Minijob und Rente: Befreiung rückgängig machen und Ansprüche sichern
11.05.2026
Viele Minijobber haben sich in der Vergangenheit bewusst gegen die Rentenversicherungspflicht entschieden – oft, ohne die langfristigen Folgen vollständig im Blick zu haben. Ab dem 1. Juli 2026 eröffnet der Gesetzgeber nun erstmals die Möglichkeit, diese Entscheidung zu korrigieren. Wieso sich der Wechsel zurück lohnen kann und was dabei zu beachten ist, erklärt Tanja Eigner, Renten-Expertin bei Ecovis in Bad Kohlgrub.
Neue Regelung: Mehr Flexibilität für Minijobber
Bislang galt: Wer sich einmal von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien ließ, blieb dauerhaft daran gebunden. Das ändert sich ab dem 1. Juli 2026 grundlegend. Minijobber können ihre Befreiung künftig einmalig widerrufen und wieder Arbeitnehmerbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität“, sagt Tanja Eigner. „Viele Beschäftigte erhalten so die Chance, ihre soziale Absicherung neu zu bewerten und gezielt zu verbessern.“
Was kostet die Rentenversicherung im Minijob?
Der finanzielle Aufwand für die eigene Absicherung ist vergleichsweise gering. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Verdienstes in die Rentenversicherung. Arbeitnehmer übernehmen lediglich die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 18,6 Prozent, also 3,6 Prozent. Wichtig: Bei einem Verdienst unter 175 Euro wird der Beitrag auf Basis dieser Mindestgrenze berechnet.
Die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit der Beitragszahlung muss individuell getroffen werden. Besonders profitieren Personen ohne anderweitige Absicherung. „Gerade wer keine weiteren Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, sollte die neue Möglichkeit unbedingt prüfen“, empfiehlt Eigner. Typische Fälle sind:
Hausfrauen und Hausmänner
Eltern, die nach dem 3. Geburtstag ihres Kindes einen Minijob, aber keine weitere Beschäftigung aufgenommen haben
Schülerinnen, Schüler und Studierende
Klare Vorteile bei der Rentenversicherung
Die Unterschiede zwischen einem versicherungsfreien und einem versicherungspflichtigen Minijob sind erheblich.
Mit Rentenversicherungspflicht:
Volle Anrechnung der Monate auf die Wartezeit (Mindestversicherungszeit)
Aufbau von Renten- und Reha-Leistungsansprüchen
Aufbau Schutz bei Erwerbsminderung
Ohne Rentenversicherungspflicht:
Nur anteilige Anrechnung für Ansprüche auf Altersrenten- und Rehaleistungen
Kein Schutz bei Erwerbsminderung
„Gerade der Schutz bei Erwerbsminderung wird oft unterschätzt, denn nur wer durchgehend Rentenbeiträge zahlt, erfüllt die nötige ‚3/5-Belegung‘ – also drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren –, um den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente überhaupt aufrechtzuerhalten“, sagt Tanja Eigner. „Dabei kann er im Ernstfall existenziell sein.“
Antrag und Umsetzung: Das müssen Arbeitgeber beachten
Die Aufhebung der Befreiung erfolgt nicht automatisch. Minijobber müssen von sich aus aktiv werden. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch über den Arbeitgeber gestellt werden. Anschließend gilt:
Arbeitgeber müssen den Antrag als Beleg für die Lohnabrechnung zu den Entgeltunterlagen nehmen. Die Änderung wird der Minijob-Zentrale mit der nächsten Entgeltmeldung (bzw. Änderungsmeldung) mitgeteilt. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Ablehnung durch die Minijob-Zentrale, gilt die Zahlung der Pflichtbeiträge als akzeptiert..
Die Änderung wird ab dem Folgemonat wirksam – rückwirkend ist sie nicht möglich. „Arbeitgeber sollten hier sauber dokumentieren, bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist dies der entscheidende Nachweis für die korrekte Abführung der Beiträge“, empfiehlt Eigner.
Wichtige Besonderheiten in der Praxis
Bei der Umsetzung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Dauerhafte Wirkung: Die Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.
Mehrere Minijobs: Die Regelung gilt einheitlich für alle geringfügigen Beschäftigungen.
Bezieher einer Altersvollrente sind zwar zunächst versicherungsfrei. Sie können jedoch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklären.
Versorgungswerke: Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können profitieren.
„Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie nicht beliebig rückgängig gemacht werden kann“, sagt Eigner.
