Umsatzsteuer weltweit im Visier

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Ecovis wollte es wissen: Welche Bedeutung hat die Umsatzsteuer in anderen Ländern? Wie hoch sind die Sätze? Und nimmt es der Fiskus mit den Formalien so genau wie in Deutschland?

Weltweit gehört die Umsatzsteuer zu den am stärksten sprudelnden Einnahmequellen der Staaten. In 19 der 20 Länder, in denen Ecovis-Partnerkanzleien an der aktuellen Steuerpolitik-Umfrage rund um die Umsatzsteuer teilnahmen, gehört sie zu den drei gewichtigsten Steuern. In mehr als der Hälfte der Staaten, darunter auch die Schweiz und China, steht sie sogar auf Platz 1. Im Durchschnitt sorgt sie – wie in Deutschland – für ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen. Nur eine Nebenrolle spielt sie mit einem Anteil von 12,5 Prozent (Rang 6) in Vietnam.

„Am stärksten stützt sich der kroatische Staatshaushalt auf die Umsatzsteuer; ihr Anteil an den Steuereinnahmen beträgt rund 60 Prozent“, sagt Bojan Marcetic, Ecovis-Partner in der Hauptstadt Zagreb. Auch in osteuropäischen Ländern wie Lettland, Polen und Bulgarien, die niedrige Einkommensteuersätze haben, ist die Umsatzsteuer das absolute Schwergewicht. „Angesichts ihrer Bedeutung für die Staatskassen verwundert es nicht, dass 60 Prozent der teilnehmenden Ecovis-Partner berichten, dass in ihrem Land die Umsatzsteuerprüfungen der Finanzbehörden in den vergangenen drei bis fünf Jahren zugenommen haben“, erklärt Professor Dr. Peter Lüdemann, Ecovis-Vorstand und Experte für internationales Steuerrecht. Darunter sind so unterschiedliche Länder wie Großbritannien und Vietnam. „Nahezu unisono klagen die betroffenen Kollegen über den erhöhten Bürokratieaufwand, der damit für sie und ihre Mandanten verbunden ist.“

Freifahrtschein für Mini-Unternehmen
Ein Kapitel für sich sind die Mehrwertsteuersätze. Während die Standardsätze überwiegend um die 20-Prozent-Marke schwanken und damit relativ nah beieinanderliegen, zeugen die ermäßigten Sätze von kreativer Vielfalt – und das nicht nur, was die internationale Bandbreite (zwischen einem und 13,5 Prozent) angeht. Neun der 20 Länder, darunter die Schweiz, haben zudem zwei verschiedene ermäßigte Mehrwertsteuersätze, China und Irland sogar vier. Bei den Standardsätzen schlägt Kroatien mit 25 Prozent am heftigsten zu, während sich am anderen Ende Japan mit fünf Prozent, die Schweiz mit acht Prozent und Vietnam mit zehn Prozent bescheiden und damit völlig aus dem Rahmen fallen.

Eine Drei-Viertel-Mehrheit der Staaten zeigt ein Herz für sehr kleine Unternehmen: Wer unterhalb einer bestimmten Umsatzschwelle bleibt, ist von der Mehrwertsteuer befreit. Was allerdings auch bedeutet, dass ihm dann kein Vorsteuerabzug zusteht. Was die Angaben angeht, die in den Rechnungen enthalten sein müssen, damit der Fiskus den Vorsteuerabzug für empfangene Lieferungen und Leistungen zulässt und Exporte von der Umsatzsteuer befreit, haben sich die meisten EU-Staaten in der Umfrage auf ein gemeinsames Niveau eingependelt. Am wenigsten bürokratisch, gemessen an der Zahl der vom Fiskus verlangten Details, erweisen sich dabei Österreich und – überraschend – auch Deutschland. „Am lockersten“, so Ecovis-Vorstand Peter Lüdemann, „handhaben die Schweiz und China die Rechnungsformalitäten.“ Dort kommt der Fiskus mit elf bzw. 13 von 34 abgefragten Pflichtangaben aus.

Worüber wir reden sollten

  • Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?
  • Welche Nachweise muss ich für umsatzsteuerfreie Lieferungen in andere EU-Staaten und Drittländer erbringen?
  • Wie kann ich knifflige umsatzsteuerliche Fragestellungen, die im Geschäftsbetrieb auftreten, schnell und rechtssicher lösen, um Vorsteuer-Rückforderungen und Umsatzsteuernachzahlungen zu vermeiden?

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