Begleiteter Besuch

1 min.

Vertraulichkeit

Sind Ihnen im Büroflur schon einmal fremde, suchende Personen begegnet? Sind ggf. Familienangehörige das ein oder andere Mal im Büro anzutreffen? Um die Sicherheit und die Vertraulichkeit bestmöglich zu gewährleisten, lassen Sie diese Personen nicht unbegleitet.

Achten Sie bei der Begleitung von Besuchern auf die Situation!

  • Ist der Besucher unaufgefordert oder ohne vorherigen Termin im Haus?
  • Wird eine Gerätewartung, Reinigung oder Reparatur durchgeführt – fragen Sie zur Sicherheit noch einmal nach!
  • Wird eine Führung oder Präsentation im Unternehmen durchgeführt?
  • Befindet sich der Besuch in sensiblen Bereichen, in denen vertrauliche Informationen verarbeitet werden?

Warum ist das wichtig?

  • Um die Sicherheit aller Personen im Haus zu gewährleisten.
  • Um den Schutz unserer vertraulichen Daten zu gewährleisten.

Wenn Sie einen Besucher empfangen, sorgen Sie bitte dafür, dass er während seines Aufenthalts begleitet wird. Weisen Sie ihn auf unsere Datenschutz- und Sicherheitsregeln hin und stellen Sie sicher, dass er nur in den vorgesehenen Bereichen unterwegs ist!

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Zutrittskontrolle –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0