudem müssen die betroffenen Unternehmen die in Paragraf 28a Abs. 1 SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) genannten Daten an die Sozialversicherung übermitteln.
Umfassender Datenaustausch zwischen Behörden
Nach den Plänen der Regierung wird die FKS Teil des polizeilichen Informationsverbunds. Hinweise über Verstöße – etwa gegen das Mindestlohngesetz, Steuergesetze oder die Arbeitnehmerüberlassung – müssen Behörden künftig gegenseitig melden. Mit dem geplanten System „Operatives Informations- und Datenanalysesystem“ (OIDA) sollen große Datenmengen, etwa von Sozialversicherungsträgern oder Landesfinanzbehörden, automatisiert abgeglichen werden. Die Zentralstelle der Zollverwaltung darf diese Daten halbjährlich abrufen und auswerten.
Pflicht zur Digitalisierung aller Unterlagen
Künftig müssen Unternehmen Unterlagen elektronisch bereitstellen. Die Behörden können digitale Abschriften verlangen und auf Daten in maschinell auswertbarem Format zugreifen (Paragrafen 4, 5a SchwarzArbG). Ausnahmen gibt es nicht.
Für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute verlängert sich zudem die Aufbewahrungspflicht nach Handelsgesetzbuch auf zehn Jahre.
Höhere Sanktionen
Der neue Paragraf 9 SchwarzArbG stuft bestimmte Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hoch. Wer falsche Belege gewerbsmäßig ausstellt oder nutzt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die neuen Vorgaben greifen tief in den Arbeitsalltag vieler Branchen ein. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob interne Abläufe bereits digital genug sind, um Unterlagen schnell elektronisch bereitzustellen. Dazu gehört auch, Verantwortlichkeiten für Meldungen an Sozialversicherungsträger eindeutig festzulegen und Beschäftigte über neue Mitführ- und Vorlagepflichten zu informieren.
Prozesse, die bisher analog liefen – etwa Lohnunterlagen, Einsatzpläne oder Nachweise – sind zeitnah zu digitalisieren. Wichtig ist zudem, regelmäßig zu kontrollieren, ob die übermittelten Daten vollständig und korrekt sind, denn die Behörden gleichen diese künftig automatisiert ab.
„Betriebe sollten ihr Risiko- und Compliance-Management deshalb frühzeitig prüfen und anpassen“, rät Ecovis-Rechtsanwältin Luljeta Krasniqi. „Je besser die Abläufe dokumentiert und digital organisiert sind, desto geringer ist das Risiko von Verstößen.“
Mediation bei der Hofübergabe: Konflikte am Hof frühzeitig und offen lösen
11.12.2025
Bei geplanten Hofübergaben stellt sich oftmals heraus, dass es meist nicht die steuerlichen Themen sind, die Übergeber und Übernehmer am meisten beschäftigen, sondern die familiären Beziehungen und die persönlichen Verhältnisse. Das führt häufig zu Konflikten. Begegnen kann man diesen mit einer Mediation.
Kein Wunder, wenn es bei Hofübergaben zwischen Übergeber und Übernehmer Konflikte gibt: Fast nirgendwo ist die Verknüpfung zwischen Beruf und privat so eng und so verwoben wie in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb. „Man arbeitet von morgens bis abends gemeinsam im Betrieb und lebt auf der Hofstelle zusammen, oft unter einem Dach. Dass in dieser Verbindung private Probleme in den beruflichen Bereich miteinbezogen werden, ist daher keine Seltenheit“, weiß Ecovis-Steuerberater und ausgebildeter Wirtschaftsmediator Alexander Kimmerle in Kempten aus seiner langjährigen Tätigkeit. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Der Übernehmer hat andere Ideen von der Betriebsführung als der Übergeber.
Schwiegerkinder, die auf den Hof eingeheiratet haben, müssen mit der Nähe zu den Altenteilern
Die weichenden Erben sehen nur die Vermögenswerte, die das übernehmende Geschwisterteil erhält, und nicht die Verantwortung, die Arbeit und dass die Vermögenswerte Grund und Boden als Existenzgrundlagen für den Betrieb gebunden und nicht frei verfügbar sind.
Wie eine Mediation abläuft
Eine Mediation bietet die Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Im Gegensatz zu einem Schiedsgericht oder einer Schlichtung treffen die beteiligten Parteien die Entscheidung und nicht ein Richter. Der Mediator hilft den Beteiligten dabei, diese Lösung selbst zu finden, indem er in einem strukturierten Prozess die Parteien begleitet und moderiert. Grundsätze für eine Mediation sind:
Freiwilligkeit: Die Beteiligten müssen dieses Verfahren wollen und sich darauf einlassen.
Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten erarbeiten die Lösung
Vertraulichkeit: Die Beteiligten und der Mediator sind zur Verschwiegenheit
Allparteilichkeit: Der Mediator ist
Informiertheit: Alle Beteiligten sind immer auf dem gleichen Sach- und
Ergebnisoffenheit: Es gibt keine Vorgabe, wie das Ziel aussieht, es entwickelt sich.
In gemeinsamen Sitzungen wird im Laufe der Mediation nach den Ursachen des Konflikts geforscht, die oft nicht im äußerlich erkennbaren Grund liegen, sondern deren Wurzeln tiefer gehen. „Das Bild eines Eisbergs, der nur mit zehn Prozent seiner Masse über der Wasseroberfläche sichtbar ist, aber 90 Prozent im Verborgenen schlummern, verdeutlicht dies anschaulich“, sagt Mediator Kimmerle.
Erst wenn alle Beteiligten ihre Karten auf den Tisch gelegt haben, ist es möglich, dass sich ein Lösungsweg aufzeigen lässt, auf den sich alle einigen und mit dem alle leben können. „Ist eine gemeinsame verbindliche Lösung gefunden, ist die Mediation abgeschlossen. Möglich ist eine Nachverfolgung, die zeigt, ob der erarbeitete Lösungsweg funktioniert“, erklärt Kimmerle.