Das neue Datenschutzrecht: Ist Ihr Unternehmen bereit?

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Ab dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in der gesamten europäischen Union. Diese Verordnung enthält erheblich verschärfte Anforderungen, insbesondere bei den sog. Betroffenenrechten und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Datenschutz- Aufsichtsbehörden. Dies bedeutet, dass Unternehmen künftig jederzeit in der Lage sein müssen nachzuweisen, dass datenschutzkonform agiert wird. Praktisch wird dieser Nachweis in aller Regel nur mit einer ordentlichen Dokumentation und, in mittleren und größeren Unternehmen, einem Datenschutz-Managementsystem geführt werden können.
Sie sollten jetzt prüfen, ob für Ihr Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei der Bestellung eines eigenen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten ist dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten. Es ist daher insbesondere auf die Vermeidung von Interessenskonflikten zu achten. Ausgeschlossen für die Position als interner Datenschutzbeauftragter sind deshalb regelmäßig Inhaber, Geschäftsführer, Prokurist, Personalleiter, Leiter der IT-Abteilung, sämtliche Mitarbeiter der EDV-Abteilung, Vertriebsleiter des Unternehmens.
Bislang gab es so gut wie keine Kontrollen und die Bußgelder bei entdeckten Verstößen waren eher gering. Die neue Datenschutz-Grundverordnung ändert nun beides.
Künftig können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden. Die Bußgelder sollen nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers „unabhängig von der Unternehmensgröße“ festgesetzt werden und „abschreckende Wirkung“ haben.
Was müssen Sie jetzt dringend veranlassen?
Es müssen diejenigen Prozesse in Ihrem Unternehmen, die personenbezogene Daten betreffen (Kunden, Patienten, Lieferanten, Dienstleister, Rechenzentrum/IT-Dienstleister, Mitarbeiter, etc.), insgesamt dokumentiert, geprüft und einer Risikobewertung unterzogen werden.
Die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten ist es, Sie hierbei zu unterstützen.
Ihre ECOVIS Berater helfen Ihnen
Die Rechtsanwälte bei ECOVIS beraten bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind in vielen Unternehmen als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
 
Mehr Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch unter www.ecovis.com/datenschutzberater