Ausdrucke – Unverzüglich dem Drucker entnehmen!

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Nicht jeder digitale Arbeitsplatz bietet den Komfort eines eigenen Druckers. Häufig stehen die Geräte zentral auf dem Flur, in Nischen oder separierten Büroräumen.

Hier landen Ausdrucke verschiedenster Abteilungen und KollegInnen, deren Inhalte je nach Bereich unterschiedlich sensible Informationen enthalten können. Denkbar sind Bewerbungen, Arbeitsverträge, Unternehmenszahlen, Statistiken oder vertrauliche Projektplanungen, etc..

Auch innerhalb des Unternehmens ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten nur soweit Einsicht haben dürfen, soweit es für die Erledigung deren Arbeitsaufgabe erforderlich ist.

Eine Einsichtnahme durch Unberechtigte in das Dokument – im schlimmsten Fall auch die (versehentliche) Herausnahme aus dem Drucker – kann ein hohes persönliches Risiko für die betroffenen Personen darstellen, deren Informationen auf dem Ausdruck enthalten sind.

Großdrucker haben inzwischen als technischen Standard persönliche Druckpostfächer integriert. So kann mittels individueller Passworteingabe direkt am Drucker der eigene Druck ausgeworfen werden.
Sollte Ihr genutzter Drucker nicht die Funktionalität von persönlichen Druckpostfächern bieten, ist es umso wichtiger, dass –  je offener die Zugänge zum Drucker sind und je sensibler der Inhalt des ausgedruckten Dokumentes hinsichtlich personenbezogener Daten oder Geschäftsgeheimnisse ist – das Dokument unverzüglich aus dem Drucker zu entnehmen ist!

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit  –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0