Unerwarteter Geldsegen für Kreditnehmer bei österreichischen Banken

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Bereits im Mai 2017 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verbandsklageverfahren im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol gegen eine beklagte Bank mit Geschäftsstellen in Österreich und Italien entschieden, dass ein negativer Referenzzinssatz bei Verbraucherkrediten berücksichtigt werden muss (Aktenzeichen: 8 Ob 101/16k).
Zur Ausgangslage:
Bei einem Kreditvertrag mit variablen Zinsen wird üblicherweise der Sollzinssatz wie folgt festgelegt: Zu einem vertraglich vereinbarten (veränderlichen) Indikator (häufig LIBOR/EURIBOR) wird ein fixer, somit unveränderlicher Aufschlag („Marge“) hinzugerechnet. Bei einem Großteil der zwischen den österreichischen Kreditinstituten und deren Kunden (Verbrauchern) abgeschlossenen Kreditverträge findet sich keine Vereinbarung einer Obergrenze und/oder einer Untergrenze für die vereinbarte Zinsgleitklausel.
Der vertraglich vereinbarte Zinsindikator (LIBOR/EURIBOR) ist erstmals Ende 2014 unter 0,00 % gefallen.
Zahlreiche Banken, darunter auch das beklagte Kreditinstitut, teilten ab März/April 2015 ihren Kreditvertragskunden auf deren Kontoauszügen mit, dass im Falle eines negativen Indikators dieser in der Berechnung der Kreditzinsen mit 0,00 % anzusetzen sei. Dies führte folglich dazu, dass von diesen Banken mindestens der vereinbarte Aufschlag („die Marge“) verrechnet und nicht der negative Indikatorwert vom Aufschlag abgezogen wurde.
Der Oberste Gerichtshof hat hierzu am 30.05.2017 entschieden, dass bei Zinsgleitklauseln eine Entgeltsenkung im gleichen Ausmaß und in der gleichen zeitlichen Umsetzung wie eine Entgeltsteigerung zu erfolgen hat.

Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:

  • negativer Liborwert von – 0,8 % und ein vereinbarter Aufschlag von 1 %:

Nach Praxis zahlreicher Banken hätten diese im vorliegenden Beispiel einen Zinssatz in Höhe von 1 % verrechnet. Gerechtfertigt ist nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes in diesem Fall ein Zinssatz von nur noch 0,2 %.
Die Konsequenzen dieses OGH-Urteils betreffen alle Banken in Österreich. Zu viel bezahlte Zinsen müssen von den Kreditinstituten erstattet werden. Nach Pressemitteilung wird die Rückzahlungspflicht nach dem OGH-Spruch für die gesamte Bankenbranche in Österreich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung Ihres Kreditvertrages mit Rat und Tat zur Seite.