6. Mai 2022

Das ist der Stand beim geplanten Steuerentlastungsgesetz 2022

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Im Deutschen Bundestag wird das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 der Regierungskoalition verhandelt. Es soll die Folgen der hohen Energiepreise für Selbständige und Unternehmen abmildern. Zuletzt gab es eine Anhörung im Finanzausschuss. Wie der Stand ist und was das für Unternehmer:innen bedeuten kann, erfahren Sie hier.

Kritik an Vorleistung bei der Energiepreispauschale

Die Bundesregierung setzte die akuten Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen hat, direkt um. Anlass waren die drastisch gestiegenen Energiekosten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Teile der akuten Maßnahmen werden wohl auch Einzug ins geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 halten. Wie die Energiepreispauschale umgesetzt werden soll, war Teil der Diskussion im Finanzausschuss.

Bei Auszahlung über den Arbeitgeber droht Liquiditätsentzug

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte als Teil des Sachverständigen-Gremiums die geplante Auszahlungsmodalität kritisiert. Bei einer Regelung über die Arbeitgeber:innen droht diesen ein Liquiditätsentzug, sofern sie ihre Lohnsteuer-Anmeldungen vierteljährlich oder sogar nur jährlich abgeben. Die Forderungen: Eine kurzfristige Rückerstattung des Zuschusses sei besonders für kleinere Unternehmungen wichtig. Ob und wie dieser Vorschlag Gehör findet, wird sich zeigen.

Energiepreispauschale im Zuge des Steuerentlastungsgesetz 2022 als echter Zuschuss für Selbständige

Aus Sicht der Steuerberater:innen ein positiver Ansatz: Selbstständige sollen die Energiepreispauschale als echten Zuschuss bekommen. Aber auch hier droht die Umsetzung unvorteilhaft auszufallen, denn die die Abrechnung soll über die Anrechnung der Vorauszahlung im September erfolgen. Das wäre ein Nachteil für Solo-Selbständige mit geringem Einkommen, da deren Vorauszahlungen gerade immer noch aufgrund der Corona-Auswirkungen häufig auf 0,00 Euro heruntergesetzt wurden.

Der DStV schlägt einen Vortrag auf die Dezember-Vorauszahlungen vor. Andernfalls könnten gerade kleinere Unternehmen erst nach Bearbeitung der Jahressteuererklärung 2022 – das heißt gegebenenfalls erst Mitte 2023 – mit dem Zuschuss rechnen.

Steuerentlastungen der Bundesregierung – Grundfreibetrag, Einkommensteuertarif und Entfernungspauschale

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen trifft bei den Sachverständigen auf positives Feedback. Diskussionen gibt es zur Ausgestaltung:

  • Beim Grundfreibetrag kommt wohl eine Erhöhung. In welcher Größenordnung steht noch nicht endgültig fest.
  • Angeregt wurde auch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs. Auf Details warten wir noch.
  • Die Entfernungspauschale soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 ab dem 21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht werden. Diese Stellschraube richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die auf das Auto angewiesen sind. Die Forderung des DStV: Eine Erhöhung ab dem ersten Kilometer und eine Ausweitung auf 0,40 Euro je km, auch um die Inflation auszugleichen. Eine Entscheidung, auch über die Höhe der Anhebung, ist noch nicht gefallen.

Unsere Einschätzung

Über die geplanten Hilfsmaßnahmen beziehungsweise die geplanten Entlastungen bezüglich der gestiegenen Energiekosten haben wir in diesen Beiträgen bereits berichtet:

Nun werden viele Punkte konkreter. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen im Detail wie genau umgesetzt werden. Allzu große Sprünge erwarten wir jedoch nicht. Dazu ist der „Staatssäckel“ einfach zu leer. Die seit über zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine haben den Staatsfinanzen sehr zugesetzt. Es ist schlichtweg zu wenig Geld da, um es zu verteilen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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