Büroschränke abschließen

1 min.

Zugriffskontrolle

Stellen Sie sich vor, ein Kollege sucht ein Dokument, öffnet den falschen Schrank und findet vertrauliche Informationen über Kunden. Nicht nur im Worst-Case-Szenario eines Einbruchs, sondern auch im normalen Arbeitsalltag können Unbefugte leicht Zugang zu (sensiblen) Daten erhalten, wenn Schränke unverschlossen sind. Der Schutz personenbezogener Daten betrifft nicht nur die Absicherung nach außen, sondern ebenfalls die differenzierte Zuordnung, wer innerhalb einer Organisation welche Daten einsehen oder auch bearbeiten kann.

Das Abschließen von Büroschränken ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, um unbefugten Zugriff auf vertrauliche Unterlagen zu verhindern. Neben der rechtlichen Komponente ist es auch eine Frage der Verantwortung: Jeder Mitarbeiter trägt dazu bei, die Daten von Kunden und Kollegen zu schützen und Sicherheitslücken zu vermeiden.

Achten Sie also darauf, Ihre Büroschränke immer abzuschließen, wenn Sie vertrauliche Daten darin aufbewahren. So schützen Sie nicht nur das Unternehmen, sondern auch sich selbst und Ihre Kollegen vor möglichen Datenschutzproblemen und deren Folgen.

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Zugriffskontrolle –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0