14. Januar 2021

Fristverlängerung für Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Übersicht zu den neuen Fristen

Kategorien: Unkategorisiert

Die Bundessteuerberaterkammer hatte darauf gedrängt, nun sind sie beschlossen: Die Fristverlängerungen für die Überbrückungshilfe 2, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die neuen Fristen.

Die Fristverlängerung gilt für drei Hilfen: Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe und Dezemberhilfe.

Verlängerte Frist Überbrückungshilfe 2

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2 hat der Bund bis zum 31. März 2021 verlängert.

Ursprünglich galt der 31. Januar 2021 als Stichtag der Frist. Unternehmen, die mit dem Gedanken spielen, einen Antrag auf Überbrückungshilfe 2 zu stellen, bieten sich also zwei Monate mehr Zeit. Hier gibt es weitere Infos zur Überbrückungshilfe 2:
Unternehmen können Überbrückungshilfe II ab sofort beantragen.

Verlängerte Frist Novemberhilfe 2020

Die Antragsfrist für die Novemberhilfe läuft nach aktuellen Beschluss bis zum 30. April 2021.

Bislang war eine Frist bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen. Detaillierte Infos zur Novemberhilfe bekommen Sie hier:
Beantragung der Novemberhilfe: Relevante Infos für Unternehmen

Verlängerte Frist Dezemberhilfe 2020 

Auch die Antragsfrist für die Dezemberhilfe hat der Bund bis zum 30. April 2021 verlängert.

Bei der Dezemberhilfe war bislang eine Antragsfrist bis zum 31. März 2021 gültig. Unternehmer:innen haben nun also einen Monat mehr Zeit, die Dezemberhilfe zu beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie hier in der Übersicht:
Dezemberhilfe 2020 beantragen: Hier finden Sie alle Infos.

Unsere Einschätzung zur Fristverlängerung bei Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die Verlängerungen der Fristen hängt wohl mit beihilferechtlichen Problematiken zusammen, über die wir im Dezember bereits berichteten. Dazu gibt es auch Neuigkeiten, über die wir in Kürze berichten werden.

Die Fristverlängerungen sind sehr zu begrüßen. Wir halten diese für unausweichlich. Sie nehmen Unternehmen und prüfenden Dritten wie uns zumindest ein wenig den zeitlichen Druck in unübersichtlichen Zeiten. Denn die neuen Regelungen zum Beihilferecht machen die Anträge viel aufwendiger und komplizierter. Darüber hinaus müssen weitere offene Fragen geklärt werden.

Haben Sie Fragen oder gibt es bei Ihnen Beratungsbedarf? Dann melden Sie sich bei unseren Expert:innen.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wir verbreitern unser Spektrum: Effektive Lösungen durch IT Consulting

    Viele unserer Mandant:innen haben Bedarf an IT-Dienstleistungen, sei es bei der Entwicklung von IT-Strategien, der Durchführung von Digitalisierungsprojekten oder der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch wir als Rechts- und Steuerberatung sind auf gute IT-Prozesse angewiesen. Damit unsere Mandant:innen die bestmögliche Unterstützung [...]

    Bruno Höveler

    29. Jun 2023

  • Die Frist zur Grundsteuererklärung ist ausgelaufen – was nun?

    Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Änderungsanzeigen wurde in einigen Bundesländern verlängert. In welchen Bundesländern die Frist verlängert wurde und was Sie als Grundstücksbesitzer:innen zu den neuen Erklärungs- und Anzeigepflichten wissen müssen, das erfahren Sie hier.  Neue Erklärungs- und Anzeigepflicht bei [...]

    Felix Medler

    22. Mrz 2024

  • Aktueller Stand bei den Schlussabrechnungen der Coronahilfen

    Die IHK für München und Oberbayern hat ein Factsheet zu den Schlussabrechnungen der Coronahilfen herausgegeben. Darin finden sich auch Hinweise und Verlautbarungen, die bundesweit relevant sind. Auch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat sich zum Thema geäußert. Den aktuellen Stand der Debatte [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Jun 2023