7. September 2022

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Entlastungspaket

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Inhaltsverzeichnis

Das neue Entlastungspaket zur Energiepreiskrise ist durch die Regierungskoalition angekündigt. Das Entlastungspaket ist das Ergebnis einer Tagung der Bundesregierung am vergangenen Wochenende. Verschiedene Medien, wie  das Handelsblatt, berichten darüber; aber auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht die Eckpunkte auf der offiziellen Internetseite. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Entlastungspaket fassen wir in diesem Blogbeitrag zusammen. Wir werden Sie zudem in den kommenden Tagen und Wochen über einzelne Vorhaben im Detail informieren.

Was beinhaltet das neue Entlastungspaket?

Das neue Maßnahmenpaket umfasst laut BMF ein Volumen von insgesamt 65 Milliarden Euro. Es beinhaltet:

  • kurzfristige Hilfen (für Rentner:innen und Studierende),
  • Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld,
  • steuerliche Maßnahmen und
  • strukturelle Veränderungen,

um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen.
Ein gesondertes Maßnahmenpaket unterstützt Unternehmen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Vermieden wird eine zusätzliche steuerliche Belastung der Bürger:innen infolge der Inflation. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat dazu Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Weitere Informationen und unsere Einschätzung dazu finden Sie hier

Wie hoch ist die Energiepreispauschale für Rentner:innen und Student:innen?

Rentner:innen erhalten einmalig eine Energiepreispauschale (EPP) von 300 €. Die Auszahlung wird über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erfolgen. Zu beachten ist, dass die EPP steuerpflichtig ist.
Eine Folge: Mehr Rentner:innen können verpflichtet sein, für 2022 eine Einkommensteuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen. Studierende erhalten einmalig 200 €. Zwischen Bund und Ländern wird derzeit abgestimmt, wie eine Auszahlung erfolgen kann.
Bisher galt die Entlastung durch die Energiepreispauschale nur für aktiv Erwerbstätige.
Zum Thema Energiepreispauschale finden Sie hier weitere Beiträge:

Wer hat Anspruch auf die EPP?

Das müssen Arbeitgeber bei der EPP beachten!

Wie weit wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um monatlich 18 € für das erste und zweite Kind erhöht.
Auch der Kinderzuschlag im Rahmen der Grundsicherung wird auf 250 € monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Was gilt neues bei Midi-Jobs?

Die Grenze für die Midi-Jobs wird ab 1. Oktober 2022 von 1.300 € auf 1.600 € angehoben. Ab 1. Januar 2023 wird diese Grenze dann auf 2.000 € angehoben. Für Arbeitnehmer:innen mit geringen monatlichen Einkommen bedeutet dies eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Arbeitgeber zahlen weiterhin den vollen Sozialversicherungsbeitrag.

Gibt es ein neues „Neun-Euro-Ticket“?

Es wird einen Nachfolger zum „neun-Euro-Ticket“ geben. Geplant ist eine Preisspanne zwischen 49 € und 69 €. Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern muss dazu noch erfolgen.

Welche Reform beim Wohngeld ist geplant?

Der Anspruch auf Wohngeld wird ausgeweitet. Wohngeldberechtigte erhalten einmalig einen Heizkostenzuschuss von 415 € für einen Ein-Personen-Haushalt. Höhere Sätze für Haushalte mit mehr als einer Person sind vorgesehen.

Wie soll die Strompreisbremse wirken?

Privathaushalte werden bei den Strompreisen entlastet. Dazu wird eine Strompreisbremse eingeführt. Der Anstieg der Netzentgelte wird zusätzlich gedämpft. Für einen gewissen Basisverbrauch wird ein vergünstigter Preis eingeführt. Dies führt zu einer Kostenentlastung sowie einem Anreiz zum Stromsparen. Kleine und mittelständische Unternehmen werden ebenso gleich entlastet.

Was gilt bei der CO2-Preiserhöhung?

Die anstehende Erhöhung des CO₂-Preises am 1. Januar 2023 um 5 € pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr verschoben.

Was plant die Regierung gegen die „Kalten Progression“?

Die Eckwerte im Einkommensteuertarif werden ab 1. Januar 2023 angepasst. Davon profitieren laut Bundesregierung 48 Millionen Steuerpflichtige. Die Höhe der Anpassung wird im Herbst 2022 festgelegt. Dies geschieht, wenn der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.

