9. August 2022

Vereinfachte Betriebsprüfung – Referentenentwurf sorgt für Kritik

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Am 12. Juli 2022 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf zur vereinfachten Betriebsprüfung. Dabei geht es um das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU. Thema ist die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und die Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Hier finden Sie die Debatte dazu in aller Kürze zusammengefasst.

Kritische Reaktionen Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung

Mit unserem Blog-Beitrag vom 01. Februar 2022 hatten wir Sie über den Vorschlag der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu einem freiwilligen Antragsverfahren für eine vereinfachte Betriebsprüfung informiert. Voraussetzung sollte das Vorhandensein eines angemessenen Tax Compliance Management Systems (TCMS) sein. In der Zwischenzeit hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser stößt jedoch in vielen Bereichen auf Kritik. So hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) am 28. Juli 2022 eine kritische Stellungnahme verfasst. Auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) spart mit Ihren Anmerkungen vom 29. Juli 2022 nicht mit Kritik.

Deutscher Steuerberaterverband: Entwurf sieht Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor

Der vorgelegte Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung sehe massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor, so der DStV. Viele Dinge seien darüber hinaus unklar. Der Verband fordert Nachbesserungen an den geplanten Regelungen. Die Ausgestaltung der geplanten Einführung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens widerspreche dem sogenannten Rechtsstaatsgebot. Auch sei nicht klar, wie ein Steuerpflichtiger dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen begegnen könne. Der Verband befürchtet, dass kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) das qualifizierte Mitwirkungsverlangen nicht abwenden können. Darüber hinaus müsse der Erlass von Teilabschlussbescheiden im Detail geklärt werden.

Bundessteuerberaterkammer: Effizientere Außenprüfungen dank verbesserter verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen

Die BStBK bewertet positiv, dass durch gezielte Verbesserungen verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen die Außenprüfungen effizienter werden. Die geplanten Regelungen:

  •   zur Digitalisierung von Prüfungsprozessen,
  •   zur Begrenzung der Ablaufhemmung für außengeprüfte Unternehmen
  •   und der beabsichtigten Einführung eines Teilabschlussbescheides

wiesen in die richtige Richtung. Kritik übt die BStBK an der vorgesehenen Änderungen des Steuerverfahrensrechts. Die führten für Steuerpflichtige zum Beispiel mit dem sanktionsbewehrten qualifizierten Mitwirkungsverlangen zu unverhältnismäßigen Verschärfungen.

Das Institut der Witschaftsprüfer: Neuregelungen sind nur bedingt geeignet

Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) äußert in seiner Stellungnahme vom 29. Juli 2022 Kritik. So hält das IDW die vorgesehenen Regelungen für eine Beschleunigung der Außenprüfung nur für bedingt geeignet. Die Maßnahmen seien einseitig ausgestaltet, mit überwiegend mehr Rechten für Außenprüfer:innen. Auf der anderen Seite können Steuerpflichtige auch durch Bereitschaft zur Mitwirkung und Kooperation keinen Einfluss auf eine zeitnahe, vereinfachte oder vorgezogene Außenprüfung erwirken.

Das funktioniere weder durch ein wirksames Tax Compliance Management System noch durch Vorlage vollumfassender Aufzeichnungen.

Unsere Einschätzung:

Der Referentenentwurf des BMF erntet von Verbänden und berufsständischen Organisationen heftige Kritik. Dem Tenor der geäußerten Kritik schließen wir uns an. Wir hoffen im Sinne der Steuerpflichtigen auf sinnvolle Nachbesserungen. Das gilt auch im Hinblick auf unsere tägliche Arbeit als Steuerberater:innen. Die Verwaltung verlagert im Bestreben nach Vereinfachung einmal mehr die Aufgaben in Richtung der Steuerpflichtigen und der Steuerberater:innen.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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