Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht FKAustG-Staatenaustauschliste 2020

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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 28.01.2020 eine vorläufige Liste der Staaten (FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 ) veröffentlicht, mit denen Deutschland automatisch Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2020 austauschen wird.

Diese Liste ist vorläufig. Es wird in den folgenden Monaten geprüft, ob die in der FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 benannten Staaten alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erfüllen.

Diese Prüfung soll zum Ende Juni 2020 abgeschlossen sein. Als Ergebnis dieser Prüfung soll zu diesem Zeitpunkt eine endgültige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 bis Ende Juni 2020 veröffentlicht werden.

Die vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.bund.de oder unter dem nachfolgenden link zur Ansicht und zum Abruf zur Verfügung.

Sollten Sie Finanzkonten in einem der in der FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 benannten Staaten unterhalten und Fragen zu den Folgen des automatischen Informationsaustausches besitzen, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

www.bundesfinanzministerium.de…

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
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Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
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