Fazit: Kleine Beiträge, große Wirkung
Die neue Regelung bringt mehr Flexibilität und eröffnet vielen Minijobbern die Chance, ihre Altersvorsorge aktiv zu verbessern. Gerade für Menschen ohne weitere Absicherung kann sich die Rückkehr in die Rentenversicherung schnell auszahlen. „Oft reichen schon geringe monatliche Beiträge, um wichtige Ansprüche aufzubauen“, sagt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in Bad Kohlgrub. „Wer die Möglichkeit nutzt, stärkt seine Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung spürbar.“
Search Funds: Neue Chancen für die Unternehmensnachfolge im Mittelstand
07.05.2026
Unternehmensnachfolge: Das Konzept der Search Funds wurde ursprünglich in den USA entwickelt und erfreut sich dort an Beliebtheit. Search Funds können aber auch kleine und mittlere Betriebe in Deutschland bei der Unternehmensrechtsnachfolge mangels tauglicher Nachfolger vor dem Aus bewahren.
Search Funds dienen in erster Linie der externen Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, dass ein Nachwuchsunternehmer (Searcher) ein bestehendes, zumeist inhabergeführtes kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erwirbt, dessen Fortführung aufgrund eines anstehenden Generationenwechsels nicht gesichert ist. „Für Altunternehmer bietet dieses Modell die Möglichkeit, ihr Unternehmen nicht an Finanzinvestoren oder strategische Käufer verkaufen zu müssen, sondern an einen persönlich engagierten Nachfolger, der das Unternehmen auf lange Sicht fortführt“, sagt Marcus Büscher, Rechtsanwalt bei Ecovis in Düsseldorf.
Da Searcher oftmals nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um Suchkosten und den späteren Kauf der Geschäftsanteile zu finanzieren, arbeiten sie mit privaten oder institutionellen Investoren zusammen. Typischerweise durchläuft ein Search Fund drei Phasen:
Der Searcher identifiziert ein geeignetes KMU. Dabei nimmt er Kontakt zu Unternehmen auf, deren Struktur, Größe und Branche seinen Vorstellungen und denen seiner Investoren entspricht. Dabei werden die Suchkosten über den Search Fund finanziert.
Wird ein taugliches Zielunternehmen identifiziert und zeigt es Bereitschaft zur Übertragung der Geschäftsanteile an einen Search Fund, finanzieren die Investoren den Kauf der Gesellschaft.
Nach der Übernahme führt der Searcher die Gesellschaft als Geschäftsführer fort. Die Investoren begleiten mit Mentoring, strategischer Beratung oder branchenspezifischem Know-how. In der Praxis ist es darüber hinaus üblich, dass der Searcher neben seiner Funktion als Geschäftsführer auch Geschäftsanteile über „Vesting“ erwirbt. Beim Vesting kauft der Searcher Geschäftsanteile zeitlich gestreckt, indem er über eine bestimmte Zeit aktiv zum Wachstum des Unternehmens, insbesondere durch seine Geschäftsführertätigkeit, beiträgt.
Abgrenzung zur Übernahme mit Private Equity
„Während bei Private-Equity-Übernahmen regelmäßig der kurzfristige Gewinn und die Verkaufsintention das Vorhaben dominieren, ist der Search Fund auf eine personengebundene Übernahme mit langfristigen Fortführungsintentionen ausgerichtet“, weiß Büscher. Der Searcher steht hier im Mittelpunkt des Vorhabens; er initiiert den Prozess selbst, während sich Investoren eher zurückhalten, sucht nach einer geeigneten Zielgesellschaft und führt anschließend die übernommene Gesellschaft fort. Das Search-Fund-Modell eröffnet damit mehr unternehmerische Autonomie und persönlichen Nachfolgecharakter, während das Private-Equity-Modell eher institutionell gesteuert und auf einen „Exit“ ausgerichtet ist.
Rechtliche Fragestellungen
Herausforderungen ergeben sich vor allem bei der rechtlichen Ausgestaltung der Verhältnisse zwischen Searcher und Investoren. Da meist viele Investoren beteiligt sind, kann es zur Anteilsverwässerung und Verwässerung von Entscheidungsstrukturen kommen. „Darüber hinaus muss der Searcher den Vorstellungen einer Vielzahl von Investoren mit Eigeninteressen gerecht werden. Damit geht insgesamt eine eingeschränkte Flexibilität bei der Unternehmensauswahl und der Führung der erworbenen Gesellschaft einher“, sagt Büscher. Hinzu kommt, dass auf den Searcher erheblicher Druck ausgeübt werden kann, wenn die Search-Phase oder der Betrieb nach Übernahme nicht den Erwartungen der Investoren gerecht wird.
