Arbeitgeber-Geschenke in China und Deutschland erklärt
© Inga – stock-adobe.com

Arbeitgeber-Geschenke in China und Deutschland erklärt

4 min.

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und viele Unternehmen bereiten sich darauf vor, Weihnachtsgeschenke für ihre Mitarbeiter zu organisieren. Bevor man jedoch in festliche Stimmung verfällt, ist es für ein Unternehmen entscheidend, im Voraus auf bestimmte Aspekte zu achten, um mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden. Dieser Artikel wird sich mit den steuerlichen Vorteilen von Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter sowohl in Deutschland als auch in China befassen. Darüber hinaus werden die ‚Fallstricke‘ hervorgehoben, auf die Unternehmen achten sollten, um einen reibungslosen und konformen Ablauf sicherzustellen.

So ist es in China

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in China keine feste Preis- oder saisonale Beschränkung für „Sozialleistungen“ an Mitarbeiter. Arbeitgeber in China haben bei Geschenken die Flexibilität, ihren Mitarbeitern jederzeit „Vorteile“ zu bieten. Wenn ein Unternehmen jedoch nicht vorsichtig ist, können unnötige Steuergebühren anfallen.

Ob in bar oder in materieller Form, jede „Sozialleistung“ (Fuli), die einem einzelnen Mitarbeiter gewährt wird, unterliegt der Einkommensteuer (IIT). Mit einer Ausnahme. Wenn es sich hier um eine „kollektive Sozialleistung“ handelt (was bedeutet, dass sie kollektiv, unteilbar und nicht in Barzahlung genossen werden), unterliegen sie nicht der IIT. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen den Mitarbeitern während des Mondfestivals Mondkuchen vorbereitet und diese einzeln in Boxen verteilt, wird die IIT fällig. Andererseits, wenn die Mondkuchen ausgepackt und in der Kantine des Unternehmens zur gemeinsamen Nutzung platziert werden, fällt keine IIT an. In diesem Szenario wird keine Mehrwertsteuer erhoben, da es sich um Konsum handelt und nicht um eine Transaktion. Es ist wichtig zu beachten, dass die „Aufwendungen für Mitarbeiterwohlfahrt“ 14% der Gesamtgehälter und -löhne nicht überschreiten sollten. Das Überschreiten dieser Grenze kann zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Unternehmenseinkommens (CTI) führen:

Deductions are allowed for employee welfare expenses incurred by an enterprise up to 14% of the total amount of wages and salaries.

by Article 40 of the Regulations on the Implementation of the

Enterprise Income Tax Law of the P. R. China

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Geschenke von Ihrem spezifischen Unternehmen als welche Ausgabe gelten, sollten Sie sich an einen Fachmann wenden, um sicherzustellen, dass Sie in allem konform sind.

Die oben beschriebene Situation bezieht sich auf ein Unternehmen, das Geschenke von externen Quellen kauft. Wenn das Geschenk jedoch selbst hergestellt oder von der Firma in Auftrag gegeben wird, handelt es sich um einen „fiktiven Verkauf“. Selbst wenn sie für kollektive Wohlfahrt bestimmt sind, unterliegen sie daher der Mehrwertsteuer. Dennoch kann die Vorsteuer abgezogen werden, daher lohnt sich eine Überlegung.

So ist es in Deutschland

In Deutschland ermöglicht die sogenannte „Sachzuwendungsfreigrenze“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) steuerfreie Geschenke im Wert von unter 50 € pro Mitarbeiter. Allerdings dürfen kumulative Geschenke im gleichen Monat nicht die Schwelle von 50 € überschreiten. Betriebsinterne Weihnachtsfeiern bieten nicht die höhere Geschenkgrenze von brutto 60 € inkl. USt (diese sind steuerfrei und gelten nur bei Geschenken zu persönlichen Ereignissen wie z. B. Hochzeit, Geburtstag, Geburt eines Kindes oder Firmenjubiläum), wobei die Gesamtausgaben auf 110 € pro Person begrenzt sind.

Weitere Punkte im Zusammenhang mit der „Sachzuwendungsfreigrenze“ sind:

  • Die 50 € sollten als „zusätzliche Sozialleistungen“ klassifiziert werden.
  • Das Geschenk darf nicht in bar sein. Wenn es sich um einen Gutschein handelt, muss er zusätzlichen Anforderungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entsprechen.
  • Die Erfassung dieser Ausgaben ist verpflichtend.

Es ist auch möglich, „kleine Geschenke“ an die Mitarbeiter zu verteilen. Diese gelten als Betriebsausgaben. Allerdings sinkt die Preisgrenze auf 35 € pro Person. Wenn das Geschenk das Unternehmenslogo trägt, kann die Ausgabe als Teil des Budgets für „Marketing und Promotion“ betrachtet werden. Obwohl es keine gesetzliche Preisbeschränkung gibt, können Unternehmen, die sich für luxuriöse Geschenke entscheiden, steuerliche Auswirkungen minimieren, indem sie 35% Steuern auf den Geschenkbetrag zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bereitstellung von Geschenken freiwillig ist, und der Artikel untersucht die Feinheiten der Navigation durch die steuerlichen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Steuer-, Buchhaltungs- oder rechtlichen Fragen, die Sie haben. Unser Team von Ecovis Heidelberg und Ecovis Shanghai steht Ihnen in beiden Ländern zur Seite. Kontaktieren Sie uns!