Unternehmenskauf in China: Asset Deal oder Share Deal?
Beim Erwerb eines Unternehmens in China ist die Wahl der richtigen Transaktionsstruktur eine der ersten entscheidenden Weichenstellungen für den Erfolg der Transaktion. Ob die Übernahme als Asset Deal oder Share Deal strukturiert wird, wirkt sich unmittelbar auf die Steuerbelastung, das Risikoprofil, den Zeitplan bis zum Closing und letztlich auch auf die Investitionsrendite aus.
Viele Schwierigkeiten bei M&A-Transaktionen entstehen nicht aufgrund des Zielunternehmens selbst, sondern weil bereits zu Beginn die falsche Transaktionsstruktur gewählt wurde.
Keine der beiden Strukturen ist grundsätzlich besser oder schlechter. Eine falsche Entscheidung kann jedoch zu versteckten Verbindlichkeiten, erheblichen Steuerbelastungen oder dem Verlust wichtiger Lizenzen und Genehmigungen führen. Umso wichtiger ist es, die wesentlichen Vor- und Nachteile beider Transaktionsformen zu kennen.
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1. Geschwindigkeit und Komplexität
Asset Deal | Komplexer und zeitaufwendiger
Jeder einzelne Vermögenswert sowie Verträge, Lizenzen und Genehmigungen müssen gesondert identifiziert, bewertet und übertragen werden. Lieferverträge, Arbeitsverträge und Technologielizenzen gehen nicht automatisch mit den Vermögenswerten über und müssen gegebenenfalls einzeln neu verhandelt und abgeschlossen werden. Dadurch kann sich die Dauer der Transaktion erheblich verlängern.
Share Deal | Schneller und effizienter
Lediglich die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft ändern sich, während die juristische Person selbst bestehen bleibt. Bestehende Verträge, Lizenzen und Genehmigungen bleiben grundsätzlich wirksam, sodass eine umfangreiche Neuverhandlung und ein erneuter Abschluss zahlreicher Vereinbarungen vermieden werden können.
2. Steuerliche Aspekte
Asset Deal | Vorteil durch eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Die erworbenen Vermögenswerte können auf Grundlage des tatsächlichen Transaktionspreises neu angesetzt werden. Dadurch kann der Käufer künftig steuerliche Vorteile durch Abschreibungen und Amortisationen nutzen, was langfristig zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Sind die Vermögenswerte jedoch erheblich im Wert gestiegen, kann beim Verkäufer durch die Übertragung eine entsprechend hohe Steuerbelastung entstehen. Diese zusätzlichen Kosten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei den Verhandlungen über den Kaufpreis eine Rolle spielen.
Share Deal | Geringere Transaktionssteuern beim Closing, aber langfristige Steuerrisiken
Beim Closing fallen grundsätzlich geringere Transaktionssteuern an. Da sich der Kaufpreis am Nettovermögen orientiert, kann die Transaktion zunächst kostengünstiger erscheinen.
Der Käufer profitiert jedoch nicht von einer Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage der zugrunde liegenden Vermögenswerte und kann daher keine zusätzlichen Abschreibungs- oder Amortisationsvorteile nutzen. Risiken aus nicht realisierten Wertsteigerungen innerhalb des Zielunternehmens gehen anschließend auf den Käufer über.
3. Risiken und Haftung
Asset Deal | Bessere Abgrenzung von historischen Risiken
Grundsätzlich übernimmt der Käufer nicht die historischen Verbindlichkeiten des Zielunternehmens. Frühere Rechtsstreitigkeiten, bestehende steuerliche Risiken und Altverbindlichkeiten verbleiben beim bisherigen Unternehmen. Dadurch kann sich der Umfang der erforderlichen Due Diligence reduzieren und die Risikogrenze für den Käufer klarer und besser kontrollierbar sein.
Share Deal | Übernahme des Unternehmens einschließlich seiner historischen Risiken
Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer das Zielunternehmen einschließlich seiner bestehenden Historie und Verbindlichkeiten. Auch zuvor nicht offengelegte Verbindlichkeiten, frühere Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Altlasten können später wirtschaftlich vom neuen Gesellschafter zu tragen sein.
Eine umfassende und detaillierte Due Diligence ist bei einem Share Deal daher keine bloße Option, sondern unerlässlich.
4. Lizenzen, Genehmigungen und Verträge
Asset Deal | Lizenzen und Genehmigungen gehen in der Regel nicht automatisch über
In China sind viele behördliche Genehmigungen und Lizenzen an die jeweilige juristische Person und nicht an die zugrunde liegenden Vermögenswerte gebunden. Bei einem Asset Deal gehen sie daher grundsätzlich nicht automatisch auf den Käufer über.
Beruht ein wesentlicher Teil des Werts des Zielunternehmens auf seltenen oder nur schwer neu zu beantragenden Lizenzen und Genehmigungen, kann dies zu einem erheblichen Nachteil des Asset Deals werden.
Share Deal | Bestehende Lizenzen und Verträge bleiben grundsätzlich bestehen
Da die juristische Person unverändert fortbesteht, bleiben bestehende Betriebsgenehmigungen, besondere Lizenzen und Geschäftsverträge grundsätzlich rechtswirksam und bestehen fort.
