25. Oktober 2021

Ökologisch nachhaltige Filmproduktion nach dem neuen Filmförderungsgesetz

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Die Filmförderungsanstalt definiert ökologisch nachhaltige Filmproduktion über Richtlinien im Filmförderungsgesetz (FFG) und verpflichtet zur Nutzung eines CO2-Rechners bei der Produktion. Alle Infos im Überblick.

Das neue Filmförderungsgesetz tritt 2022 in Kraft. Dazu hatten wir Sie informiert und geben Ihnen nun ein Update hinsichtlich der Definition einer ökologisch nachhaltigen Herstellung eines Films, der damit verbundenen Richtlinien der Filmförderungsanstalt (FFA) und der verpflichtenden Nutzung eines CO2-Rechners bei der Filmproduktion.

Ökologisch nachhaltige Filmproduktion wird über Richtlinien definiert

Um Förderhilfen zu erhalten, müssen nach § 59a Abs. 1 FFG bei der Filmproduktion „wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit“ getroffen werden.   Was das konkret bedeutet, wird durch eine Richtlinie des Verwaltungsrats der FFA definiert. Dieses Zusammenspiel zwischen Gesetzgeber und FFA ist nicht unüblich. Der Gesetzgeber gibt über das FFG den Rahmen vor, während die detaillierte Auslegung des Gesetzestextes über die sog. Richtlinien des Verwaltungsrats der FFA ausgearbeitet werden.

Veröffentlichung der Richtlinie zur nachhaltigen Filmproduktion für Sommer 2022 erwartet

Die besagte und laut Gesetzestext erforderliche Richtlinie ist bis dato noch nicht verfügbar. Wir haben daher die FFA kontaktiert und um einige Informationen hierzu gebeten, da diese Neuerung des FFG aus unserer Sicht enorm wichtig ist.

Der aktuelle Verwaltungsrat wurde für das FFG 2017 in der bisher gültigen Fassung gebildet. Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats für das FFG 2022 wird laut Aussage der FFA voraussichtlich im Februar 2022 stattfinden. In dieser Sitzung werden dann auch die einzelnen Richtlinienausschüsse zusammengestellt. Insofern wird die Veröffentlichung der Richtlinie für den Sommer 2022 erwartet. Derzeit werden durch die FFA über ein sog. Reallabor erste Einschätzungen gesammelt, welche Mindeststandards für eine ökologisch nachhaltige Herstellung von Filmen angelegt werden können. Diese Mindeststandards sind dann auch Grundlage der Richtlinie der FFA. Die Ergebnisse des Labors werden allerdings erst für Mai 2022 erwartet.

Was wir aber schon sagen können ist, dass es gerade zu Beginn noch keine Mindeststandards geben wird und die Filmproduktionsgesellschaften vielmehr zunächst für das Thema sensibilisiert werden sollen. Durch die Aufzeichnungen der ökologisch nachhaltigen Herstellung von Filmen in Verbindung mit der verpflichtenden Nutzung eines CO2-Rechners soll darüber hinaus eine Datengrundlage für künftige Benchmarks geschaffen werden.

Produktionsfirmen müssen CO2-Ausstoß mit CO2-Rechner ermitteln

Die Treibhausgase, die durch die Produktion eines Films ausgestoßen wurden, müssen Produktionsfirmen zukünftig mithilfe eines CO2-Rechners ermitteln und nachweisen. Aus dem Gesetzestext ergibt sich dabei keine Regelung, welche Anforderungen an den CO2-Rechner gestellt werden und ob jeder CO2-Rechner genutzt werden kann, der derzeit auf dem Markt angeboten wird.

In der Zwischenzeit haben wir Kontakt zu einem Anbieter eines CO2-Rechners aufgenommen. Sobald wir nähere Informationen zur Ausgestaltung der Regelungen zum CO2-Rechner haben, werden wir auch in Abstimmung mit dem Anbieter des CO2-Rechners mit den Neuigkeiten auf Sie zukommen sowie erste Lösungsansätze präsentieren.

Hat CO2-Ausstoß nach dem neuen Filmförderungsgesetz Einfluss auf die Höhe der Förderung?

Darüber hinaus ergibt sich allein aus der Formulierung des FFG 2022 kein Anhaltspunkt, wie bzw. ob die nachgewiesene Höhe des Ausstoßes von Treibhausgasen Einfluss auf die gewährten Förderhilfen haben wird. Auch mit dieser Frage sind wir auf die FFA zugegangen. Da es derzeit aufgrund einer mangelnden Benchmark noch keine Grundlage gibt, den CO2-Ausstoß einer Filmproduktionsgesellschaft zu messen, geht es zunächst ebenfalls darum, die Produktionsgesellschaften zu sensibilisieren und Daten zu sammeln. Auswirkungen auf die Höhe der Förderung hat das Ergebnis des CO2-Rechners zunächst nicht.

Unsere Einschätzung

Aus unserer Sicht sieht es so aus, dass es insbesondere im Jahr 2022 zunächst darum gehen wird, Produktionsfirmen für das Thema der ökologischen Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und Daten für eine aussagekräftige Benchmark zu sammeln. Somit handelt es sich bei den Maßnahmen zwar um Fördervoraussetzungen, Auswirkungen der Ergebnisse auf die Höhe der Förderung wird es im Jahr 2022 laut telefonischer Aussage der FFA dabei noch nicht geben. Wir werden die Entwicklungen zu den beiden Themen gerne weiter für Sie im Auge behalten. Über Neuigkeiten informieren wir Sie auf den gewohnten Kanälen. Bis dahin gilt es, sich in Geduld zu üben und auf die Richtlinie der FFA zu warten.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Matthias Meyer

Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Diplom-Kaufmann

Marius Bensmann

Prokurist, Steuerberater

Expert:innen zu diesem Thema

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