25. August 2020

Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden – das ist gut, wenn Zukunftsfähigkeit der Schlüssel ist. Unser Kommentar. 

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Überbrückungshilfe. Das sind die Fakten

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier war der persönliche Absender der Nachricht. Die Überbrückungshilfen sollen verlängert werden. Ursprünglich waren Zuschüsse für Juni/August 2020 geplant, Anträge können noch bis zum 30. September 2020 gestellt werden, da Hilfszahlungen auch rückwirkend möglich sind. Jetzt beschäftigt sich die Koalition intensiv mit der Verlängerung der Maßnahmen, da die schwierigen Zeiten der Corona-Krise nicht bis Ende August 2020 überstanden sein dürften. Außerdem ist der Finanzierungstopf von 25 Mrd. Euro bei weitem noch nicht ausgeschöpft worden. Darum wird über eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Dezember 2020 gesprochen – Entscheidung offen.

Kurzarbeitergeld: Das sind die Fakten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will laut Medienberichten dem Kabinett eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 vorschlagen. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des letzten Nettolohns. Mit betreuten Kindern sind es 67 Prozent. Diese Bezüge steigen mit zunehmender Dauer in zwei Stufen. Der Höchstsatz wird dann angesetzt, wenn sich Arbeitnehmer sieben Monate oder länger in Kurzarbeit befinden. Das Kurzarbeitergeld liegt dann bei 80 Prozent des letzten Nettolohns, bei Arbeitnehmern mit Kindern bei 87 Prozent. Die corona-bedingten Maßnahmen waren ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020 angesetzt. Nun wird über ihre Verlängerung nachgedacht.

Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden: Zukunftsfähigkeit muss der Schlüssel für weitere Überbrückungshilfen sein

Wir sehen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Corona-Krise noch nicht vorbei sind. Da sind sich Unternehmen, Verbände, Berater und Regierung einig. Die Daten sprechen eine deutliche Sprache, auch wenn das Bruttoinlandsprodukt weniger stark eingebrochen ist, als erwartet. Daher ist es gut, dass sich die Regierung mit der Verlängerung ihrer Hilfsmaßnahmen beschäftigt, die helfen, dem Mittelstand mit einem blauen Auge aus der Krise zu kommen.

Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden: Hilfen ja, aber bitte differenziert

Die Hilfsangebote sollten differenziert betrachtet werden, wenn nicht sogar müssen. Die Verlängerung der Kurzarbeit ist richtig. Das gibt Arbeitgebern die konkrete Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu behalten, die sie später dringend brauchen. Unternehmen können so flexibel auf ihre Auftragslage reagieren. Auch die Arbeitnehmer in Kurzarbeit profitieren. Sie behalten ihren Arbeitsplatz und sind wirtschaftlich weitestgehend abgesichert.

Ob auch die Verlängerung der Überbrückungshilfen angezeigt ist, wagen wir zu bezweifeln. Wir wissen, dass die meisten Unternehmen außerhalb der Reisebranche mit bis zu 49 Mitarbeitern häufig lediglich Überbrückungshilfen von maximal 15.000 Euro beantragen. Für Reisebüros und Reiseveranstalter gelten Sonderregelungen. Hier werden auch höhere Überbrückungshilfen von bis zu 150.000 Euro beantragt.

Kann die Überbrückungshilfe in Not geratenen Unternehmen wirklich dauerhaft weiterhelfen? Die Kernfrage bleibt unbeantwortet.

Wie auch bei der Frage nach einer möglichen Verlängerung der Aussetzung der corona-bedingten Insolvenzantragspflicht über den 30. September 2020 hinaus, müssen wir uns auch hier die Kernfrage stellen: Kann die Überbrückungshilfe in Not geratenen Unternehmen wirklich dauerhaft weiterhelfen?

Das Worst-Case-Szenario bedeutet lediglich den Aufschub wirtschaftlicher und finanzieller Not mit einer Insolvenz zum Schluss. Dann würden Hilfsgelder „verbrannt“.

Unser Best-Case-Szenario fordert einen differenzierten Ansatz, bei dem eine Weitergewährung der Überbrückungshilfe abhängig von der Zukunftsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gemacht wird. Genau so wird es ja auch bei der Beantragung von KfW-geförderten Darlehen gehandhabt. Überhaupt stellen kreditgewährende Stellen darauf ab, ob ein Unternehmen zukunfts- und leistungsfähig ist. Der Staat sollte es ebenso handhaben, denn das eingesetzte Geld ist Steuergeld, das uns allen gehört. Und jede Regierung ist gut beraten, sorgsam mit Steuergeldern umzugehen.

 

Ein Update zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier.

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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