7. Juni 2021

Lieferkettengesetz kommt nach Kompromiss der Großen Koalition

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SPD und Unions-Fraktion haben sich nach langer Diskussion geeinigt. Damit steht fest: Dass Lieferkettengesetz kommt nach Kompromiss der Großen Koalition. Geplant ist, dass das Gesetz noch im Juni im Bundestag beschlossen wird. 

Ende vergangener Woche haben Sie von bereit Informationen zum Lieferkettengesetz erhalten. Lange wurde über das Gesetz debattiert, mit dem ersten Ergebnis, dass es vor zwei Wochen dann doch wieder von der Tagesordnung im Bundestag genommen wurde. Nun aber kann das heiß diskutierte Lieferkettengesetz wohl noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.

Lieferkettengesetz kommt nach Kompromiss – das sind die wichtigsten Inhalte

Ein wichtiger Punkt des Kompromisses ist laut CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für Unternehmen zu definieren. Demnach muss es eine gesetzliche Regelung dazu geben, aus der klar wird, was Betriebe zu leisten haben. Die Kernaussage, die hier mitschwingen soll: Alles ist machbar und vor allem schaffbar.

Zusätzlich wird die Sorgfaltspflicht ausgeweitet. Demnach gilt sie auch für größere deutsche Niederlassungen mit Unternehmenssitz im Ausland.

Wie bereits angekündigt, soll das Lieferkettengesetz für Firmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl gelten. Dabei gibt es Staffelungen:

  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen werden als Erstes in die Pflicht genommen. Für sie gelten die Bestimmungen ab Januar 2023.
  • Ab 2024 folgen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeite:innen.

Unsere Einschätzung

Vor der Sommerpause gibt es noch weitere Sitzungen zum Gesetz im Bundestag. Sobald die Inhalte stehen und sich alle Parteien weiterhin einig sind, werden die Abgeordneten das Gesetz womöglich noch vor dem Bundestagswahlkampf verabschieden.
Ob das finale Gesetz dann tatsächlich das strengste Lieferkettengesetz Europas ist, wie Katja Mast (SPD) es bezeichnet, wird sich dann zeigen. Eine ausführliche Bewertung des Gesetztes bekommen Sie von uns, sobald es Gesetz final beschlossen wurde. Haben Sie bis dahin Fragen?

Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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