Gesellschaftsrechtliche Mindeskapitalerfordernisse in China werden aufgehoben

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By Ecovis Munich, Armin Weber

Mit dem Ziel  einen Markt mit einem fairen Wettbewerb und einem modernen System der Unternehmensregistrierung sowie der Effizienz, Transparenz und Fairness zu etablieren, hat das  Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses mit Beschluss vom 28. Dezember 2013  das “Amendment to the PRC Company Law” verabschiedet. Dieses tritt ab dem 01. März 2014 in Kraft.

Mit dieser Änderung hebt das Komitee unter anderem das Erfordernis eines Mindestkapitals auf. Brauchte man für die Errichtung eines Produktionsunternehmens in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung RMB 30.000 (ca. EUR 3.600) oder einer Aktiengesellschaft gar RMB 5.000.000 (ca. EUR 610.000), ist es ab dem 1. März 2014 möglich, das Unternehmen mit nur einem RMB als registriertes Kapital zu gründen. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Unternehmen in einem Sektor tätig ist, der Mindestkapitalvorschriften wie z.B. das Finanzwesen unterliegt.

Ebenso wie die Mindestkapitalvorschriften, werden die bisher bestehenden Einzahlungsfristen für das Kapital abgeschafft. So ist es künftig nicht mehr nötig, dass Kapital innerhalb von zwei Jahren vollständig zu erbringen.

Zudem wird keine Kapitalregistrierung von der Administration for Industry and Commerce erfolgen. Die Form der Einlagen kann von den angehenden Gründern selbst gewählt werden. Waren diese  veranlasst Einlagen von mindestens 30% in bar einzubringen, ist es ab dem 1. März 2014 zulässig das gesamte Kapital in Form von Sacheinlagen beizubringen.

Weitere Reformgrundsätze die sich bereits bei der Exekutivsitzung des Staatsrates am 25. Oktober 2013 ergaben und künftig Erleichterungen in verschiedenen Bereichen bringen sollen, sind folgende:

Einfachere Eintragungsrichtlinien

  • Die Bedingungen hinsichtlich des „Geschäftssitzes“ vor der Eintragung der Gesellschaft werden verringert. Die detaillierte Durchsetzung erfolgt im eigenen Ermessen der Kommunalverwaltung.


Die Verbesserung der verwaltungstechnischen Effizienz

  • Ein Jahresbericht aller Unternehmen wird das gegenwärtig jährliche Prüfungsverfahren ersetzen. Alle Unternehmen müssen relevante Informationen veröffentlichen.
  • Eine angemessene, geregelte Untersuchung wird durch Regierungsvertreter durchgeführt, die die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit dieser neuen Vorgehensweise sicherstellt.


Die Errichtung eines Kreditsystems für Unternehmen

  • Ein Ratingsystem für die Kreditwürdigkeit soll gefördert werden. In diesem System sollen Informationen, wie Unternehmensregistrierung, Jahresberichte und Qualifikationen, als Kreditinformationen einer jeden einzelnen Entität ersichtlich sein müssen.
  • Elektronische Geschäftslizenzen und elektronisches Management werden vorangetrieben.
  • Um die Kosten für Unehrlichkeit zu erhöhen, können Entitäten bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen in eine „schwarze Liste” eingetragen und derartige Verstöße anschließend über das Kreditwürdigkeitssystem veröffentlicht werden.

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