Der Liquidator: Risiken und Tasks
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Der Liquidator: Risiken und Tasks

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Im Unternehmensleben ist die Einstellung der Geschäftstätigkeit oft ein unausweichlicher Schritt, dem sich Betriebe stellen wollen oder müssen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Ein Gerichtsurteil nach Auflösungsklage, ein erfüllter Unternehmenszweck oder schlicht eine finanzielle Schräglage. Wie bei Beginn einer Geschäftstätigkeit, bestehen auch am Ende einer solchen bestimmte Pflichten und Prozesse, die es zu erfüllen gilt.

Hier kommt der Liquidator ins Spiel, welcher mit der Beendigung der Geschäfte und allem, was damit einhergeht, vertraut wird. Der Begriff der Liquidation leitet sich aus dem lateinischen Begriff liquidare „verflüssigen“ ab und beschreibt den Prozess der Einstellung einer Geschäftstätigkeit. Diese wird auch als Abwicklung oder Auflösung bezeichnet.

In diesem Abwicklungsprozess vertritt der Liquidator die aufzulösende Gesellschaft in sämtlichen Schritten, die den Liquidationsprozess betreffen. Er „verflüssigt“ sämtliche Gesellschaftswerte in liquide Geldwerte.

Sein Aufgabenbereich erstreckt sich von der Erstellung einer Schlussbilanz über den Gläubigeraufruf bis hin zur Vermögensverteilung. In unserem Artikel How to close a company in Germany hatten wir Ihnen bereits einen Überblick über das Liquidationsverfahren im Rahmen einer GmbH gegeben. Nachfolgend werfen wir einen genaueren Blick auf die Person des Liquidators, sowie die Schritte in der Abwicklung einer Gesellschaft, bei denen Sie ein Liquidator unterstützt.

Wer kann Liquidator werden?

Grundsätzlich kann als Liquidator sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person bestellt werden. In letzterem Fall ist volle Geschäftsfähigkeit erforderlich. Sofern nicht anders im Gesellschaftsvertrag festgelegt, wird der Geschäftsführer einer GmbH gem. § 66 I GmbHG automatisch zum Liquidator bestellt („sogenannte Geborene Liquidatoren“). Der Geschäftsführervertrag bleibt davon unberührt.

Daneben können aber auch Dritte zum Liquidator bestellt werden, entweder durch den Gesellschaftsvertrag selbst oder durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung.

Was macht ein Liquidator?

1. Eintragung im Handelsregister

Bereits vor der eigentlichen Liquidation fallen dem Liquidator erste Aufgaben zu. Zunächst gilt es, mit der Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr einen Jahresabschluss gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang aufzustellen. Die Schlussbilanz ist ein Teil des Jahresabschlusses und bietet eine ausführliche Zusammenfassung der finanziellen Situation, sowie der Geschäftsergebnisse eines Unternehmens.

An die Schlussbilanz schließt sich die Liquidationseröffnungsbilanz an. Es handelt sich hierdabei eine Sonderbilanz, welche anders als die Schlussbilanz nur bei der Auflösung eines Unternehmens erstellt werden muss. Sie dient einem Überblick über das vorhandene Vermögen in der Gesellschaft im Zeitpunkt der Auflösung und der Ermittlung einer späteren Verteilung dieses Vermögens an die Gesellschafter.

Die Abwicklung einer Gesellschaft kann oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen. In solchen Fällen ist es erforderlich, dass die Liquidatoren am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Zwischenbilanz der Liquidation, sowie einen Lagebericht erstellen.

2. Eintragung im Handelsregister

Die Liquidatoren einer GmbH sind gem. § 78 GmbHG verpflichtet, die Auflösung der Gesellschaft beim Handelsregister, also dem Registergericht am Sitz der GmbH, anzumelden. Dieser Antrag erfordert, ebenso wie die Anmeldung zur Gründung, eine notarielle Beglaubigung.

3. Bekanntmachung und Gläubigeraufruf

Nun startet die eigentliche Liquidation. Zunächst muss die Auflösung der Gesellschaft gem. § 65 II GmbHG in den „Gesellschaftsblättern“, also dem Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Diese Verkündung muss einen Aufruf an die Gläubiger erhalten, offene Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden. Mit der Bekanntmachung startet eine einjährige Sperrfrist, in dem kein Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf.