Welche Hilfen für Unternehmen sind geplant?

Für energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, wird es ein neues Hilfsprogramm geben. Zudem werden Unternehmen bei Investitionen unterstützt.
Die bereits bestehenden Hilfsprogramme werden bis zum 31.12.2022 verlängert, z.B. das Sonderprogramm der KfW Ukraine, Belarus, Russland (UBR).
Der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Es erfolgt eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds (KUG). Weitergeführt wird der ermäßigte Umsatzsatz (7%) für Gastronomen.

Wann kommt das Bürgergeld?

Ein neu geschaffenes Bürgergeld wird ab 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie das Sozialgeld ablösen. Verschiedene Maßnahmen gewährleisten die Absicherung des Existenzminimums und federn die anhaltenden Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel in angemessener Weise ab.

Was ändert sich bei den Beiträgen zur Rentenversicherung? 

Steuerpflichtige können ab dem 1. Januar 2023 die gezahlten Beiträge in die Rentenversicherung, Versorgungswerke oder in sogenannte „Rürup-Renten“ voll bei der Einkommensteuer geltend machen. Dies geschieht zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.

Wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen gesenkt?

Ab 1. Oktober 2022 wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen befristet bis zum 31. März 2024 von 19% auf 7% abgesenkt.

Gilt die Homeofficepauschale auch 2023?

Die bis Ende 2022 verlängerte Regelung bei der Einkommensteuer für die Homeofficepauschale wird unbefristet verlängert. Geltend machen kann man damit in der Steuererklärung weiterhin 5 € pro Tag im Homeoffice (bis maximal 600 € im Jahr) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Gibt es eine Erleichterung bei der Insolvenzantragspflicht?

Damit Unternehmen unter den geänderten Rahmenbedingungen ihre Geschäftsmodelle anpassen können, wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt. Dies ermöglicht Unternehmen, weiter überlebensfähig zu bleiben.

Wird es Änderungen im Zivilrecht geben?

Es wird Sorge getragen, dass Mieter:innen, die die Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern, durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt sind. Sperrungen von Strom und Gas werden durch Abwendungsvereinbarungen verhindert. Das Energierecht wird hierzu entsprechend angepasst.

Wie will die Bundesregierung die Vorhaben finanzieren?

Die Bundesregierung will „Zusatzgewinne“ oder “Zufallsgewinne“ von Unternehmen abschöpfen. Die Regierungskoalition sieht dafür eine „Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringer Kostenbasis“ vor. Dabei wird es sich explizit nicht um eine klassische “Übergewinnsteuer” handeln. Die übermäßigen Gewinne werden vielmehr „abgeschöpft, so wie dies bei der EEG-Umlage der Fall ist, nur umgekehrt”

Unsere Einschätzung

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Klausur am Wochenende auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen sowie von Unternehmen verständigt. Einzelne Maßnahmen müssen nun auch tatsächlich umgesetzt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass sich Bund und Länder abstimmen und einigen. Ob alle Entlastungen tatsächlich wirken und bei allen Adressaten ankommen, wird die Zukunft zeigen.

Die zentrale Frage ist die Finanzierung der Vorhaben. Nach der Corona-Krise und den ersten Entlastungspaketen zur Energiekrise wird es spannend zu beobachten sein, woher die Mittel zur Finanzierung kommen. Sind noch ausreichende Mittel im Bundeshaushalt vorhanden oder müssen eventuell neue Schulden aufgenommen werden? Ist es überhaupt verfassungsrechtlich möglich, „Zusatzgewinne oder Zufallsgewinn“ abzuschöpfen oder zusätzlich zu versteuern? Müssen mittel- oder langfristig die Steuern angehoben werden, um alle Entlastungspakete zu finanzieren?

Weiterhin werden in Zukunft weitere Maßnahmen sowie die Verlängerung bestehender Maßnahmen innerhalb der Europäischen Union abgesprochen werden müssen. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen haben, was das Entlastungspaket für Ihr Unternehmen bedeutet, sprechen Sie uns gerne an.

Update 16. September:

Lesen Sie hier, welche steuerliche Entlastungen jetzt zu erwarten sind.

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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