Chinas NEUES Unternehmensgesetz! Das müssen Sie wissen!
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Chinas NEUES Unternehmensgesetz! Das müssen Sie wissen!

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266 Artikel – so lang wird ab dem 01. Juli 2024 das neue chinesische Unternehmensgesetz sein. Die aktuelle Version mit insgesamt 218 Artikeln wird einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, wobei über 70 Artikel hinzugefügt oder wesentlich überarbeitet werden. Da dies die allererste große Überarbeitung des Unternehmensgesetzes ist, wird es erhebliche Änderungen am Unternehmens- und Rechtssystem Chinas geben.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft! Und dies sind die wichtigsten Änderungen:

1. Kapitalbeteiligung und Kapitaleinlagen:

Gesellschafter einer WFOE/Ltd. müssen ihre vollständige Kapitalbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens leisten (erster Tag ist der Tag der Unternehmensgründung), sofern nichts anderes festgelegt ist (Art. 47). Für Unternehmen, die vor der Umsetzung des neuen Gesetzes registriert und gegründet wurden und deren Kapitalbeteiligungsfrist die in diesem Gesetz festgelegte Frist überschreitet, gibt es eine Übergangsfrist. Das gilt auch für Kapitalerhöhungen.

Im Falle von Insolvenz vor Fälligkeit der Kapitaleinlagen können das Unternehmen oder seine Gläubiger eine frühzeitige Zahlung verlangen. Zusätzlich sind GmbHs jetzt verpflichtet, sowohl das gezeichnete Kapital als auch seinen eingezahlten Betrag im Nationalen Unternehmenskreditinformations-Öffentlichkeitssystem zu veröffentlichen (Art. 40)

2. Rechtlicher Vertreter:

Jeder Direktor, der das Geschäft des Unternehmens leitet, oder der General Manager kann nun als rechtlicher Vertreter fungieren (Art. 10), was den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Auswahl ihrer Hauptvertreter gibt. Früher hatte nur der General Manager des Unternehmens oder der Vorsitzende des Vorstands diese Befugnis.  Heißt im Schluss für z. B. ausländisch investierte Unternehmen, dass sie mehr Flexibilität bei der Wahl des rechtlichen Vertreters haben.

3. Gesellschafterversammlung und Vorstand:

Aufgaben und Befugnisse der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrats wurden optimiert. Die Gesellschafterversammlung bleibt die höchste Autorität im Unternehmen.

4. Aufsichtsrat/Supervisor:

Mehr Flexibilität für kleine Unternehmen: Kleine Unternehmen können jetzt nur mit einem Direktor operieren, der die Funktionen des Aufsichtsrats/Supervisor übernimmt. Allerdings stellt sich hier die Frage: Es ist die Rolle des Supervisors, den Direktor zu überwachen. Außerdem übernimmt der Supervisor essentielle Funktionen wie z. B. Compliance Kontrolle. Hier finden Sie mehr Informationen.

Zwei Supervisor sind mit Einführung des neuen Company Law nicht mehr erlaubt. Dies kann in Zukunft für Joint Venture mit zwei Shareholdern kompliziert werden werden, da jede Partei einen einen Shareholder nominiert.

5. Aktiengesellschaften:

Verschiedene Anforderungen für Aktiengesellschaften wurden gelockert. Zum Beispiel wurde die Regel aufgehoben, dass Gründer ihre Aktien innerhalb eines Jahres nach Gründung des Unternehmens nicht veräußern dürfen.

6. Mehrere Klassen von Unternehmensaktien:

Aktiengesellschaften dürfen jetzt verschiedene Klassen von Unternehmensaktien ausgeben.

7. Finanzielle Unterstützung:

Das neue Gesetz führt erstmals klare Regeln für finanzielle Unterstützung ein. Unternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen finanzielle Hilfe leisten.

Zusammenfassung:

  • Haftung für Kapitalbeiträge: Gesellschafter sind verpflichtet, ihre Kapitalbeiträge innerhalb der festgelegten Fristen zu leisten. Ein Versäumnis kann finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.
  • Erweiterte Treue- und Sorgfaltspflichten: Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder/Supervisor und leitende Manager unterliegen erweiterten Pflichten der Treue und Sorgfalt. Sie müssen Interessenkonflikte vermeiden und dürfen ihre Positionen nicht nutzen, um rechtswidrige Vorteile zu erlangen.
  • Haftung bei Pflichtverletzung: Bei Verletzung ihrer Pflichten können Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder/Supervisor und leitende Manager haftbar gemacht werden, einschließlich finanzieller Regressansprüche.
  • Kontrollierende Gesellschafter und tatsächliche Kontrolleure: Bei Anweisungen, die den Interessen des Unternehmens oder seiner Gesellschafter schaden, können kontrollierende Gesellschafter und tatsächliche Kontrolleure gemeinsam mit den betreffenden Direktoren oder Managern haftbar gemacht werden.

Diese Änderungen im chinesischen Unternehmensgesetz stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Transparenz, Verantwortlichkeit und Flexibilität in der Unternehmensführung und -struktur dar. Sie haben weitreichende Auswirkungen auf inländische und ausländische Unternehmen in China. Unser