Bewährung trotz mangelnder Schadenswiedergutmachung

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Den Rechtsanwälten der ECOVIS Landshut ist es gelungen bei einem Angeklagten erfolgreich eine Haftstrafe zu vermeiden. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er durch mehrere Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat, indem er Schwarzzahlungen an seine Mitarbeiter geleistet hatte.
Der Vorwurf der Anklageschrift umfasste bei dem Angeklagten einen Gesamtschaden an Sozialbeiträgen in Höhe von 156.135,22 EUR
Verteidigungsstrategie
Ziel der Verteidigung war es, eine Haftstrafe zu vermeiden. Dies war vor dem Hintergrund einer mangelnden Schadenswiedergutmachung äußerst schwierig zu erreichen, da hier bereits eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren und 3 Monaten ausgerufen worden war. 
Bei solchen Beträgen, ist es aber besonders wichtig, dass besondere Milderungsgründe wie eine Schadenswiedergutmachung vorliegen. Eine solche war dem Angeklagten aber nicht möglich. Um eine Haftstrafe zu vermeiden, musste die Verteidigung deshalb auch darlegen, dass die angestellte Berechnung des Gesamtschadens der Anklage zu hoch und folglich auch falsch angesetzt worden war.
Dies konnte schließlich vor dem Schöffengericht–Landshut erreicht werden. Die Verteidigung konnte während der Hauptverhandlung das Gericht davon überzeugen, dass der Gesamtschaden zu hoch berechnet wurde und allenfalls ein Schaden von ca. 2/3 der angeklagten Schadenssumme eingetreten sein kann.
Der Angeklagten wurde sodann nach einem Geständnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt. Weitere schwerwiegende Auflagen konnten ebenfalls verhindern werden.
Fazit:
Obwohl sich die Rechtsprechung in der Vergangenheit immer mehr in Richtung härtere Strafen entwickelte, vor allem bei fehlenden Milderungsgründen, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Haftstrafen zu vermeiden, wenn die Betroffenen einen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mandatieren und dadurch die Möglichkeit einer ordentlichen Prozessvorbereitung gewährleistet wird.

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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