4. Beendigung laufender Geschäfte und Tilgung von Verbindlichkeiten

Die Beendigung der laufenden Geschäfte ist nicht auf einzelne Geschäfte, sondern auf die gesamte Geschäftstätigkeit des Unternehmens gerichtet. Konkret bedeutet das in etwa die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, sowie die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen. Sofern im Rahmen bestehender Verträge noch Leistungen ausstehen, können diese noch erfüllt werden. Der Liquidator kann auch neue Geschäfte zulassen, sofern diese zur Auflösung der GmbH erforderlich sind.

Im nächsten Schritt zieht der Liquidator Forderungen ein und erfüllt bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ziel des Forderungseinzugs ist die Auszahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter. Zur Ermittlung der Gläubiger sind die entsprechenden Gesellschaftsunterlagen auszuwerten. Die Reihenfolge der Tilgung erfolgt daraufhin unter Berücksichtigung von Verjährung und Fälligkeit. Sofern absehbar ist, dass nicht alle Gläubiger befriedigt werden können, haben die Liquidatoren einen Insolvenzantrag zu stellen.

Auf den Liquidationsprozess ist durch einen Zusatz wie „i.L.“ hinzuweisen, etwa auf Geschäftsbriefen der Gesellschaft.

5. Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter

Nach der Erstellung einer Liquidationsschlussbilanz, bestehend aus einem Jahresabschluss und einem Anhang, in dem der Liquidator darstellt, wie die Ausschüttung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter erfolgen soll, erfolgt die Verteilung von vorhandenem Restvermögen an die Gesellschafter. Die Auszahlung ist durch den Liquidator zu erfüllen und erfolgt anteilig der Höhe der Geschäftsanteile.

6. Schlussrechnung

Daran anschließend hat der Liquidator eine Schlussrechnung zu erstellen. Hier wird die gesamte Liquidation im Überblick dargestellt, um die tatsächlich erfolgte Verteilung des Endvermögens zu dokumentieren.

7. Anmeldung des Liquidationsabschlusses zum Handelsregister

Wenn sämtliches Vermögen verteilt und keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich ist, meldet der Liquidator den Liquidationsabschluss zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister an. Vorher ist abzuklären, ob die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft erledigt sind. Mit dem Liquidationsabschluss erklärt der Liquidator das Erlöschen des Liquidatorenamtes.

Welche Risiken gibt es?

Der Liquidator trägt die Verantwortung für eine ordnungs- und vorschriftsgemäße Abwicklung der Gesellschaft. In bestimmten Fällen haftet er persönlich für schuldhaftes Verhalten, also eigenverantwortliche Fehler. Eine persönliche Haftung ist etwa dann vorgesehen, wenn der Liquidator das Sperrjahr missachtet. Er ist der Gesellschaft gegenüber für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich. Zudem hat der BGH entschieden, dass auch Gläubiger den Liquidator für Verschulden persönlich in Anspruch nehmen können. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Haftung schwere finanzielle Folgen für die Person des Liquidators haben kann.

Stellt der Liquidator während des Liquidationsverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft fest, trifft ihn die Pflicht zum Insolvenzantrag. Damit einhergehende Aufgaben unterliegen neben der zivilrechtlichen auch der strafrechtlichen Haftung. Für die Verletzung der Verlustanzeigepflicht sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Wie unterstützen wir Sie?

Zusammenfassend ist zu betonen, dass die Unternehmensliquidation ein ausgesprochen umfangreicher Prozess ist, welche je nach der Komplexität des Prozesses mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Die Rechtsanwälte und Steuerberater bei Ecovis Richard Hoffmann unterstützen Sie umfassend während des gesamten Abwicklungsverfahrens und gewährleisten, dass die Unternehmensauflösung in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Anforderungen erfolgt und potenzielle Fallstricke vermieden werden. Unsere Experten überblicken dabei auch die finanziellen Aspekte des Prozesses und erstellen Jahresabschlüsse, Liquidationsbilanzen sowie Steuererklärungen.