Ordnung am Arbeitsplatz – Clean Desk Policy

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Vertraulichkeit

Die kleine Telefonnotiz mit Rückrufnummer, offen liegende Listen, Dokumente und Verträge oder nicht gesperrte PCs oder Laptops können unbefugten Dritten einen Zugriff auf Daten ermöglichen. Dies kann ein erhebliches Risiko für den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten darstellen.

Ein aufgeräumter Arbeitsplatz ist eine einfache Möglichkeit, einen kleinen Teil zum Schutz personenbezogener Daten und sonstiger schützenswerter Informationen beizutragen.

Das bedeutet: Am Ende des Arbeitstags oder bei Verlassen des Arbeitsplatzes sind alle sensiblen Unterlagen, Notizen, mobile Datenträger und Geräte sicher zu verstauen – idealerweise in abschließbaren Schränken oder Schubladen. Bildschirme sollten gesperrt und digitale Arbeitsmittel gesichert sein. Auch Druckerfächer sollten regelmäßig geleert werden. Whiteboards mit vertraulichen Informationen/personenbezogenen Daten sind abzuwischen oder abzudecken.

Selbstverständlich dürfen auch Zugangskarten oder Passwörter nicht offen sichtbar liegen gelassen werden.
Ein aufgeräumter Arbeitsplatz schützt nicht nur Daten, sondern signalisiert auch Verantwortungsbewusstsein. Jede und jeder Einzelne trägt dazu bei, Datenschutz im Arbeitsalltag praktisch umzusetzen.

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0