5. Mitarbeiter und Arbeitsverhältnisse
Asset Deal
Da die juristische Person selbst nicht übergeht, müssen bei einem Asset Deal häufig Regelungen für die Übertragung beziehungsweise den Neuabschluss bestehender Arbeitsverträge getroffen werden. Unter Umständen werden einzelne Beschäftigungsverhältnisse auch nicht fortgeführt. Damit können gesetzlich vorgesehene Verfahren im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern, die Berechnung möglicher Abfindungen sowie ein erheblicher Kommunikationsaufwand mit den Beschäftigten verbunden sein.
Share Deal
Das Zielunternehmen bleibt als juristische Person unverändert bestehen und die bestehenden Arbeitsverträge werden grundsätzlich fortgeführt. Ein Share Deal löst daher in der Regel keine umfangreichen Maßnahmen zur Überleitung von Mitarbeitern oder Abfindungsverpflichtungen aus. Die Auswirkungen auf die Belegschaft sind entsprechend geringer.
6. Finanzierung der Transaktion
Asset Deal
Der Käufer erwirbt klar identifizierbare materielle Vermögenswerte. Aus Sicht von Finanzinstituten sind die Kreditprüfung und die Gestaltung der Finanzierung bei dieser Art von Transaktion daher in der Regel einfacher.
Share Deal
Die Finanzierung eines Anteilserwerbs kann strengeren regulatorischen Anforderungen und einer intensiveren Prüfung durch Finanzinstitute unterliegen. Dies gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Welche Transaktionsstruktur ist die richtige?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Welche Transaktionsstruktur geeignet ist, hängt von den wesentlichen Zielen des Käufers, der konkreten Situation des Zielunternehmens sowie den Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer ab.
In der Praxis unterscheiden sich die Interessen von Käufer und Verkäufer häufig erheblich. Gleichzeitig entwickeln sich insbesondere die Regelungen zu Controlled Foreign Companies, Verrechnungspreisen und Gewinnausschüttungen von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung kontinuierlich weiter. Die mit einer M&A-Transaktion verbundenen Compliance-Risiken können daher deutlich komplexer sein, als es auf den ersten Blick erscheint.
Eine qualitativ hochwertige Due Diligence ist deshalb ein entscheidender erster Schritt, um potenzielle M&A-Risiken frühzeitig zu erkennen. Bleibt die Prüfung zu oberflächlich, können versteckte Verbindlichkeiten, historische steuerliche Risiken sowie Probleme im Zusammenhang mit Lizenzen und Verträgen erst nach dem Closing sichtbar werden. Nachträgliche Korrekturen können dann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Wie ECOVIS bei M&A-Transaktionen unterstützen kann
ECOVIS bietet integrierte Due-Diligence-Leistungen für nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen an. Diese umfassen die Financial, Tax und Legal Due Diligence, spezielle Prüfungen zur Verifizierung von Verlusten sowie Compliance-Risikoprüfungen. Dabei unterstützen unsere Teams insbesondere bei der Identifizierung historischer Verbindlichkeiten und potenzieller Steuerrisiken sowie bei der Erstellung professioneller Due-Diligence-Berichte.
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Prüfung wesentlicher Regelungen erfolgsabhängiger Vereinbarungen, begleiten und überwachen deren Umsetzung und koordinieren damit verbundene rechtliche Verfahren sowie arbeitsrechtliche Dokumentationen.
Wenn Sie derzeit einen Unternehmenskauf oder die Veräußerung von Vermögenswerten prüfen, unterstützt Sie das ECOVIS-Team bei der umfassenden Bewertung der Transaktion, der frühzeitigen Identifizierung potenzieller Risiken und der Schaffung einer soliden Grundlage für eine sichere M&A-Investition.
FAQ
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte, Verträge und Lizenzen des Zielunternehmens, die juristische Person bleibt beim Verkäufer. Beim Share Deal übernimmt der Käufer hingegen die Anteile an der Gesellschaft selbst – die juristische Person und damit auch bestehende Verträge, Lizenzen und Verbindlichkeiten bleiben unverändert bestehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Asset Deal ermöglicht dem Käufer eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit künftige Abschreibungsvorteile, kann aber beim Verkäufer zu hohen Steuerbelastungen führen. Ein Share Deal ist beim Closing meist mit geringeren Transaktionssteuern verbunden, birgt dafür langfristige steuerliche Risiken für den Käufer.
Ja. Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer das Unternehmen einschließlich seiner gesamten Historie, also auch nicht offengelegter Verbindlichkeiten, früherer Rechtsstreitigkeiten oder steuerlicher Altlasten. Eine umfassende Due Diligence ist daher unerlässlich.
Da viele behördliche Lizenzen und Genehmigungen in China an die juristische Person gebunden sind, gehen sie bei einem Asset Deal in der Regel nicht automatisch auf den Käufer über. Das kann besonders bei stark lizenzabhängigen Unternehmen zu einem erheblichen Nachteil werden.
Es gibt keine allgemeingültige Antwort – die passende Struktur hängt von den Zielen des Käufers, der Situation des Zielunternehmens sowie den Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer ab. Eine qualitativ hochwertige Due Diligence ist der entscheidende erste Schritt, um Chancen und Risiken beider Strukturen richtig einzuschätzen.