Rechnungslegung im Onlinehandel – falscher Steuerausweis führt zur mehrfachen Steuerbelastung
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Rechnungslegung im Onlinehandel – falscher Steuerausweis führt zur mehrfachen Steuerbelastung

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Die Rechnungserstellung ist von Beginn an korrekt anzugehen, da diese zunehmend den Mittelpunkt von Betriebsprüfungen darstellt. Durch den hohen Automatisierungsgrad im Onlinehandel haben im Warenwirtschaftsprogramm falsch vorgenommene Einstellungen erhebliche Auswirkungen auf eine große Menge von Ausgangsrechnungen.

Voraussetzung für die korrekte Rechnungslegung ist die genaue Erfassung und Einordnung der Warenbewegungen. Zudem ist zu prüfen, ob eine Lieferschwellenüberschreitung vorliegt.

In unserer bewährten Zusammenarbeit mit Taxdoo werden Rohdaten von Amazon, eBay und Co. über Schnittstellen automatisiert bezogen und aufgearbeitet. Über ein cloudbasiertes Dashboard erfolgt eine Darstellung der monatlichen Umsätze sowie der resultierenden Steuerbeträge für die belieferten Länder. Von der Lieferschwellenbeobachtung bis hin zur Abwicklung der steuerrechtlichen Pflichten in der EU wird ein großes Leistungspaket geboten.

Sofern Dropshipping verwirklicht wird, sind vorliegende Reihengeschäfte zu analysieren und die entsprechenden Konsequenzen zu betrachten.

Ist die Lieferung im Ausland steuerpflichtig, darf die deutsche Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausgewiesen werden. Der falsch ausgewiesene Steuerbetrag wird ansonsten nach § 14c UStG geschuldet. Hierfür gibt es praktikable Lösungen.

Ansprechpartner

Jacqueline Brandhorst
Steuerberaterin
Tel.: +49 3834 5716 30