„Haftungsfalle“

„Haftungsfalle“

Organstellung / Vergütung / Vertragsanpassung

Die praktische Beratung hat ergeben, dass in vielen landwirtschaftlichen Unternehmen die Vergütung der Vertretungsorgane (Vorstand bzw. Geschäftsführer) nicht im adäquaten Verhältnis zur Haftung jener Personen steht. Hinzu kommt, dass mit der Erschließung neuer Geschäftsfelder durch die Unternehmen neue Risiken verbunden sind. Auch insofern werden erhöhte Anforderungen an die Vertretungsorgane gestellt. Nicht selten sind die Vorstände und Geschäftsführer der landwirtschaftlichen Unternehmen diejenigen, die als treibende Kraft das Unternehmen voranbringen. Auch insoweit stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Leistung und Vergütung. In vielen Fällen ist eine Beratung im Hinblick auf die Anpassung der Dienst- oder Geschäftsführerverträge sowie der Organdokumente (Geschäftsverteilungsplan/Geschäftsordnung) notwendig. Ebenso notwendig ist eine auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Neuregelung der Vertretungs- und Weisungsbefugnisse, eine Anpassung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, von Zustimmungsvorbehalten der Aufsichtsräte, Beiräte, Generalversammlungen oder Gesellschafterversammlungen.

Ansprechpartner

Stefan Kröber
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Marianne Schulz
Rechtsanwältin
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