Verkehrsrecht
Die Rechtsanwälte Ulrich Schlamminger und Thomas Skora begleiten Sie persönlich im Verkehrsrecht: Wir erklären verständlich, was jetzt zählt, übernehmen den Schriftverkehr, sichern Beweise und verhandeln konsequent – bei Verkehrsunfällen, Autokauf/-reparatur und Ordnungswidrigkeiten.
Gute Nachricht: Trifft den anderen die Schuld, übernimmt dessen Haftpflicht in der Regel unsere Kosten. Bei Personenschäden kümmern wir uns um Schmerzensgeld & Folgekosten – mit Ihrer Schweigepflichtentbindung holen wir ärztliche Unterlagen zügig ein.
1. Unfallrecht
Trifft den Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, werden die Kosten des Rechtsanwalts grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Wir sind Ihnen behilflich bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche sowohl bei Sachschäden (Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutacherkosten, Abschleppkosten) als auch bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Kurbehandlung, Haushaltshilfe, Haushaltführungsschaden, Umschulungsmaßnahmen, Rente).
Bei Personenschäden benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Schweigepflichtsentbindungserklärung, damit zeitnah ärztliche Berichte eingeholt werden können.
2. Fahrzeugkauf
- Neuwagen
- Gebrauchtwagen
- Inzahlungnahme
- Gewährleistung (Unfallwagen)
- Motorschaden
- Rostgarantie
- Garantie
- Verbrauchsgüterkauf
3. Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Führerschein
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Überholen
- Sicherheitsabstand
- Parkverbot