Eine umfangreiche vertragliche Ausgestaltung der Beziehungen sämtlicher Beteiligter und eine enge anwaltliche Beratung, um die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns des Vorhabens möglichst gering zu halten und um die Flexibilität des Searchers zu gewährleisten, ist daher unerlässlich. Auch die Ausgestaltung des Vestings bedarf einer vertieften Auseinandersetzung.
„Über diese Ausgestaltungsfragen hinaus können sich im Einzelfall auch kapitalmarktrechtliche Fragestellungen ergeben“, erklärt Büscher. Bei der Beteiligung privater Investoren kann beispielsweise ein Vermögensanlageprospekt nach dem Vermögensanlagegesetz erforderlich sein. Sofern eine kollektive Kapitalanlage mit definierter Anlagestrategie – zum Beispiel ein alternativer Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB, Paragraph 1 Abs. 1, 3) – vorliegt, können auch die Vorschriften des KAGB anwendbar sein, die zu beachten sind.
Wann der Search Fund eine passende Nachfolgelösung sein kann
Nachfolgeproblem vorhanden: Interne Nachfolger sind nicht vorhanden oder nicht geeignet.
Unternehmen „Search-Fund-fähig“: Stabiler Cashflow, klare Marktposition und keine starke Abhängigkeit von der Person des Altunternehmers.
Fortführungswille vorhanden: Langfristige Nachfolge erwünscht und nicht kurzfristig und Exitgetriebener Finanzinvestor.
Übergabebereitschaft: Die Chemie zwischen Altunternehmer und Searcher stimmt, sodass der Übergabeprozess strukturiert laufen kann.
Rechtliche und steuerliche Strukturierung gesichert: Differenzierte vertragliche Ausgestaltung sämtlicher Beziehungen; Klärung von Einzelfallfragen, die auf diese Verhältnisse durchschlagen können.
Rentnerinnen und Rentner wollen oftmals auch nach dem Renteneintritt beruflich aktiv bleiben. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze und die neue Aktivrente ab 2026 können Arbeitgeber auf bewährte Kräfte vertrauen – wenn sie die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regeln kennen.
Während erfahrene Mitarbeitende in den Ruhestand gehen, ringen Unternehmen um Fachkräfte. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert: Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten weggefallen und seit 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente. „Für Arbeitgeber bleibt es jedoch wichtig, die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regeln genau zu kennen“, mahnt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München.
Arbeitsrechtliche Hürden abgebaut
Die Aktivrente gilt für Arbeitnehmende, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Land- und Forstwirte sowie Minijobber gehen leer aus.
Um den Weg der Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber zu ebnen, hat der Gesetzgeber einige Hürden abgebaut. Für Regelaltersrentner ist jetzt eine befristete Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber auch ohne sachlichen Grund möglich. Seit 2026 dürfen die sachgrundlosen Befristungen insgesamt bis zu acht Jahre dauern, innerhalb derer bis zu zwölf befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber zulässig sind. „Diese Sonderregelung für Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze hebt das bisherige Vorbeschäftigungsverbot auf und erweitert die zulässige Gesamtdauer sowie die Anzahl der Verlängerungen deutlich gegenüber der allgemeinen Regelung“, erklärt Eigner.
Sozialversicherung trotz Steuerfreiheit
Mit der Aktivrenten können Beschäftigte künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Trotz Steuerfreiheit fallen aber Sozialabgaben an. Dazu zählen insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem müssen Arbeitgeber die steuerfreien Beträge in der Lohnabrechnung korrekt dokumentieren. Bei Beschäftigten mit Steuerklasse VI ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass der Freibetrag nicht bereits bei einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird.
Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen bestehen Unterschiede, je nachdem, ob die Rentner eine Voll- oder Teilrente beziehen. Wer in Vollrente ist, zahlt etwa in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz und hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer stattdessen eine Teilrente von bis zu 99,99 Prozent bezieht, erhält diesen Anspruch und trägt, wie der Arbeitgeber, die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. „Klären Sie im Vorfeld, welche Rente Ihr Mitarbeiter beantragt hat, um Fehler in der Lohnabrechnung zu vermeiden“, empfiehlt Eigner. „Achtung, der monatliche Freibetrag von 2.000 Euro ist nicht auf Folgemonate übertragbar, darüber hinausgehende Einkünfte sind steuerpflichtig. Die Altersrente wird unabhängig davon in voller Höhe ausgezahlt und wie gewohnt versteuert“, sagt Eigner.