Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

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Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, hat sich diese zum Ziel gesetzt, Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besser zu bekämpfen.
Der Gesetzentwurf wurde durch das Kabinett am 15.06.2016 in Berlin beschlossen (der Entwurf ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufbar).
Überblick
Um obiges Ziel zu erreichen, sollen laut Entwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür effektiver ausgestaltet werden. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), sollen eine bessere informationstechnologische Ausstattung erhalten. Ferner sollen die zuständigen Behörden erweiterte Prüf- und Ermittlungsbefugnisse erlangen.
Daneben erhält die FKS auch Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und somit auf die dazugehörenden Halterdaten.
Hierdurch soll es nach der Zielsetzung des Entwurfs auch ermöglicht werden, bundesweit handelnde Täter und Gruppen effektiver zu verfolgen.
Ausblick
Die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden und der FKS sollen ausgeweitet und dadurch verbessert werden.
Vor allem Gewerbe mit Fahrzeugen, wie z.B. das Speditionsgewerbe oder Lieferanten können durch den Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes schneller ins Visier der Fahnder geraten, so dass zu erwarten ist, dass Verstöße eher geahndet werden können.