China führt ab 1. September offiziell 20 % Einkommensteuer auf Dividenden für ausländische Gesellschafter ein
Das Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung haben gemeinsam eine neue Verordnung erlassen [Bekanntmachung Nr. 27 des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2026], wonach ab dem 1. September 2026 Dividendeneinkünfte ausländischer Privatpersonen aus chinesischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung mit einem Steuersatz von 20 % der Einkommensteuer unterliegen. Damit geht die mehr als 30 Jahre andauernde Steuerbefreiung für Dividenden offiziell in die Geschichte ein.
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Auswirkungen auf ausländische Unternehmer in China
Rückblickend auf die seit 1994 geltenden Bestimmungen mussten in den vergangenen mehr als dreißig Jahren Dividenden, die von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung an ausländische Einzelaktionäre ausgeschüttet wurden, in China nicht der Einkommensteuer unterliegen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung ändert sich diese Situation grundlegend:
- Pflicht zur Abführung der Quellensteuer: Wenn ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung Dividenden an ausländische Personen auszahlt, muss es die Steuer einbehalten und innerhalb von 15 Tagen ab dem Monat nach der Dividendenzahlung die Steuererklärung einreichen und die Steuer abführen.
- Steuerpflicht des Steuerpflichtigen: Hat das Unternehmen keine Steuern einbehalten und abgeführt, muss die ausländische Person, die die Dividende erhalten hat, die Steuer bis zum 30. Juni des auf den Erhalt der Einkünfte folgenden Jahres selbst erklären; hat die Steuerbehörde eine andere Zahlungsfrist festgelegt, muss die Steuer innerhalb dieser Frist entrichtet werden.
- Rechtsgrundlage: Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft und hebt gleichzeitig die „Mitteilung des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung zu bestimmten politischen Fragen der Einkommensteuer“ (Cai Shui Zi [1994] Nr. 20) Artikel 2 Absatz (8) auf.
Zusammenfassung
Ausländische natürliche Personen, die Anteile an Unternehmen mit ausländischer Beteiligung halten, sowie die Finanzteams ausländischer Unternehmen sollten dieser politischen Anpassung große Bedeutung beimessen. Es wird empfohlen, bei der Planung der Beteiligungsstruktur für Investitionen in China die Aufhebung dieser Vergünstigungsregelung umfassend zu berücksichtigen und ein solides Steuer-Compliance-Management sicherzustellen.