Zeit ist Geld

Zeit ist Geld

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Dieser allseits bekannte Spruch findet im Steuerrecht sehr oft seine teure Realität. In einem Streitfall kostete das sich zu viel Zeit nehmen einem Steuerpflichtigen mehr als 71 TEUR Erbschaftsteuer, so vom Bundesfinanzhof entschieden. Bitter, denn eigentlich wäre der ganze Erwerb sogar völlig steuerfrei möglich gewesen! Im konkreten Fall wurde das vom Erblasser selbst bewohnte Eigenheim auf dessen Sohn vererbt. Allerdings ließ sich der Erbe zu viel Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. Nachdem die Eigentumsumschreibung auf ihn erfolgt war, holte sich dieser jedoch erst nach 7 Monaten Angebote von Handwerkern für die Renovierung des Hauses ein. Drei weitere Monate später begannen die Arbeiten an deren Ende er dann in das geerbte Haus einzog. Nicht beachtet hatte der Sohn jedoch, dass er für die Steuerfreiheit des Erbes nach dem Gesetzeswortlaut „unverzüglich“ in das Haus einziehen muss. Nur die Absicht allein reicht nicht aus, so der Bundesfinanzhof. Angemessen ist ein Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erbfall, es sei denn, die Verzögerung ist nicht vom Erben zu vertreten. Dies gilt z B. für den Fall, dass Erbstreitigkeiten erst ausgeräumt werden müssen. Ähnliches gilt, wenn die Renovierung länger als gedacht dauert, weil erhebliche Bauschäden entdeckt werden. Daher kann in solchen Erbfällen der schnelle Gang zum Steuerberater von großem Nutzen sein, selbst wenn man zunächst nur danach fragt, welche Fristen einzuhalten sind. Denn Zeit ist Geld!

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