19. April 2021

KfW-Kredite und Corona: Tilgungsfreie Zeit verlängern?

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Viele Unternehmen waren und sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und auf Hilfe der Bundesregierung angewiesen. Diese hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt, die notleidenden Unternehmen mit Liquiditätshilfen zu versorgen. Der Startschuss ist vor ungefähr einem Jahr gefallen. Die Corona-Krise ist allerdings noch längst nicht beendet. Und dass, obwohl die ersten tilgungsfreien Zeiten der KfW-Kredite bald auslaufen. Allerdings zeigt sich, dass einige Unternehmen wohl noch eine längere tilgungsfreie Zeit benötigen werden. Deshalb stellt sich jetzt die Frage im Zusammenhang mit KfW-Krediten und Corona: Lässt sich die tilgungsfreie Zeit verlängern?

In der Vergangenheit haben wir schon öfter über die KfW-Kredite als Finanzierungsmöglichkeit in der Corona-Krise berichtet. Eine Übersicht dazu finden Sie am Ende dieses Artikels.

KfW-Kredite und Corona – der wichtige Unterschied zwischen KfW-Krediten und Corona-Hilfen

KfW-Kredite sind im Gegensatz zu den Corona-Hilfen (beispielsweise die Überbrückungshilfen 1-3) kein „geschenktes“ Geld, sondern eben nur geliehenes Geld. In Corona-Zeiten hat die KfW neben der Ausweitung der KfW-Unternehmerkredite sowie der ERP-Gründerkredite auch den KfW-Schnellkredit 2020 mit einer 100%-igen Haftungsübernahme geschaffen.
Im März 2021 wurden bekanntermaßen die Corona-Sonderprogramme bis Ende 2021 verlängert. Dadurch können die speziell aufgelegten Programme noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Absprache mit der Hausbank treffen 

Für Darlehensverträge, die im letzten Jahr beantragt wurden und bei denen ein einziges tilgungsfreies Jahr vereinbart wurde, würden sehr bald die ersten Tilgungen fällig werden. Bei Verträgen mit einer zweijährigen tilgungsfreien Zeit hätten Unternehmer:innen entsprechend mehr Zeit bis zur ersten Tilgung.
Durchaus könnte es für Unternehmen, die immer noch hart von der Krise betroffen sind, zusätzliche Hürden geben, wenn nun die aufgenommenen KfW-Kredite getilgt werden müssen. Dann stellt sich die Frage, ob mit der KfW über die Hausbank eine Verlängerung der tilgungsfreien Zeit individuell vereinbart werden kann. Eine Verlängerung für neun bis zwölf Monate ist dabei durchaus denkbar. Dieses würde grundsätzlich eine Vertragsänderung bedeuten. Ob und wie dieses möglich ist, müssten die betroffenen Unternehmen entsprechend rechtzeitig mit ihren Hausbanken abklären.

Für eine Verlängerung sprechen Sie bitte Ihre Hausbank an. Also die Bank, bei der Sie diesen über die KfW subventionierten Kredit beantragt haben. Die Hausbank wird dann gemeinsam mit der KfW darüber entscheiden. Bitte achten Sie aber stets darauf, dass eine Änderung der Kreditbedingungen und der Kenntlichmachung der aktuellen Liquiditätslage auch immer Auswirkungen auf andere Finanzierungsprojekte haben kann.

KfW-Kredite und Corona – plausible Begründung für andauernden Liquiditätsengpass liefern

Zu bedenken ist aber, dass Sie eine Anfrage auf Verlängerung der tilgungsfreien Zeit stichhaltig begründen müssen. Sie müssen glaubhaft machen, dass bei Ihnen aktuell noch immer ein Liquiditätsengpass aufgrund der andauernden Corona-Krise vorliegt. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass dieser aber in der Zukunft behoben werden kann. Sie müssen durch entsprechende Planungsrechnungen plausibel darstellen, dass eine spätere Tilgung immer noch möglich ist.
Eine Verlängerung der tilgungsfreien Zeit wird, sofern diese denn genehmigt wird, den Tilgungsplan verändern. Es würde dann entweder eine Prolongation des ganzen Kredits stattfinden oder aber eine Erhöhung der dann später einsetzenden Tilgungsraten. Bitte beachten Sie die Punkte und lassen diese dringend in die Betrachtung mit einfließen.

Unsere Einschätzung

Unabhängig davon, ob Sie einen neuen Kredit aufnehmen, die Verlängerung eines Kredits oder eine Verlängerung der tilgungsfreien Zeit vereinbaren wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, vorher einen plausiblen Liquiditätsplan zu erstellen. Besser wären natürlich noch die Einführung einer integrierten Finanzplanung und ein innerbetriebliches Controlling.

Haben Sie Fragen zur Verlängerung der tilgungsfreien Zeit bei KfW-Krediten oder benötigen Sie dabei Hilfe? Auch bei der Anfertigung von Planungsrechnungen oder aber bei der Einrichtung eines Controllingsystems können wir Sie mit unserer Expertise unterstützen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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