Datenschutzsensibilisierung im Unternehmen – Pflicht, Verantwortung und klare Vorteile
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Datenschutzsensibilisierung im Unternehmen – Pflicht, Verantwortung und klare Vorteile

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Datenschutz ist längst mehr als eine reine Formalität. Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen und zunehmender Cyberrisiken gehört die regelmäßige Sensibilisierung von Mitarbeitenden zu den wichtigsten Maßnahmen, um Datenschutzverletzungen vorzubeugen und Vertrauen zu schaffen.

Welche Verantwortung tragen Unternehmen?

Unternehmen sind gemäß DSGVO verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeitende über Datenschutz und die entsprechenden Anforderungen informiert und geschult werden.

Pflichten des Unternehmens sind:

  • Sicherstellen, dass Mitarbeitende angemessen im Datenschutz unterwiesen werden
  • geeignete Schulungsmaßnahmen etablieren
  • regelmäßige Auffrischungen und Kontrollen durchführen
  • nachweisen können, dass diese Maßnahmen tatsächlich erfolgt sind

Was müssen Unternehmen nachweisen können?

Im Fall einer Prüfung oder eines Vorfalls sollten Unternehmen belegen können, dass eine wirksame Datenschutzsensibilisierung stattgefunden hat. Dazu gehören typischerweise:

  • dokumentierte Schulungsunterlagen
  • Teilnehmerlisten und Teilnahmebestätigungen
  • Inhalte, Häufigkeit und Zeitpunkt der Schulungen
  • nachvollziehbare Prozesse und Richtlinien zur Aufklärung über Datenschutzthemen

Diese Nachweise belegen, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

Welche Vorteile ergeben sich durch regelmäßige Datenschutzsensibilisierung?

  • Reduzierung von Datenschutzverletzungen
    Informierte Mitarbeitende erkennen Risiken schneller und handeln sicherer.
  • Mögliche Haftungs- und Bußgeldreduzierung
    Dokumentierte Sensibilisierungen zeigen Behörden im Ernstfall: Das Unternehmen hat in diesem Bereich alles Erforderliche getan.
  • Erhöhte IT- und Informationssicherheit
    Sensibilisierung stärkt auch das Bewusstsein für Phishing, Social Engineering und sichere digitale Arbeitsweisen.
  • Stärkung des Vertrauens von Kunden und Partnern
    Ein professionelles Datenschutzmanagement signalisiert Seriosität und Verantwortungsbewusstsein.

Als Ihre externen Datenschutzbeauftragten unterstützen wir Sie bereits jetzt durch verschiedene Maßnahmen bei der Sensibilisierung. So dürften unsere monatlichen ausführlichen Newsletter für Leitungskräfte und ebenso die „Datenschutz Happen“ für Ihre operativ tätigen Mitarbeitenden bereits in Ihrem Unternehmen bekannt sein und intern an die relevanten Stellen weitergereicht werden. Kleiner Tipp: Dokumentieren Sie zu Nachweiszwecken die interne Weitergabe!

Die Durchführung von Sensibilisierungen kann intern oder extern erfolgen – wichtig ist nur, dass diese stattfinden und qualifiziert durchgeführt werden.

Unser Angebot für Sie:

Für das kommende Jahr sind wir bereits in die Planung gegangen. Unsere regelmäßigen Webinare „Datenschutzsensibilisierung-Grundlagen“ am ersten Donnerstag des Monats wurden gut angenommen und wir werden diese auch im Jahr 2026 weiterhin anbieten. Die Termine finden Sie nunmehr auch zentral hier: https://www.ecovis.com/datenschutzberater/veranstaltungen/ und in jedem monatlichen Newsletter.

Zielgruppe sind einerseits Ihre neu eingestellten Mitarbeitenden, die in den ersten Tagen der Einarbeitung mit den grundlegenden Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht werden sollen. Wir begrüßen andererseits ebenso alle bestehenden KollegInnen, die eine Auffrischung benötigen.

Zusätzlich werden im Jahr 2026 themenspezifische Datenschutz-Webinare angeboten. Die Fokusthemen finden Sie ebenfalls unter dem o.g. Link.

Individuelle Sensibilisierungen sind selbstverständlich weiterhin nach Beauftragung möglich.

Unser Weihnachtsgeschenk

Die Webinare sind ab dem Jahr 2026 für unsere Datenschutzmandanten in der monatlichen Pauschale enthalten und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt!

Melden Sie bis zu zwei Tage vor dem Webinar Ihre teilnehmenden Mitarbeitenden mittels Nennung des vollständigen Namens (zum Zweck des Ausstellens der Teilnahmebescheinigung) und der dienstlichen E-Mail-Adresse (zum Zweck der Versendung des Einladungslinks und der Teilnahmebestätigung) per Mail dsb-nord@ecovis.com an.

Wir bedanken uns bei Ihnen und Ihrem Team an dieser Stelle recht herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2025!

Haben Sie ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest und kommen Sie gut in das neue Jahr!

Axel Keller
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0