3. August 2021

Elementarschadenversicherung bietet Schutz bei Naturkatastrophen

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Die Elementarschadenversicherung bietet Schutz bei Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmungen. Wann diese greift und worauf Sie im Schadensfall achten müssen haben wir hier bereits thematisiert. Wie wichtig eine Elementarschadenversicherung ist, das führen uns die Folgen der Hochwasser-Katastrophe vor Augen. Dabei warnen Naturschutzverbände schon länger vor Extremwetterereignissen als Folge des Klimawandels. Eine Elementarversicherung war und ist teilweise sogar verpflichtend. Die Debatte über einen geeigneten Versicherungsschutz vor Katastrophen und Naturereignissen wird neu geführt werden. Hier finden Sie einen Überblick. 

Konkrete Versicherungsbedingungen der Elementarversicherung

Grundsätzlich schützt die Elementarschadenversicherung gegen Folgen von Naturereignissen wie

  •     Starkregen,
  •     Überschwemmungen,
  •     Lawinen,
  •     Erdrutschen,
  •     Erdbeben,
  •     Erdsenkungen
  •     und Vulkanausbrüchen.

Achten Sie allerdings unbedingt auf etwaige Deckungslücken. Denn nicht alle Elementarversicherungen umfassen zum Beispiel Schäden aus sogenannten Rückstaus. Das sind Schäden, die entstehen, wenn nach Starkregen Wasser durch Leitungen des Gebäudes ins Haus gelangt.
Ein anderer Fall sind Erdabsenkungen. Regelmäßig sind nur naturbedingte Erdabsenkungen vom Versicherungsschutz umfasst. Erdsenkungen als Folge von Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten sind meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Abbruch- und Aufräumkosen im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind.
Als Versicherungsnehmer müssen Sie ihre Pflichten im Auge behalten, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Einzelfall verlangen Versicherer beispielsweise, dass Gegenstände im Kellerbereich mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden.

Hohe Versicherungsprämien als Nachteil einer Elementarversicherung

Nachteil einer Elementarschadenversicherung sind die – im Einzelfall – hohen Kosten, die nach Wohn- und Standorten gestaffelt sind. Liegt das zu versichernde Objekt in einem Risikogebiet, sind Versicherungen häufig auffallend teuer. In extremen Lagen wird ein Versicherungsschutz hingegen gar nicht erst angeboten.

Beispiel Schweiz: Eine Pflichtversicherung kann die Versicherungsprämien senken

Eine Pflichtversicherung würde einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Versicherungsprämie darstellen. Die Schweiz sieht eine solche Pflichtversicherung bereits vor. Zudem mussten Gebäudeeigentümer:innen in Baden-Württemberg bis 1994 einen solchen Schutz vorweisen. Dort genießen auch heute noch über 90 Prozent der Eigentümer:innen einen entsprechenden Versicherungsschutz. Zum Vergleich: Im Bereich der jüngsten Hochwasser- und Überflutungskatastrophe haben nur 46 Prozent der Betroffenen diesen Versicherungsschutz.
In Deutschland wird eine Versicherungspflicht noch abgelehnt. Die Hauptgründe dagegen sind eine fehlende Dringlichkeit von Policen in Gegenden ohne Hochwasserwahrscheinlichkeit und die Tatsache, dass Versicherer für bestimmte Gebiete überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren.

Elementarschadenversicherung bietet Schutz bei Naturkatastrophen – die verpflichtende Katastrophenverischerung

Bereits 2019 hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in einem Gutachten über Naturgefahren eine verpflichtende Katastrophenversicherung vorgeschlagen. Eine verpflichtende Katastrophenversicherung stelle die adäquate Reaktion auf drohende Gefahren für die Bevölkerung durch den voranschreitenden Klimawandel dar. Dieser Schutzpflicht sei die Politik bisher nicht hinreichend nachgekommen.

Unsere Einschätzung

Die aktuellen Ereignisse zeigen schmerzlich auf, dass die Folgen des Klimawandels immer häufiger und drastischer werden. Die bisher getroffenen Maßnahmen dürften für einen adäquaten Schutz der Bevölkerung nicht ausreichen. Zwar ist der Staat um schnelle finanzielle Hilfen im Katastrophenfall bemüht, allerdings ist nur eine Elementarschadenversicherung im Ernstfall zum Ersatz ihrer Schäden verpflichtet.
Am Anfang steht immer eine Riskoanalyse, dabei unterstützen wir Sie gerne. Zudem bieten wir unsere Hilfe bei der Analyse bestehender Policen hinsichtlich möglicher Deckungslücken an.

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

 

 

 

 

 

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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