Neues Portal für Whistleblower

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Ein Versuch gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Vor etwa einem Jahr wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)) eingerichtet. Nun hat diese Stelle, wie bereits zuvor etwa Baden-Württemberg für Steuersünder (Meldeportal für Steuerbetrug – Nachbarschaftsstreit ab sofort anonym und online? – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)), ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

„Gemeinsam gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“

Unter diesem Motto gibt es nun die Möglichkeit in Bayern, namentlich oder anonym Hinweise auf Straftaten direkt bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Damit soll dem Betrug im Gesundheitswesen ein Riegel vorgeschoben werden, da nach Angaben z. B. der Süddeutschen Zeitung (Betrug im Gesundheitswesen: Bayern setzt auf Hinweisgeber-Plattform – Bayern – SZ.de (sueddeutsche.de)) Jahr für Jahr Bayerns Gesundheitswesen durch gefälschte Rezepte, Scheinbehandlungen und manipulierte Rechnungen (z. B. im Krankenhausbereich durch Upcoding Buchbeschreibung: Janika Sievert : Möglichkeiten der Abrechnungsmanipulation im Krankenhaus. Upcoding, Downcoding und Abrechnen nicht notwendiger Leistungen, Reihe: Strafrechtliche Fragen der Gegenwart, Bd. 5 (logos-verlag.de)) um Millionenbeträge geschädigt wird. Derzeit geht die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen von einem Schaden von circa 26 Milliarden Euro pro Jahr aus, den man unter anderem mit diesem Hinweisgeberportal bekämpfen möchten.

Mit dem Hinweisgeberportal Einführung (bkms-system.com) möchte die Staatsanwaltschaft nun die Dunkelziffer bekämpfen. Die Plattform wurde am 01.10.2021 in Betrieb genommen.

Die ZKG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht für Behandlungsfehler zuständig ist. Gemeldet werden sollen also nur Fälle mit einem wirtschaftlichen Hintergrund.

Wer kann melden?

Aufgerufen zu den Meldungen sind nun z. B. Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Patienten oder auch Angehörige, die beobachtet haben, dass Leistungen abgerechnet werden, die tatsächlich nicht erbracht wurden (Luftleistungen), die nicht vollständig oder nicht wie vorgeschrieben erbracht wurden, oder die durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal erbracht wurden. Auch Kickbackzahlungen oder Kopfpauschalen können gemeldet werden.

Der Erfolg bleibt abzuwarten

In all diesen Fällen werden Beobachterinnen und Beobachter dazu aufgefordert, nun Meldungen anonym oder namentlich abzugeben. Der Erfolg dieser Methode zur Aufdeckung von Straftaten im Gesundheitswesen bleibt abzuwarten. Bereits heute gibt es die Möglichkeit, anonyme oder namentliche Mitteilungen an Staatsanwaltschaften, Krankenkassen oder z. B. die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) per Fax, Brief oder E-Mail abzugeben. Davon wird auch Gebrauch gemacht, wie sich in vielen Ermittlungsakten zeigt.

Die Erfahrung als Strafverteidigerin zeigt jedoch auch, dass an solchen Meldungen nicht immer etwas dran ist und ein strafrechtlicher Hintergrund mitunter ausgeschlossen werden kann, da es sich um Racheaktionen ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt oder die komplizierten Abrechnungsvorschriften einfach missverstanden wurden.

Anonymität zu 100 Prozent gewährleistet?

Die ZKG weist in ihren FAQs darauf hin, dass bei dem Hochladen von Dokumenten Informationen über den Autor enthalten sein können. Es wird nicht klargestellt, ob diese Informationen beim Hochladen gelöscht werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die sogenannten Metadaten, also z. B. der Autor von PDF-Dateien oder der Aufnahmeort von Fotos, durchaus der Staatsanwaltschaft übermittelt wird und damit Rückschlüsse auf die Person möglich sind.

Wir verteidigen Sie im Medizinstrafrecht!

Ob ein solches Hinweisgebersystem tatsächlich zur Bekämpfung der Dunkelziffer von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen hilfreich ist, wird erst die Zukunft zeigen. Sollten Sie als Ärztin oder Arzt oder verantwortliche Person in einer Praxis, einem MVZ oder einem Krankenhaus von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, verteidigen (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – Ecovis Rechtsanwälte) wir Sie umfassend mit versierten Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern sowie bei Bedarf in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht (Medizinrecht – Ecovis Rechtsanwälte).

Eine interne Meldestelle kann Abhilfe schaffen!

Auch halten wir Sie hier auf unserem Blog über die Neuigkeiten zum Hinweisgeberschutzgesetz informiert und stellen Ihnen in Kürze unsere webbasierte Lösung zur Einführung eines Hinweisgebertools auch in Ihrer Arztpraxis oder Ihrem Krankenhaus vor. Damit bekommen Sie die Möglichkeit, als erstes von Vorwürfen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfahren und können diese aufklären, bevor sich diese direkt an die Staatsanwaltschaft wenden.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
E-Mail

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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Rechtsanwalt in München, Tim Müller
Tim Müller
Tel.: +49 89-21 75 16-777
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht in München
Medizinrecht
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