Wirtschaftsförderung in der Türkei

1 min.

Die seit längerem erwartete Novelierung der Wirtschaftsförderung in der Türkei ist nun veröffentlicht worden. Mit der neuen Regulierung sind die bisher für Investitionen bis zum 31.12.2014 geltenden steuerlichen und versicherungsrechtlichen Vorteile für Investitionen bis zum 31.12.2015 verlängert worden. Auch für Investitionen im Jahr 2016 sind noch erhebliche Erleichterungen vorgesehen.

Die steuerlichen Vorteile wirken sich sowohl auf die türkische Einkommensteuer als auch auf die türkische Körperschaftsteuer aus, so dass sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften hiervon profitieren können.

Zweck der Förderung ist das Wirtschaftswachstum in der Türkei weiter anzukurbeln und im internationalen Markt die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Unterschieden wird dabei in größere und regionale Investitionen, die mit unterschiedlichen Steuerminderungen begünstigt werden.

Bei Investitionsabsichten können Sie sich gerne an uns wenden.

Ansprechpartnerin/Iletişim

Steuerberaterin/Yeminli Mali Müşavir Augsburg, Ayla Yagci
Ayla Yagci
Steuerberaterin/Yeminli Mali Müşavir Ecovis Augsburg
Tel.: +49 821-344 56 0
E-Mail