„Schlechtes Bauchgefühl“ im Mandat

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Erneute Entscheidung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Anklage gegen einen Steuerberater und einen im Tatzeitraum noch in der Ausbildung befindlichen Steuerfachangestellten wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mandanten zugelassen (Beschluss vom 21.02.2019, 18 Qs 30/17).

Den Beratern wird vorgeworfen, vom Mandanten erstellte Scheinrechnungen in die Buchführung und Umsatzsteuererklärungen übernommen zu haben. Die Rechnungen wurden im Firmengeflecht des Mandanten genutzt, um nicht gerechtfertigte Vorsteuererstattungen in Höhe von 295.000 Euro zu erwirken.

Nach Ansicht des LG Nürnberg-Fürth war die Anklage gegen den Berater und den Auszubildenden zuzulassen, da beide wissentlich handelten. Dies wurde begründet mit der ständigen Rechtsprechung des BGH zu sog. berufstypischen Handlungen. Demnach ist das Handeln eines Steuerberaters oder seines Mitarbeiters nicht mehr berufstypisch, sondern als strafbare Handlung zu den Taten eines Mandanten zu bewerten, wenn der Berater das Risiko einer Steuerhinterziehung als derart hoch erkannt hat, dass er sich mit seiner gleichwohl fortgesetzten Hilfeleistung die Förderung des erkennbar tatgeneigten Mandanten angelegen sein lässt.

Das LG Nürnberg-Fürth führte darüber hinaus aus, dass nach diesem Maßstab gerade kein (strafloser) Fall neutraler Beraterleistung mehr vorliegt, wenn sich für einen kundigen Berufsangehörigen die Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung des Mandanten so sehr verdichtet haben, dass er ein positives Wissen nur noch vermeiden kann, indem er die Augen verschließt und besser nicht (weiter) nachfragt.

Der Berater hatte hier in einer Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden angegeben, „gegen Ende 2013 „Bauchschmerzen“ bzw. ein „ungutes Gefühl (…), vielleicht sogar eine Vorahnung“ im Hinblick auf kriminelle Energien des Mandanten.

Zudem wurde eine Telefonüberwachung wegen des Verdachts der bandenmäßigen Erschleichung von Umsatzsteuervorteilen auch gegen das Steuerbüro zugelassen und ausgewertet.

Ein Urteil zu diesem Sachverhalt wurde noch nicht veröffentlich. Jedoch ergeben sich bereits aus der Zulassungsentscheidung des LG Nürnberg-Fürth

Wichtige Konsequenzen für den Berateralltag:

  • Bereits bei Aufkeimen des Verdachts von steuerlichen Unregelmäßigkeiten beim Mandanten sollte genauer nachgeforscht werden; dies am besten gleich unter Einschaltung eines Steuerstrafrechtlers. Auf diese Weise kann bei Bedarf gleich eine Selbstanzeige vorbereitet werden.
  • Im Zweifel sollte das Mandat umgehend niedergelegt werden
  • Keine Gespräche mit Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Begleitung
  • Keine unbedachten Telefonate zu brisanten Themen, besser sind persönliche Gespräche in der Kanzlei

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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