EU-Reaktion auf Paradise-Papers

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Seit Beginn des Jahres 2018 sind neue Transparenzvorschriften zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer von Scheinunternehmen, Trusts und anderen Strukturen, die dem Zweck der Steuerhinterziehung dienen können, in Kraft getreten.
Die EU reagiert damit unter anderem auf die im Rahmen der medialen Berichterstattung zu Panama und Paradise Papers bekannt gewordenen Tricks der Steuerhinterzieher, durch internationale Firmenstrukturen Gelder zu verstecken.
Die Verwaltungsbehörden der Europäischen Union erhalten vereinfachten Zugang zu Unternehmens-, Trust- und Fondsinformationen, um Steuerhinterziehungsstrukturen schneller und effizienter aufdecken zu können.
Diese Befugnisse basieren auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2011 (Richtlinie 2011/16/EU) über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Dabei war die Richtlinie nicht von Beginn an allein auf den Bereich der Steuerhinterziehung fokussiert. Erklärtes Ziel der Richtlinie war es – positiv gesprochen-, Besteuerungsgrundlagen in grenzüberschreitenden Transaktionen und in der Internationalisierung der Finanzinstrumente leichter nachvollziehen zu können und eine zutreffende Besteuerung unter Vermeidung von Doppelbesteuerung vornehmen zu können.
Seit dem 01.01.2014 wurden daher Informationen bezüglich z.B. Aufsichtsratsvergütungen, Informationen zu Lebensversicherungsprodukten und Ruhegehälter sowie zu Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus automatisch unter den Mitgliedsstaaten ausgetauscht.
Die Richtlinie sah jedoch auch bereits bei Inkrafttreten am 15.Februar 2011 vor, dass auch ein sogenannter „spontaner Informationsaustausch“ zwischen den Behörden unterschiedlicher Mitgliedstaaten zu erfolgen hat, sofern Gründe für die Vermutung einer Steuerverkürzung in einem anderen Mitgliedstaat vorliegen.
Auch ein Verfahren für den zeitnahen Informationsaustausch auf Ersuchen mit dem Ziel behördliche Steuerermittlungen in anderen Mitgliedstaaten veranlassen zu können, waren bereits seit Verabschiedung dieser Richtlinie vorgesehen. Dass diese Instrumente im Jahre 2018 wegen der nun bekannt gewordenen Panama- und Paradise Papers eine besondere Wichtigkeit in der Beschaffung behördlicher Informationen erlangen werden, war bei Verabschiedung der Richtlinie freilich nicht ersichtlich; was jedoch ersichtlich war, war der Umstand, dass die ständig wachsende Globalisierung auch im Steuerrecht die Notwendigkeit begründen würde, auf neue, globale Steuerverkürzungsstrukturen reagieren zu können und den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Die Richtlinie sah vor, dass die EU-Kommission dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorzulegen hat. Am 01.01.2018 war es nun wieder soweit und man hat die Möglichkeiten der Richtlinie genutzt, um die Zusammenarbeit der Behörden innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten nochmals effektiver zu gestalten. Ein weiteres klares Statement der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Fällen von internationalen Scheinstrukturen.

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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