Verbot der privaten Kontaktaufnahme
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Unternehmen haben viele Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten von Kund*innen, Geschäftspartnern oder Kolleg*innen. Dazu gehören unter anderem Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Postanschriften. Diese Daten werden dem Unternehmen ausschließlich für dienstliche Zwecke anvertraut und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen beruflichen Aufgaben verwendet werden. Eine private Kontaktaufnahme durch Beschäftigte – etwa über private Nachrichten, Anrufe oder soziale Medien – stellt eine zweckwidrige Nutzung personenbezogener Daten dar. Betroffene Personen haben ihre Kontaktdaten dem Unternehmen nicht dafür zur Verfügung gestellt, privat kontaktiert zu werden. Die Nutzung solcher Kontaktdaten für private Zwecke ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten.
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben werden im Unternehmen ernst genommen. Die unzulässige Nutzung personenbezogener Daten kann sowohl arbeitsrechtliche als auch rechtliche Folgen haben. Darüber hinaus kann ein solcher Vorfall das Vertrauen in das Unternehmen erheblich beeinträchtigen.
Die Daten sind nur für dienstliche Zwecke zu verwenden. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre Führungskraft oder an den Datenschutzbeauftragten.
– Eine Maßnahme zur Sensibilisierung zum Grundsatz der Zweckbindung –
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